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100 Tage – „Sein oder Nichtsein“ der Klärung der makedonischen Frage

Nach dem Scheitern der Volksabstimmung vom 30. September 2018 über das Prespa-Abkommen vom 17. Juni 2018 zur Lösung des Kulturstreits um „Makedonien“ mit Griechenland liegt die Entscheidung beim Parlament der Republik Makedonien. Dieses leitete am 19. Oktober 2018 mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit (80 von 120 Abgeordneten) den Prozess zur verfassungsrechtlichen Implementierung des Prespa-Abkommens ein. Der gesamte Prozess zur Änderung der Verfassung und zur Ratifikation des Prespa-Abkommens durch Griechenland wird rund 100 Tage dauern. Wenn diese Entscheidungsprozesse erfolgreich sind, ist die grundlegende Klärung der makedonischen Frage erreicht. Die nächsten 100 Tage werden also für das Prespa-Abkommen und die dort festgelegte Klärung der makedonischen Frage entscheidend sein.

Das gescheiterte Referendum und das Prespa-Abkommen

Die konkrete Frage bei dem Referendum am 30. September 2018 lautete: „Sind Sie für die Mitgliedschaft in EU und NATO durch die Annahme des Abkommens zwischen Makedonien und Griechenland?“. Trotz der Verknüpfung der Frage mit einer möglichen EU- und NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien ging es in erster Linie um den Namenskompromiss mit Griechenland. Der Kompromiss hat folgende Eckpunkte:

  • Der Namen „Republik Nord-Makedonien“ ersetzt vollständig sowohl den verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ als auch die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ und gilt uneingeschränkt für den allgemeinen Gebrauch („erga omnes“). Die bisherigen Länderkennungen „MK“ und „MKD“ bleiben jedoch bestehen. Nur auf den Kraftfahrzeugkennzeichen müssen diese durch „NM“ oder „NMK“ ersetzt werden.
  • Griechenland erkennt die makedonische Sprache unter der Bezeichnung „Makedonisch“ an.
  • Griechenland akzeptiert die Bezeichnung der Nationalität „Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien“
  • Griechenland akzeptiert die Selbstidentifikation des makedonischen Volkes als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes. Damit erkennt Griechenland zwar nicht explizit, jedoch implizit die Bezeichnung der Nation der Republik Makedonien als „Makedonisch“ an. Das bezieht sich sowohl auf die makedonische Kulturnation als auch auf die makedonische Staatsnation. Im Ergebnis erkennt Griechenland damit eine makedonische Nation an.
  • Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Staatsnamens und aller sich daraus ergebenen staatlichen Bezeichnungen sollen auch die Präambel, Artikel 3 (Veränderung der Grenzen) und Artikel 49 (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) geändert werden. Hier liegt jetzt ein konkreter Entwurf vor.
  • Der Vertrag sieht als sehr wichtigen Punkt die objektiv-wissenschaftliche Interpretation von historischen Sachverhalten vor. Zu diesem Zweck werden Griechenland und die Republik Makedonien einen paritätisch organisierten, gemeinsamen und interdisziplinären Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen einrichten, um die objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchzuführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden.
  • In der Vereinbarung wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“, „Makedonier“ und „Makedonisch“ durch die Vertragspartner geregelt. Anerkannt wird, dass unter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik Makedonien.
  • Griechenland gibt die Blockade gegen eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der Europäischen Union (EU) und NATO ausdrücklich auf und unterstützt diese Mitgliedschaften aktiv.

Im Ergebnis ist das Prespa-Abkommen eine gute Basis den Kulturstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien um „Makedonien“ zu überwinden. Bestehende strittige Punkte könnten zwischen Griechenland und der dann Republik Nord-Makedonien auch zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden, wenn sich zwischen beiden Staaten eine tiefe freundschaftliche Beziehung mit gegenseitigem Vertrauen entwickelt hat.

