Das Parlament der Republik Makedonien hat am 02. Dezember 2018 und am 03. Dezember 2018 alle vier Verfassungsänderungsentwürfe (XXXIII, XXXIV, XXXV und XXXVI) mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt. Erforderlich für den zweiten Abstimmungsschritt zur Änderung der makedonischen Verfassung war die absolute Mehrheit der Stimmen im Parlament (61 von 120 Stimmen).
Verfassungszusatz XXXIII
In der Verfassung wird die Bezeichnung „Republik Makedonien“ durch die die Bezeichnung „Republik Nord-Makedonien” ersetzt, und die Bezeichnung „Makedonien“ wird durch die Bezeichnung „Nord-Makedonien“ ersetzt, außer in Artikel 36.
Verfassungszusatz XXXIV
In der Präambel der Verfassung der Republik Makedonien werden die Worte „Entscheidungen des ASNOM” ersetzt durch „Erklärung der ersten Versammlung des ASNOM an das makedonische Volk bzgl. der Zusammensetzung des ASNOM“, nach dem Wort „Jahr“ wird „und des Rahmenvertrags von Ohrid“ eingefügt, und es werden die Worte „haben entschieden, dass“ gestrichen. Anmerkung: ASNOM = „Antifaschistische Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens“ („Antifaschistische Rat der Volksbefreiung Makedoniens“)
Verfassungszusatz XXXV
- Die Republik respektiert die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit der Nachbarstaaten.
- Durch Ziffer 1 wird Artikel 3 ergänzt.
Verfassungszusatz XXXVI
- Die Republik schützt, garantiert und pflegt das historische und kulturelle Erbe der makedonischen Bevölkerung.
- Die Republik schützt die Rechte und Interessen ihrer Bürger, die im Ausland leben oder sich dort aufhalten, und fördert ihre Bindung zum Mutterland.
- Die Republik kümmert sich um die im Ausland lebenden Makedonier.
- Die Republik wird sich nicht in die souveränen Rechte anderer Staaten und in ihr inneren Angelegenheiten einmischen.
- Diese Änderung ersetzt Artikel 49 der Verfassung der Republik Makedonien.
Für den Verfassungszusatz XXXIII stimmten 67 Abgeordnete. 23 Abgeordnete stimmten dagegen und 4 enthielten sich. Für den Verfassungszusatz XXXIV stimmten 64 Abgeordnete, 18 stimmten dagegen und 8 enthielten sich. Für den Verfassungszusatz XXXV stimmten 64 Abgeordnete, 14 stimmten dagegen und 2 enthielten sich. Für den Verfassungszusatz XXXVI stimmten 66 Abgeordnete, 7 stimmten dagegen und 3 enthielten sich.
In der finalen dritten Abstimmung braucht es dann wieder eine Zweidrittelmehrheit unter allen Abgeordneten. Nur in diesem Fall wird die Änderung der Verfassung wirksam. Diese dritte Abstimmung soll bis zum 20. Januar 2019 erfolgen.