In einem Berufungsverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde das Urteil gegen den Ex-General der Armee der Republika Srpska, Ratko Mladić, aus der ersten Instanz bestätigt. Im ersten Verfahren vor dem damaligen Internationalem Strafgerichtshof für das ehemaligen Jugoslawien wurde Ratko Mladić wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Mladić sieht sich als unschuldig an und wollte einen Freispruch erreichen. Dem folgte das Gericht nicht und sah seine Verbrechen als erwiesen an.
Während des ethnischen Krieges in Bosnien und Herzegowina (1992 -1995) fand neben anderen schweren Kriegsverbrechen im Juli 1995 unter Führung von Ratko Mladić das Massaker von Srebrenica statt, bei dem zirka 8000 Menschen ermordet wurden. Das folgenschwere Kriegsverbrechen wurde vom „Internationale Strafgerichtshof für das ehemaligen Jugoslawien“ gemäß der 1951 in Kraft getretenen „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ als „Völkermord“ klassifiziert. Bei dem Massaker wurden in der Gegend von Srebrenica ausschließlich männlichen Bosniaken (Muslime) im Alter zwischen 13 und 78 Jahren durch Angehörige der Armee und der Polizei der „Serbischen Republik in Bosnien und Herzegowina“ („Republika Srpska“) sowie durch serbische Paramilitärs ermordet. Die Angehörigen der Armee der Republika Srpska führten den Völkermord unter Führung von General Ratko Mladić durch. Trotz der Einrichtung einer Schutzzone durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) um Srebrenica und der Anwesenheit von UN-Blauhelmsoldaten konnte das Massaker, welches als größtes Kriegsverbrechen in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gilt, nicht verhindert werden.