Die Organisation des Referendums ist eindeutig zu kritisieren. Zunächst hätte die Fragen über das Prespa-Abkommen nicht mit der Frage nach einer möglichen Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU und NATO verknüpft werden dürfen. Die Frage hätte einfach lauten müssen „Sie sind für die Annahme des Prespa-Abkommens mit Griechenland vom 17. Juni 2018?“. Gegner des Prespa-Abkommens sind nicht automatisch Gegner einer EU- und NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien, auch wenn diese durch das Prespa-Abkommen näher rücken würde. Das Wählerverzeichnis ist das andere Problem. Von den rund 1,8 Millionen registrierten Wählerinnen und Wähler befinden sich nur etwa 1,2 bis 1,3 Millionen auch tatsächlich in der Republik Makedonien.

Die politischen Rahmenbedingungen für das Prespa-Abkommen

Der hohe zeitliche Druck bei der Umsetzung des Prespa-Abkommens ist vor allem der instabilen politischen Situation in Griechenland geschuldet. Die dortige Regierung ist geschwächt und es drohen vorzeitigen Neuwahlen des Parlaments. Natürlich wäre ein entschleunigter Implementierungsprozess des Prespa-Abkommens wesentlich besser geeignet einen größeren nationalen Konsens in der Republik Makedonien zu erreichen. Doch wie schon damals bei der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 ist auch das Zeitfenster für eine Lösung des Kulturstreits um Makedonien in Griechenland und der Republik Makedonien äußerst schmal. Deutschland hatte nur rund ein Jahr Zeit, die Wiedervereinigung zu organisieren. Es mussten grundlegende Beschlüsse zur Umsetzung dieser Wiedervereinigung unter politischen und zeitlichen Druck gefasst werden. Natürlich wurden auch Fehler gemacht. Doch im Ergebnis war die Wiedervereinigung ein Erfolg.

Das Prespa-Abkommen ist auch unter großem politischem und zeitlichem Druck zustande gekommen. Nur für ein schmales Zeitfenster waren die politischen Rahmenbedingungen geeignet, zu einer Übereinkunft zu kommen. Sie wurde erreicht und ist bestimmt nicht fehlerlos, doch ist sie im Ergebnis gut für die Klärung der makedonischen Kulturfrage und die weitere Entwicklung der Republik Makedonien. Als Basis ist das Prespa-Abkommen geeignet den Kulturstreit um Makedonien formell zu beendet und darauf aufbauende Verhandlungen zu ermöglichen. Diese Verhandlung würden dann unter ganz anderen Rahmenbedingungen stattfinden und eine viel größere Chance bieten, kulturelle Streitigkeiten zwischen Griechenland und der Republik Makedonien zu überwinden. Vor diesem Hintergrund wäre es durchaus möglich, im Einvernehmen mit Griechenland, eines Tages wieder von „Republik Nord-Makedonien“ zu „Republik Makedonien“ zurückzukehren. Hier dürfte durch das Prespa-Abkommen noch nicht das letzte Wort gesprochen worden sein. Dies dürfte sehr wahrscheinlich einvernehmlich, aufgrund von gut entwickelten freundschaftlichen und nachbarschaftlichen Beziehungen im Rahmen von EU und NATO, erfolgen. Das gilt auch für die mögliche Anerkennung einer ethnisch-makedonischen Minderheit in Griechenland. Alles braucht eine gute Basis und seine Zeit. Beides liefert das Prespa-Abkommen, mit dem eine Klärung aller noch offenen Fragen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien erfolgen kann.

Die Verfassungsänderungen

Zur Implementierung des Prespa-Abkommens muss die Verfassung der Republik Makedonien entsprechend geändert werden. Dies erfolgt gemäß Artikel 131 der makedonischen Verfassung in drei Schritten:

  • Die Entscheidung über den Antrag auf Änderung der Verfassung fasst das Parlament mit der Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten.
  • Den Entwurf für die Verfassungsänderung bestätigt das Parlament mit der Mehrheit aller Abgeordneten und stellt ihn öffentlich zur Diskussion.
  • Die Entscheidung zur Verfassungsänderung fasst das Parlament mit der Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten.

