25. Januar 1991
Das erste frei gewählte Parlament der Sozialistischen Republik Makedonien verabschiedete am 25. Januar 1991 per Akklamation eine Souveränitätserklärung, in der das „Recht auf Selbstbestimmung einschließlich des Rechtes auf Sezession“ von der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) betont wurde. Am 15. April 1991 wurde durch Parlamentsbeschluss die „Sozialistische Republik Makedonien“ in „Republik Makedonien“ umbenannt. Daraufhin erklärte Griechenland im Mai 1991, dass es eine internationale Anerkennung der Republik Makedonien unter diesem Namen verhindern wolle. Damit war der sogenannte Namensstreit geboren, der an sich ein griechisch-makedonischer Kulturstreit um die Bedeutung und Verwendung der Bezeichnung „Makedonien“ und der damit assoziierten Bezeichnungen für die makedonische Kulturnation und Sprache war.
25. Januar 2019
Der am 17. Juni 2018 zwischen Griechenland und der Republik Makedonien unterschriebene Vertrag von Prespa wurde am 11. Januar 2018 durch eine entsprechende Änderung der Verfassung der Republik Makedonien verfassungsrechtlich implementiert. Daraufhin ratifiziertes das griechische Parlament am 25. Januar 2019 nach 38-stündiger emotionaler Debatte mit 153 von 300 Stimmen bei 146 Gegenstimmen den Prespa-Vertrag und am 08. Februar 2019 das NATO-Beitrittsprotokoll für die Republik Nord-Makedonien.
Folgen dieser Schicksalstage
Die Verfassungsänderungen in der Republik Makedonien traten vier Tage nach dieser letzten Ratifizierung in Kraft. Seit dem 12. Februar 2019 hat der Staatsname „Republik Nord-Makedonien“ sowohl die bisherige verfassungsmäßige Bezeichnung „Republik Makedonien“ als auch die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ vollständig ersetzt. Damit ist der seit Mai 1991 bestehende Streit um den Namen Makedonien formell überwunden. Der zugrundeliegende Kulturstreit ist damit aber längst noch nicht beendet. Dieser muss auf Basis der im Prespa-Vertrag vereinbarten Mechanismen geklärt und überwunden werden. Dieser Mechanismen sind:
- Die Republik Makedonien heißt nun offiziell „Republik Nord-Makedonien“. Dieser Name ersetzt vollständig sowohl den bisherigen verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ als auch die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ und gilt uneingeschränkt für den allgemeinen Gebrauch („erga omnes“). Die bisherigen Länderkennungen „MK“ und „MKD“ bleiben jedoch bestehen. Nur auf den Kraftfahrzeugkennzeichen müssen diese durch „NM“ oder „NMK“ ersetzt werden.
- Griechenland erkennt die makedonische Sprache unter der Bezeichnung „Makedonisch“ an. Im Prespa-Vertrag ist jedoch vermerkt, dass es sich hierbei um eine südslawische Sprache handelt, welche nichts mit der nicht mehr existierenden antiken makedonischen Sprache zu tun hat.
- Griechenland akzeptiert die Bezeichnung der Nationalität „Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien“.
- Griechenland akzeptiert die Selbstidentifikation des makedonischen Volkes als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes. Damit erkennt Griechenland zwar nicht explizit, jedoch implizit die Bezeichnung der Nation der Republik Nord-Makedonien als „Makedonisch“ an. Das bezieht sich sowohl auf die makedonische Kulturnation als auch auf die makedonische Staatsnation. Im Ergebnis erkennt Griechenland damit eine makedonische Nation an.
- Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Staatsnamens und aller sich daraus ergebenen staatlichen Bezeichnungen wurden auch die Präambel, Artikel 3 (Veränderung der Grenzen) und Artikel 49 (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) geändert. Diese Änderungen bekräftigen, dass die Republik Nord-Makedonien keine territorialen Ansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten hat und sich nicht in deren innere Angelegenheiten einmischen wird.
