Aufgrund des sogenannten Namensstreits verschärfte Griechenland am 16.02.1994 merkbar seinen Kurs gegenüber der Republik Makedonien. Von diesem Tag an durfte die Republik Makedonien grundsätzlich keinen Warenverkehr mehr über den nordgriechischen Hafen Thessaloniki abwickeln. Ausgenommen hiervon waren nur humanitäre Güter. Bis zu diesem Tag importierte die Republik Makedonien 90 % des benötigten Öls und der benötigten Treibstoffe über diesen Hafen. Insgesamt wickelte die Republik Makedonien bis zur Verhängung des griechischen Wirtschaftsembargos ein Viertel ihres Außenhandels über den Hafen in Thessaloniki ab. Auch wurde im Zuge des Embargos der Warenverkehr über die makedonische-griechische Staatsgrenze in Richtung der Republik Makedonien unterbunden und das griechische Generalkonsulat in der makedonischen Hauptstadt Skopje geschlossen. Am 18.02.1994 erweiterte Griechenland sein Handelsembargo auch auf die Einfuhr von Waren aus der Republik Makedonien nach Griechenland. Das Handelsembargo traf die Wirtschaft der Republik Makedonien empfindlich. Alle Alternativen über andere Nachbarstaaten, die sofort ihre Unterstützung anboten, waren aufwendiger und kostspieliger. Erst am 14.10.1995 sollte das griechische Handelsembargo enden, nachdem am 13.09.1995 ein entsprechendes Interimsabkommen zwischen der Republik Makedonien und Griechenland unterzeichnet wurde.
Die Vorgeschichte bis zum Beginn des sogenannten Namensstreits
Der makedonische Staat wurde am 02.08.1944 im Rahmen der damaligen jugoslawischen Föderation gegründet und bis 1963 als „Volksrepublik Makedonien“ bezeichnet. Im Zuge einer sowohl jugoslawischen als auch makedonischen Verfassungsreform im Jahre 1963 erfolgte die Umbenennung in „Sozialistische Republik Makedonien“. So hieß der Staat bis 1991 und bis dahin gab es keinen offenen Konflikt mit dem Nachbarstaat Griechenland über die Staatsbezeichnung. Bereits im Jahr 1990 waren der Sozialismus und die Alleinherrschaft der kommunistischen Partei sowohl in der jugoslawischen Föderation als auch in der Sozialistischen Republik Makedonien beendet. In der SR Makedonien wurden demokratische und marktwirtschaftliche Strukturen eingeführt. Die ersten Mehrparteienwahlen fanden dort am 11.11.1990 statt. In Folge dessen beschloss das makedonische Parlament am 15.04.1991 die Änderung der bisherigen Staatsbezeichnung in die aus griechischer Sicht umstrittene Bezeichnung „Republik Makedonien“. Zu dieser Zeit zeichnete sich die Auflösung der jugoslawischen Föderation bereits ab. Schon im Mai 1991 kündigte Griechenland an, dass es eine internationale Anerkennung der Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung verhindern wolle. Doch erst nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien am 18.09.1991 und der materiell-rechtlichen Umsetzung dieser Unabhängigkeitserklärung durch die Proklamation einer neuen Verfassung am 20.11.1991 wurde die griechische Ankündigung extrem relevant. Bereits am 04.12.1991 forderte die damalige griechische Regierung unter ihrem Ministerpräsidenten Konstantin Mitsotakis von der Republik Makedonien:
- Verzicht auf den Namen „Makedonien“, der einen geografischen Bereich und keine ethnische Einheit bezeichnet;
- Erklärung, dass die Republik Makedonien keine Ansprüche gegenüber Griechenland erhebt;
- Erklärung, dass es keine „makedonische“ Minderheit in Griechenland gibt.
Mit dieser Forderung setzte die griechische Regierung ihre Ankündigung vom Mai 1991 in die außenpolitische Tat um und der sogenannte Namensstreit wurde zu einem internationalen Konflikt, der bis heute nicht gelöst werden konnte.