Verkündet wird die Verfassungsänderung nach einem erfolgreichen Durchlaufen dieser drei Schritte durch das Parlament.

Der erste Schritt wurde am 19. Oktober 2018 erfolgreich durchgeführt. Das Parlament nahm den Antrag auf Änderung der Verfassung mit einer Zustimmung von 80 der 120 Abgeordneten an. Anschließend erarbeitete die Regierung einen konkreten Entwurf zur Änderung der Verfassung. Dieser wurde am 02. November 2018 vorgelegt und wird nun innerhalb der nächsten 30 Tage diskutiert. Am 01. Dezember 2018 soll der Verfassungsänderungsentwurf, welcher bis dahin noch Änderungen erfahren kann, in der zweiten Abstimmung bestätigt werden. Es zeichnet sich hierfür bereits eine Zustimmung der 80 Abgeordneten ab. Benötigt wird im zweiten Abstimmungsabschnitt nur die absolute Mehrheit von 61 der 120 Abgeordneten. Allerdings sollte der Entwurf dennoch die Zustimmung der 80 Abgeordneten erfahren, da diese im dritten und entscheidenden Abstimmungsschritt wieder erforderlich ist. Dieser soll bis Mitte Januar 2019 erfolgen.

Hintergründe zum Verfassungsänderungsentwurf

Der von der makedonischen Regierung am 02. November 2018 vorgelegten Entwurf zur Änderung der Verfassung der Republik Makedonien soll am Tage des endgültigen Inkrafttretens des Prespa-Abkommens in Kraft treten. Dies setzt die Ratifikation des Vertrages durch das griechische Parlament voraus. Damit sollen die Resolutionen 817 und 845 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom  07. April 1993 und 18. Juni 1993 sowie das Interimsabkommen vom 13. September 1995 erfüllt werden.

In der Resolution 817 des UN-Sicherheitsrates vom 07. April 1993 wurde die Existenz des Namensstreits zwischen der Republik Makedonien und der Hellenischen Republik (Amtliche Bezeichnung für Griechenland) sowie die Bedeutung der Lösung dieses Streits für den Frieden und die guten nachbarschaftlichen Beziehungen in der betroffenen Region festgestellt. Diese Feststellung erfolgte seinerzeit auch unter dem Eindruck des ethnischen Krieges in Bosnien und Herzegowina und in Kroatien. Gemäß dieser Resolution wurde die Republik Makedonien am 08. April 1993 unter der vorläufigen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen aufgenommen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen stimmte dieser Aufnahme per Akklamation zu. In einer weiteren Resolution des UN-Sicherheitsrates (Resolution 845) vom 18. Juni 1993 wurden die Hellenische Republik und die Republik Makedonien dazu aufgefordert, den zwischen ihnen bestehenden Namensstreit im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen zu lösen. Dieser Aufgabe ist seit 1993 ein entsprechender Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen zugewiesen. Von 1994 bis heute hat Matthew Nimetz dieses Amt inne. Das Interimsabkommen zwischen Griechenland und Republik Makedonien vom 13. September 1995 bestätigt den Status quo und soll ein Modus vivendi zur Regelung der bilateralen Beziehungen bis zur endgültigen Lösung des Streits ermöglichen. Alle Gespräche und Vermittlungsversuche im Rahmen der Vereinten Nationen bis zum Jahr 2018 blieben zunächst erfolglos. Erst im Juni 2018 konnte der eingangs beschriebene Kompromiss erzielt werden. Das Rahmenabkommen von Ohrid vom 13. August 2001, mit dem der gewaltsame Konflikt zwischen ethnischen bzw. slawischen Makedoniern und albanischer Makedoniern im Jahre 2001 beigelegt worden ist, soll ebenfalls in der Präambel erwähnt werden.

