Auf der Website des makedonischen Staatspräsidenten Gjorge Ivanov steht noch immer „Republik Makedonien“, obwohl der offizielle Staatsnamen seit dem 12. Februar 2019 „Republik Nord-Makedonien“ lautet. Jetzt hat der Präsident 11 Gesetze nicht unterzeichnet und an das Parlament zurückgewiesen, da sie die neue Staatsbezeichnung „Republik Nord-Makedonien“ beinhalten. Gjorge Ivanov begründete dies mit seinem Amtseid, wonach er die makedonische Verfassung zu schützen und die Interessen der Republik Makedonien zu verteidigen habe.
Hiermit ist ein konstitutioneller Streit zwischen dem Parlament und der Regierung auf der einen und dem Staatspräsidenten auf der anderen Seite entstanden. Denn der Präsident dürfte sich auch nach einer erneuten Verabschiedung der Gesetze im Parlament weigern diese zu unterzeichnen. Dazu wäre der Staatspräsident verpflichtet, wenn das Parlament diese Gesetze erneut mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder verabschieden würde. In einigen Fällen hatte der Parlamentspräsident Talat Xhaferi anstelle des Staatspräsidenten die Gesetze unterzeichnet und im Amtsblatt der Republik Nord-Makedonien veröffentlicht. Doch auch diese Notlösung ist rechtlich umstritten.
Aus einem politischen Streit um den Namen „Nord-Makedonien“ und einer Gleichstellung der albanischen Sprache mit der Amtssprache Makedonisch ist nun ein juristischer Streit geworden. Dieser muss vorm Verfassungsgericht der Republik Nord-Makedonien und weiteren Gerichten geklärt werden. Es ist hierbei zu klären, welche Rechtsfolgen sich aus dem Verhalten des Staatspräsidenten ergeben und ob der Parlamentspräsident aufgrund dessen handeln darf, um die Gesetzgebungsrechte des Parlaments durchzusetzen. Anderenfalls würde die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Staates in Frage stehen. Des Weiteren ist die Republik Nord-Makedonien verpflichtet völkerrechtliche Verträge einzuhalten. Das Prespa-Abkommen ist ein gültiger völkerrechtlicher Vertrag und muss eingehalten werden.