Der sogenannte Namensstreit und die damaligen Europäische Gemeinschaft (EG)
Zunächst wurde der bilaterale makedonisch-griechische Namensstreit hauptsächlich im Rahmen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) weiter ausgetragen. Die damals zwölf Mitgliedsstaaten der EG, darunter Griechenland, versuchten eine gemeinsame Haltung gegenüber der Republik Makedonien zu finden. Sie wurden dabei zunächst von der griechischen Haltung überrumpelt, wobei Griechenland in fast allen europäischen Hauptstädten vorstellig wurde und seinen extremen Standpunkt gegenüber der Republik Makedonien vertrat. Eine sachliche Auseinandersetzung mit der sogenannten Namensfrage der Republik Makedonien konnte so kurzfristig im Rahmen der EG und vor allem bis heute in Griechenland nicht stattfinden.
Bereits am 16.12.1991 fand in Brüssel eine Außenministerkonferenz der EG statt, bei der das weitere gemeinsame Vorgehen gegenüber der Republik Makedonien besprochen wurde. Vor einer Anerkennung durch die EG-Staaten wurden von der Republik Makedonien verfassungsrechtliche und politische Garantien abverlangt, nach denen sie keine territorialen Ansprüche gegenüber EG-Nachbarstaaten erheben und keine feindselige Propaganda-Aktivitäten, einschließlich der Benutzung einer Bezeichnung, die territoriale Ansprüche einschließt, betreiben dürfe. Unklar war, ob die Bezeichnung „Makedonien“ solche Ansprüche automatisch mit einschließen würde. Auf einem informellen EG-Außenministertreffen am 01. und 02.Mai 1992 in Guimarães in Portugal kamen die EG-Außenminister zunächst überein, die „Republik von Skopje“ anzuerkennen und keine Staatsbezeichnung zu akzeptieren, der Griechenland nicht zustimmen würde. Diese Erklärung wurde von Griechenland und einigen anderen EG-Mitgliedsstaaten so ausgelegt, dass im Namen „Republik Makedonien“ die Bezeichnung „Makedonien“ nicht enthalten sein dürfe. Andere EG-Mitglieder wandten sich jedoch gegen eine solche Vorgehensweise. Einem Staat, der alle Voraussetzungen für seine Anerkennung erfülle, dürfe kein Name von außen auferlegt werden. Dennoch machten sich die EG-Mitglieder auf einem Gipfeltreffen der EG am 26. und 27.06.1992 zunächst den griechischen Standpunkt zu Eigen, die Republik Makedonien nur unter einen Namen anzuerkennen, der nicht die Bezeichnung „Makedonien“ beinhalten würde. Damit setzte Griechenland seinen Standpunkt in der Namensfrage der Republik Makedonien zunächst durch und bezeichnete das Ergebnis des EG-Gipfels entsprechend als großen nationalen Erfolg.
Doch danach setzte Ernüchterung ein. Die Republik Makedonien verzichtete nicht auf ihren verfassungsmäßigen Namen, denn einem Staat dürfe aufgrund des Selbstbestimmungsrechtes seines Volkes kein Name von außen auferlegt werden. Einige EG-Mitgliedsstaaten waren nun nicht mehr bereit den griechischen Standpunkt zu übernehmen und forderten sowohl eine Klärung als auch eine Lösung der Namensfrage der Republik Makedonien. Diese Haltung relativierte das Ergebnis des EG-Gipfeltreffens vom 26./27.06.1992 wieder. Jetzt sollte zunächst auf internationaler Ebene, im Rahmen der Vereinten Nationen, eine Lösungsfindung abgewartet werden. Der sogenannte Namensstreit wurde zu einem internationalen und völkerrechtlichen Präzedenzfall.