- Der Vertrag sieht als sehr wichtigen Punkt die objektiv-wissenschaftliche Interpretation von historischen Sachverhalten vor. Zu diesem Zweck haben Griechenland und die Republik (Nord-)Makedonien einen paritätisch organisierten, gemeinsamen und interdisziplinären Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen eingerichtet. Dieser soll eine objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden.
- In der Vereinbarung wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“, „Makedonier“ „Makedonisch“ und „makedonisch“ durch die Vertragspartner geregelt. Anerkannt wird, dass unter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik (Nord-)Makedonien. Die Republik Nord-Makedonien darf sich nicht auf den kulturellen und historischen Kontext zu Makedonien beziehen, welcher der griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet wird. So werden z.B. im Ergebnis das antike Makedonien und die antiken Makedonier der griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet.
- Die kommerzielle Verwendung der oben genannten Bezeichnungen (z.B. als Handelsnamen und Handelsmarken) soll im Rahmen eines Dialoges geklärt werden. Dazu wird ein paritätisch organisiertes Expertengremium im Rahmen der Europäischen Union (EU), unter Beteiligung der Vereinten Nationen (UN) und der „Internationalen Organisation für Normung“ („ISO“), eingerichtet, welches im Jahr 2019 seine Arbeit aufnimmt.
- Griechenland gibt die Blockade gegen eine Mitgliedschaft der Republik Nord-Makedonien in der Europäischen Union (EU) und NATO ausdrücklich auf und unterstützt diese Mitgliedschaften aktiv.
- Die bilateralen Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Nord-Makedonien werden auf verschiedenen Gebieten (u.a. Kultur, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus, Sicherheit) ausgebaut und vertieft.
Persönliche Anmerkungen
Sowohl meine seit 2008 veröffentlichten Lösungskonzepte zum Kulturstreit um Makedonien und des daraus resultierenden Namensstreits als auch die von Goran Popcanovski und mir gemeinsam im Jahre 2009 erarbeiten und veröffentlichten Lösungskonzepte sehen als zentrale Kernpunkte vor:
- Die objektiv-wissenschaftliche Klärung von kulturellen und geschichtlichen Sachverhalten durch einen Expertenausschuss unter Beteiligung der betroffenen Parteien,
- Die Umsetzung dieser objektiv-wissenschaftlichen Klärung im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Informationspolitik der betroffenen Parteien,
- Die formelle und materielle (inhaltliche) Differenzierung der Begriffe „Makedonien“, „Makedonier“, „Makedonisch“ und „makedonisch“ nach örtlichen, zeitlichen, kulturellen, geschichtlichen und personellen Kriterien.
- Die gegenseitige Achtung und Anerkennung der bestehenden völkerrechtlichen Grenzen, der territorialen Integrität und Souveränität der beteiligten Staaten.
Diese Punkte wurden im Prespa-Abkommen vom 17. Juni 2018 vollständig berücksichtigt und werden von nun an von Griechenland und der Republik Nord-Makedonien praktiziert. Für Goran Popcanovski und für mich sind damit die wesentlichen Ziele unserer Arbeit an der Überwindung des Kulturstreits um „Makedonien“ und des daraus resultierenden Namensstreits erreicht worden. Die geografische Spezifizierung „Nord“ im Staatsnamen der Republik Nord-Makedonien halten wir weiterhin für nicht notwendig, da diese entgegen der griechischen Auffassung nicht zur Klärung der makedonischen Frage beiträgt und eher zu mehr Missverständnissen in dieser Frage führt. Eines Tages dürfte daher zumindest die Chance bestehen im Rahmen von Verhandlungen wieder einvernehmlich zur Bezeichnung „Republik Makedonien“ zurückzukehren. Auch nach einem Jahr bleibt das Fazit: Das Prespa-Abkommen und dessen Umsetzung sind historische, grundlegende und mutige Schritte den Kulturstreit um „Makedonien“ endgültig zum Wohle aller Beteiligten zu überwinden.