Mit dem Überflugverbot Griechenlands für makedonische Fluglienien (MAT) bricht Griechenland geltendes EU-Recht. Dies teilte in Strassbourg der slowenische Europarlamentarier Jelko Kacin mit.
In 2006 hatte die EU einen Vertrag geschlossen, welcher allen EU-Nachbarländern ein Überflugsrecht gewäht, auch für Makedonien gilt dieses Recht. Leider hält sich Griechenland nicht an diese Regelung und blockiert weiterhin den Überflug von Flugzeugen der makedonischen Fluglinie MAT.
Kacin wollte zu beginn der gestrigen EU-Parlamentssitzung wissen, wie der Vertragsbruch von Seiten der EU gehandhabt wird, insb. weil Makedonien bereits ein EU-Beitrittskandidat ist.
Es wird nicht erwartet, dass auf seine Fragen schnelle Antworten kommen werden. Die EU-Kommission könnte Griechenland dazu überreden, die Blockade aufzuheben, was derzeit als eher unwahrscheinlich anzunehmen ist.
Leider sind die EU-Kommissare nicht genau im Bilde, was an der Makedonisch-Griechischen Grenze geschieht, was auch das Handeln gegen Vertragsbrüchen erschwert.
Im Verlauf war erkennbar, dass sich Verwunderung und auch Verwirrung bzgl. des Überflugverbots ausbreitete. Griechenland wurde aufgefordert, das Flugverbot auszuheben und sich an internationale Abkommen zu halten.
Griechenland rechtfertigt das Überflugverbot damit, dass im Namen der Fluggesellschaft der Begriff „Macedonian“ enthalten sei. Eine absurde Begründung!