Die noch zur „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) gehörenden Republiken Kroatien und Slowenien sind sich darin einig, dass beide Staaten bis zum 26.06.1991 ihre Unabhängigkeit erklären wollen. Die Unabhängigkeitserklärungen würden allerdings nicht sofort im vollem Umfang wirksam, sondern die damit verbundenen Schritte müssten in Verhandlungen mit der SFRJ und den anderen jugoslawischen Republiken umgesetzt werden.
Jugoslawien 15.06.1991: Kroatien und Slowenien kündigen Unabhängigkeitserklärungen an
- von Redaktion