Wenn es um die Nennung des verfassungsmäßigen Namens der „Republik Makedonien“ geht reagiert die griechische Politik und Diplomatie immer noch unverhältnismäßig empfindlich. In den Vereinten Nationen ist die Republik Makedonien unter der provisorischen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ (englische Abkürzung: FYROM) Mitglied. Im bilateralen völkerrechtlichen Verkehr haben die meisten Staaten die Republik Makedonien jedoch unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung anerkannt. Eine Überwindung des sogenannten Namensstreit soll in bilateralen Verhandlungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien im Rahmen der Vereinten Nationen herbeigeführt werden. Diese Verhandlungen verlaufen seit über 20 Jahren bisher erfolglos.
Bei einer Sitzung von 60 Staaten zur Bekämpfung des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) ist die Republik Makedonien unter ihrer Staatsbezeichnung „Makedonien“ aufgeführt gewesen. Gastgeber dieser internationalen Zusammenkunft waren die USA, welche die Republik Makedonien seit November 2004 unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung anerkennen. In Folge der Verwendung des Namens „Makedonien“ anstelle der provisorischen Bezeichnung „FYROM“ durch die Gastgeber verließ der griechische Außenminister Evangelos Venizelos aus Protest die Sitzung. Die griechische Regierung protestierte auch offiziell gegen die Verwendung der verfassungsmäßigen Bezeichnung der Republik Makedonien.
Streng genommen gilt die provisorische Bezeichnung „FYROM“ ausschließlich für alle Belange innerhalb der Vereinten Nationen. Aufgrund des Rahmenabkommens zwischen Griechenland und der Republik Makedonien vom 13.09.1995 kann Griechenland lediglich verlangen, dass die Republik Makedonien bis zur Klärung der sogenannten Namensfrage ihre Mitgliedschaft in internationalen Organisationen unter der provisorischen Bezeichnung beantragt, in denen Griechenland selbst Mitglied. Allerdings darf Griechenland nach diesem Rahmenabkommen die Mitgliedschaft der Republik Makedonien unter ihrer provisorischen Bezeichnung nicht blockieren. Im Falle einer möglichen Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der Europäischen Union (EU) und NATO verstößt Griechenland allerdings gegen dieses Rahmenabkommen und wurde wegen der Verhinderung einer möglichen NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien am 05.12.2011 durch den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag entsprechend verurteilt. Weder die Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen noch das Rahmenabkommen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien stehen einer grundsätzlichen Verwendung der verfassungsmäßigen Staatsbezeichnung „Republik Makedonien“ entgegen.