Der sogenannte Namensstreit auf internationaler Ebene
Zunächst erkannten nur wenige Staaten die Republik Makedonien völkerrechtlich an. Allerdings war kein Mitgliedsstaat der EG darunter. Die internationale Staatengemeinschaft, einschließlich einiger EG-Mitgliedsstaaten, wollte allerdings nicht einseitig der griechischen Argumentation folgen und forderte beide Seiten zum Kompromiss auf. Anfang 1993, nachdem klar wurde, dass ein weiteres kategorisches Ablehnen der Bezeichnung „Makedonien“ Griechenland in der internationalen Staatengemeinschaft isolieren würde, musste Griechenland schließlich einlenken. Auch die Republik Makedonien musste bis auf Weiteres auf eine uneingeschränkte Anerkennung ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung verzichten.
In der Resolution 817 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) vom 07.04.1993 wurde die Existenz des Namensstreits zwischen der Republik Makedonien und der Hellenischen Republik (Amtliche Bezeichnung für Griechenland) sowie die Bedeutung der Lösung dieses Streits für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region festgestellt. Gemäß dieser Resolution wurde die Republik Makedonien am 08.04.1993 unter der vorläufigen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen aufgenommen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen stimmte dieser Aufnahme per Akklamation zu. In Griechenland und in der Republik Makedonien fand dieser Kompromiss keine große Zustimmung. Im griechischen Parlament erhielt er nur eine knappe Zustimmung von 152 gegen 146 Stimmen und im makedonischen Parlament beschuldigte die nationalkonservative Opposition die Regierung, der Endnationalisierung Makedoniens Vorschub geleistet zu haben. In einer weiteren Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Resolution 845) vom 18.06.1993 wurden die Hellenische Republik und die Republik Makedonien dazu aufgefordert den zwischen ihnen bestehenden Namensstreit im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen zu lösen. Dieser Aufgabe ist seit 1993 ein entsprechender Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen zugewiesen. Von 1994 bis heute hat Matthew Nimetz dieses Amt inne. Alle Gespräche und Vermittlungsversuche im Rahmen der Vereinten Nationen waren zunächst erfolglos. Erst im Jahre 2018 führten die Gespräche im Rahmen der UN zu einer Lösung. Am 17.06.2018 wurde der Namensstreit durch Unterzeichnung des Prespa-Abkommens beendet. Seit Februar 2019 ist der Namensstreit offiziell beendet und damit auch die entsprechenden Vermittlungsbemühungen der UN.
Die politische Entwicklung in Griechenland bis zum Embargo
Bereits der Kompromiss im Rahmen der Vereinten Nationen, wonach die Republik Makedonien unter einer vorläufigen Bezeichnung Mitglied in dieser Organisation wurde, ging vielen griechischen Politikern und einer großen Mehrheit der griechischen Bevölkerung zu weit. Es brach eine regelrechte Hysterie um „Makedonien“ in Griechenland aus, bei der es auch zu mehreren Massenkundgebungen gegen die Republik Makedonien kam. Eine sachliche Auseinandersetzung zur Namensfrage der Republik Makedonien fand nicht statt und konnte wohl auch in der aufgeheizten Stimmung nicht stattfinden. Vielen Griechen wurde die Existenz des makedonischen Staates überhaupt erst nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien bewusst. Die Meinungsbildung wurde sofort von Hardlinern in der makedonischen Namensfrage übernommen. Aus ihrer Sicht impliziere der Name der Republik Makedonien Gebietsansprüche auf die griechische Region Makedonien, die mit Hilfe andere Mächte erfüllt werden könnten.
Erinnerungen an die Zeit des Bürgerkrieges in Griechenland (1946 – 1959, Kommunisten gegen die königliche Regierung), wurden wieder geweckt. Bei diesem Bürgerkrieg spielte auch die makedonische Frage (Völkerrechtlicher bzw. staatsrechtlicher Status der makedonischen Bevölkerung) eine Rolle. So gab es auf der Seite der griechisch-kommunistischen Bürgerkriegspartei Pläne die griechisch-makedonischen Gebiete mit dem jugoslawisch-makedonischen Staat zu vereinen oder ihnen innerhalb Griechenlands eine Autonomie zu gewähren. Besondere Unterstützung fanden diese Pläne natürlich vor allem im kommunistischen Jugoslawien. Allerdings waren diese Pläne sowohl bei den griechischen Kommunisten als auch bei den kommunistischen Ostblockstaaten umstritten. Die griechische Bevölkerung und alle anderen maßgeblichen politischen Strömungen in Griechenland lehnten diese Pläne ab und empfanden sie als Verrat. Jugoslawien selbst stellte aus politischen und strategischen Gründen die Unterstützung für die kommunistische Bürgerkriegspartei in Griechenland im Jahre 1948 ein, die im Jahre 1949 dann nach einer entscheidenden Niederlage ihren Kampf aufgab. Doch in den Köpfen der griechischen Bevölkerung lebt der Abwehrkampf gegen den slawischen Kommunismus und Makedonismus noch fort, gefördert durch eine entsprechende griechische Bildungs- und Kulturpolitik.
