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Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen hat die vier Entwürfe zur Verfassungsänderung angenommen

Nach der Bestätigung der vier Änderungsentwürfe zur Verfassung der Republik Makedonien am 03. Dezember 2018 durch das Parlament wurden sie zunächst zur öffentlichen Diskussion gestellt. Diese Diskussion ist mittlerweile beendet. Nun hat erneut der konstitutionelle Ausschuss des Parlaments über die vier Änderungsvorschläge beraten und diese bestätigt. Größter Diskussionspunkt war die genaue Bezeichnung der Staatsbürgerschaft. Laut dem Prespa-Abkommen soll diese Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien lauten können. In dem Entwurf wurde „Makedonische Staatsbürger der Republik Nord-Makedonien“ als mögliche Bezeichnung diskutiert. Die Vertreter der albanischen Gemeinschaft lehnen diese Bezeichnung jedoch ab und favorisieren einfach „Bürger der Republik Nord-Makedonien“.

Die parlamentarische Debatte über die Verfassungsänderungen soll am 09. Januar 2019 beginnen. Bis zum 15. Januar 2019 soll ein Beschluss herbeigeführt werden. Dafür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten (80 von 120 Abgeordneten) erforderlich. Die VMRO-DPMNE hat sich aus der Debatte weitgehend zurückgezogen und ist weitgehend gegen die angestrebten Verfassungsänderungen. Allerdings gibt es auch Abweichler. Die Zweidrittelmehrheit ist möglich, jedoch nicht sicher.