Seit dem 08.04.1993 ist die Republik Makedonien unter der provisorischen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ Mitglied in den Vereinten Nationen (UN). Hintergrund war die Feststellung des sogenannten Namensstreits und die Bedeutung einer Lösung dieses Streits für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region durch die Resolution 817 des UN-Sicherheitsrates vom 07.04.1993. Ein Novum und ein Präzedenzfall in der UN und im Völkerrecht.
Auf Basis einer weiteren Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 18.06.1993, der Resolution 846, finden Vermittlungsgespräche zwischen Griechenland und der Republik Makedonien im Rahmen der UN statt. Diesen UN-Vermittlungsbemühungen ist ein entsprechender UN-Sonderbeauftragter zugewiesen, von 1994 bis heute übt Matthew Nimetz diese Funktion aus. Bisher sind die Vermittlungsbemühungen im Rahmen der UN jedoch erfolglos verlaufen.
Nach Auffassung des ersten UN-Sonderbeauftragten im sogenannten Namensstreit, Robin O`Neil, solle die Republik Makedonien die Generalversammlung der Vereinten Nationen um Aufnahme unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung ersuchen. Nach 20 Jahren erfolgloser Vermittlungsversuche wäre dies geboten. Auch für die Aussagen vom griechischen Ministerpräsidenten Andonis Samaras, wonach es keine makedonische Sprache gebe und die makedonische Kultur eine Erfindung der jugoslawischen Kommunisten sei, hat der ehemalige UN-Sonderbeauftragte nichts übrig. Der Kommunismus, so O`Neil, behauptet schon vieles erfunden zu haben. Aber nie habe er dabei von der Erfindung einer Sprache gehört. Die Aussagen von Samaras würden nur die feindliche Haltung der griechischen Regierung gegenüber der Republik Makedonien zeigen und den Versuch, die Nationalisten Bulgariens in dieser Sache als Unterstützer Griechenlands zu gewinnen.
„Say Macedonia!“ Kampagne für die Verwendung des verfassungsmäßigen Namen des LandesDie Vermittlungsbemühungen betreffen nicht den Kern des makedonisch-griechischen Kulturstreits und sind daher nicht zielführend. Eine Überwindung des sogenannten Namensstreits dürfte aus diesem Grund unwahrscheinlich werden. Der UN-Sicherheitsrat sollte die Lage neu bewerten und würde sehr wahrscheinlich zu einem anderen Ergebnis kommen. Nicht der verfassungsmäßige Name der Republik Makedonien, sondern die Fortdauer des sogenannten Namensstreits würde den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region gefährden. Einer Aufnahme der Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung in der UN dürfte dann wohl nichts mehr entgegenstehen. Auch eine konkrete Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Griechenland wäre eine Option.
Allerdings würde die UN-Aufnahme der Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung nicht alle Probleme mit Griechenland lösen, da Griechenland eine mögliche Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der Europäischen Union (EU) und NATO auch weiterhin blockieren könnte. So hat auch die Aufwertung Palästinas zu einem Staat mit deutlicher Mehrheit durch die UN-Generalversammlung nicht real zu einem unabhängigen palästinensischen Staat geführt, auch wenn dieser jetzt im Rahmen der UN wesentlich mehr Rechte hat. So werden die Republik Makedonien und Griechenland auch weiterhin im Rahmen eines bilateralen Dialogs versuchen müssen ihre Differenzen zu überwinden. Dies sollte jedoch auf Augenhöhe geschehen. Die Anerkennung der Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung im Rahmen der UN könnte zu mehr Augenhöhe führen und die Bezeichnung „Republik Makedonien“ fast uneingeschränkt etablieren.
Fazit: Eine Anerkennung der Republik Makedonien unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung im Rahmen der UN sollte angestrebt werden, ersetzt jedoch nicht die Dialog mit Griechenland und löst nicht alle Probleme im Zusammenhang mit dem sogenannten Namensstreit.