Darüber hinaus spielt auch das antike Makedonien für das historische Bewusstsein der Griechinnen und Griechen eine große Rolle: Aus griechischer Sicht sei Makedonien ausschließlicher Teil der griechischen Geschichte und Kultur. Es überrascht also nicht, dass in dieser Stimmung selbst der kleinste Kompromiss mit der Republik Makedonien in der sogenannten Namensfrage fast unmöglich ist. Aus diesem Grund geriet die damalige griechische Regierung unter Ministerpräsident Konstantin Mitsotakis wegen ihrer Kompromissbereitschaft in der Namensfrage der Republik Makedonien auch immer mehr unter Druck. Zwar lehnte die griechische Bevölkerung weiterhin jeden Kompromiss mit der Republik Makedonien in der Namensfrage klar ab, doch musste schon aufgrund außenpolitischer Erwägungen, völkerrechtlicher Zwänge und aus Gründen der regionalen Stabilität ein Kompromiss gefunden werden. Dem damaligen griechischen Außenminister Andonis Samaras (heute Ministerpräsident Griechenlands) ging die ohnehin geringe griechische Kompromissbereitschaft bereits zu weit und trat von seinem Amt zurück. Außerdem trat er aus der damals regierenden „Nea Demokratia“ (ND) aus und gründete seine eigene Partei, die sich klar gegen jeden Kompromiss mit der Republik Makedonien positionierte. Auch Andreas Papandreou, der damaligen Vorsitzende der oppositionellen „Panhellenischen Sozialistischen Bewegung“ (PASOK), positionierte sich national klar gegen die Republik Makedonien und lehnte Kompromiss mit ihr in der Namensfrage ab.
Bei vorgezogenen Parlamentswahlen am 10.10.1993 errang die PASOK einen klaren Wahlsieg und Andreas Papandreou wurde griechischer Premierminister. Auch Andonis Samaras schaffte mit seiner neuen Partei den Einzug ins Parlament und erreichte damit einen großen Achtungserfolg. Die Namensfrage der Republik Makedonien und die Haltung der Parteien in dieser Frage spielten im Wahlkampf und bei der Wahl selbst eine große Rolle. Abgestraft wurden Konstantin Mitsotakis und die ND, die in der Namensfrage der Republik Makedonien eine größere Kompromissbereitschaft gezeigt hatten. Schon am 15.10.1993 gab der damals gerade neu ins Amt gekommene griechische Ministerpräsident Andreas Papandreou den Abbruch des Dialoges mit der Republik Makedonien über ihren Namen bekannt. Ein Kompromiss in der Namensfrage der Republik Makedonien sollte es aus Sicht des damaligen griechischen Ministerpräsidenten nicht geben.
Das griechische Handelsembargo gegen die Republik Makedonien
Das Handelsembargo gegen die Republik Makedonien wurde von der damals neuen Regierung Griechenlands unter Andreas Papandreou bereits im Vorfeld als Druckmittel angekündigt, wenn die Republik Makedonien in der Namensfrage nicht nachgeben würde. Am 16.02.1994 setzte Griechenland seine Ankündigung in die Tat um und verhängte ein Handelsembargo gegen die Republik Makedonien. Von diesem Tage an durfte kein Warenverkehr der Republik Makedonien mehr über den Hafen der nordgriechischen Stadt Thessaloniki abgewickelt werden. Ausgenommen hiervon waren nur humanitäre Güter. Auch durften keine Waren mehr über die makedonisch-griechische Staatsgrenze in die Republik Makedonien eingeführt werden. Das griechische Generalkonsulat in der makedonischen Hauptstadt Skopje wurde geschlossen. Zwei Tage später durften auch keine Waren aus der Republik Makedonien mehr nach Griechenland eingeführt werden.