Die Verfassungsänderung

Die Verfassung der Republik Makedonien soll wie folgt geändert werden:

Verfassungszusatz XXXIII

In der Verfassung wird die Bezeichnung „Republik Makedonien“ durch die die Bezeichnung „Republik Nord-Makedonien“ ersetzt, und die Bezeichnung „Makedonien“ wird durch die Bezeichnung „Nord-Makedonien“ ersetzt, außer in Artikel 36.

Verfassungszusatz XXXIV

In der Präambel der Verfassung der Republik Makedonien werden die Worte „Entscheidungen des ASNOM“ ersetzt durch „Erklärung der ersten Versammlung des ASNOM an das makedonische Volk bzgl. der Zusammensetzung des ASNOM“, nach dem Wort „Jahr“ wird „und des Rahmenvertrags von Ohrid“ eingefügt, und es werden die Worte „haben entschieden, dass“ gestrichen. Anmerkung: ASNOM = „Antifaschistische Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens“ („Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Makedoniens“)

Verfassungszusatz XXXV

  1. Die Republik respektiert die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit der Nachbarstaaten.
  2. Durch Ziffer 1 wird Artikel 3 ergänzt.

Verfassungszusatz XXXVI

  1. Die Republik schützt, garantiert und pflegt das historische und kulturelle Erbe der makedonischen Bevölkerung.
  2. Die Republik schützt die Rechte und Interessen ihrer Bürger, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten, und fördert ihre Bindung zum Mutterland.
  3. Die Republik kümmert sich um die im Ausland lebenden Makedonier.
  4. Die Republik wird sich nicht in die souveränen Rechte anderer Staaten und in ihre inneren Angelegenheiten einmischen.
  5. Diese Änderung ersetzt Artikel 49 der Verfassung der Republik Makedonien.

Ausblick

Am 01. Dezember 2018 soll der endgültige Entwurf zur Änderung der Verfassung durch Parlamentsbeschluss bestätigt werden. Der bestätigte Entwurf muss dann öffentlich zur Diskussion gestellt werden, bevor das Parlament die Verfassungsänderung beschließen kann. Der vorgelegte Entwurf dürfte wohl von 80 der 120 Abgeordneten unterstützt werden, womit Zweidrittel der Mitglieder des makedonischen Parlaments diesen tragen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass die entsprechenden Änderungen der makedonischen Verfassung im dritten Abstimmungsschritt mit der erforderlichen Mehrheit unterstützt werden. Diese Abstimmung wird Mitte Januar 2019 stattfinden. Inkrafttreten sollen die Änderungen der Verfassung allerdings erst, wenn das griechische Parlament das Prespa-Abkommen ratifiziert hat. Wenn es nicht zu dieser Ratifikation kommt, werden alle Verfassungsänderungen durch eine entsprechende Verfassungsbestimmung automatisch unwirksam und alles bleibt wie zuvor.

Das griechische Parlament wird unmittelbar nach der letzten Abstimmung in der Republik Makedonien über das Prespa-Abkommen entscheiden. Hierfür ist im griechischen Parlament eine Mehrheit unter allen Abgeordneten erforderlich. Die Regierungskoalition in Griechenland hat allerdings keine eigene Mehrheit hierfür. Das Linksbündnis SYRIZA, der größere Koalitionspartner, unterstützt das Prespa-Abkommen und die Unabhängigen Griechen, der kleinere Koalitionspartner, lehnt es ab. Allerdings wollen auch Abgeordnete der Opposition zustimmen, so dass eine Mehrheit dennoch zustande kommen dürfte.

Anfang kommenden Jahres dürfte die Frage entschieden sein, ob die makedonische Frage nun endgültig geklärt ist oder nicht. Die Chancen dafür stehen eher gut. Die angestrebte Klärung der makedonischen Frage ist ein wichtiger Schritt für den Balkan mit geopolitischer Bedeutung und nach Jahrhunderten mehr als überfällig.