Zur Umsetzung des Prespa-Abkommens mit Griechenland zur Lösung des Kulturstreits um „Makedonien“ muss die Verfassung der Republik Makedonien entsprechend geändert werden. Am 19. Oktober 2018 hatte das Parlament der Republik Makedonien den Antrag auf Änderung der Verfassung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit (80 von 120 Stimmen) gebilligt. Am 01. Dezember 2018 begann nun die Debatte zum zweiten Abstimmungsschritt zur Änderung der Verfassung. Bei diesem Schritt müssen die konkreten Vorschläge zur Änderung der Verfassung mit der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments (61 von 120 Stimmen) bestätigt werden. Es liegen vier Änderungsvorschläge vor, über jeden Einzelnen kann maximal drei Tage lang debattiert werden. Spätestens am 12. Dezember 2018 muss dann über die Bestätigung der Verfassungsänderungsentwürfe entschieden werden. Danach hat die Regierung fünf Tage Zeit für eine öffentliche Debatte und zwei Tage, um die daraus resultierenden Anmerkungen zusammenzufassen. Der dritte Abstimmungsschritt, die endgültige Abstimmung über die Verfassungsänderung, bedarf wieder eine Zweidrittelmehrheit unter allen Abgeordneten und soll bis zum 20. Januar 2019 erfolgen.
Die Debatte zur zweiten Abstimmung über die Verfassungsänderung begann
- von Redaktion