Die Lage für die Republik Makedonien wurde prekär. Im Norden war die Republik Makedonien aufgrund des Embargos der Vereinten Nationen gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) vom Handelsverkehr abgeschnitten. Übrig blieben jetzt nur noch die Nachbarstaaten Albanien und Bulgarien. Sowohl Albanien und Bulgarien als auch die Türkei unterzeichneten unmittelbar nach dem Beginn des Embargos ein Dokument, in dem sie sich verpflichteten, den Straßen- und Eisenbahntransport von und nach der Republik Makedonien durch ihre Länder zu ermöglichen. Diese Transportwege waren für die Republik Makedonien wesentlich ungünstiger als durch Griechenland oder die damalige Bundesrepublik Jugoslawien. Die Europäische Union (EU) bezeichnete das Handelsembargo gegen die Republik Makedonien als Verstoß gegen das EU-Recht und versuchte zunächst mit diplomatische Mitteln eine Aufhebung des Embargos zur erreichen. Nach Auffassung der griechischen Regierung sei ihr Embargo aufgrund des Verhaltens der Republik Makedonien mit EU-Recht vereinbar. Das Verhalten der Republik Makedonien habe nach Auffassung Griechenlands nicht nur eine schwerwiegende innerstaatliche Störung der öffentlichen Ordnung zur Folge, sondern es würde auch eine internationale Spannung geschaffen, die eine Kriegsgefahr darstelle. Nachdem Gespräche zwischen der EU-Kommission und der griechischen Regierung keine Lösung brachten, reichte die Kommission am 22.04.1994 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Verletzung des EU-Rechts ein. Nach Auffassung der Kommission habe das Verhalten der Republik Makedonien nicht die von Griechenland dargestellten Folgen. Damit sei das Embargo eine Verletzung des EU-Rechts. Gleichzeitig beantragte die Kommission auch den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung, die allerdings durch einen Beschluss des Gerichtshofes vom 29.06.1994 abgelehnt wurde.
Das Urteil in der Hauptsache blieb aufgrund des makedonisch-griechischen Interimsabkommens vom 13.09.1995 aus. In diesem Interimsabkommen wurde eine Normalisierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien vereinbart. Die Republik Makedonien verpflichtete sich unter anderem dazu auf ihre bisherige Staatsflagge (Stern von Vergina, antikes makedonisches Symbol) zu verzichten. Die Klärung der Namensfrage sollte in bilateralen Gesprächen zwischen der Republik Makedonien und Griechenland im Rahmen der Vereinten Nationen erfolgen. Griechenland verpflichtete sich unter anderem dazu das Handelsembargo gegen die Republik Makedonien binnen 30 Tagen aufzuheben, was am 14.10.1995 geschah. Der Gesamtschaden durch das griechische Embargo für die Republik Makedonien lässt sich nicht genau beziffern. Er dürfte jedoch bei einigen Milliarden Euro gelegen haben. Bis heute hat es kein weiteres Embargo gegen die Republik Makedonien gegeben. Jedes Embargo hätte schwerwiegende politische und wirtschaftliche Folgen.
Allerdings ist der sogenannte Namensstreit gelöst. Das Prespa-Abkommen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien vom 17.06.2018 führte zur Beendigung des Streits um den Namen „Makedonien“. Seit dem 12.02.2019 lautet die offizielle Staatsbezeichnung der Republik Makedonien nun „Republik Nord-Makedonien“. Mit dieser Einigung sind auch das Interimsabkommen vom 13.09.1995 sowie die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien obsolet geworden. Ein neues Embargo dürfte aufgrund dieser Einigung sehr unwahrscheinlich sein.