Die „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ („KSZE“) beschließt in Prag die Entsendung von Beobachtern in die „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ („SFRJ“). Die Republiken Kroatien und Slowenien werden aufgefordert, ihre Unabhängigkeitsakte für drei Monate auszusetzen und einem Waffenstillstand sowie der Rückkehr aller Truppen in die Kasernen zuzustimmen.
Die Europäische Gemeinschaft (EG) beschließt am selben Tag die Entsendung eines eigenen Beobachtungsteams zu organisieren und verhängt ein Waffenembargo gegen das Gebiet des bisherigen Jugoslawiens. Die Außenminister der EG beschließen auch die Finanzhilfe an Jugoslawien einzufrieren, welche am 24.06.1991 noch genehmigt worden war.