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Intensive Verhandlungen im Rahmen der UN zur Lösung des sogenannten Namensstreits

Am 24./25. Mai 2018 fanden am UN-Sitz in New York wieder Gespräche zwischen dem UN-Sonderbeauftragten Matthew Nimetz, dem griechischen Außenminister Nikos Kotzias und dem makedonischen Außenminister Nikola Dimitrov statt. Diese Gespräche wurden sehr intensiv geführt. Es ist deutlich erkennbar, dass beide Seiten zwar ihre nationalen Positionen verteidigen, jedoch auch klar eine Lösung wollen. Einen Durchbruch im Streit um den Namen „Makedonien“ brachten diese Gespräche jedoch nicht. Die Verhandlungen sollen jedoch fortgesetzt und erheblich intensiviert werden.

Griechenland fordert einen zusammengesetzten Namen mit einer geografischen oder zeitlichen Spezifizierung für den uneingeschränkten Gebrauch („erga omnes“). Hierbei soll die geforderte Spezifizierung vor dem Wort „Makedonien“ stehen. Offizielle Vorschläge sind: „Republik Nord-Makedonien“, „Republik Ober-Makedonien“, „Republik Vardar-Makedonien“ und „Republik Neu-Makedonien“. Im Falle einer „erga omnes“-Lösung würde der Name „Republik Makedonien“ vollständig durch den neuen vereinbarten Namen ersetzt werden.

Der von der makedonischen Regierung favorisierte Vorschlag „Republik Ilinden-Makedonien“ wird von fast allen Parteien in Griechenland sowie von der größten makedonischen Oppositionspartei IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) und der albanisch-makedonischen Allianz der Albaner bereits abgelehnt. Die Republik Makedonien lehnt eine „erga omnes“-Lösung bisher grundsätzlich ab. Die makedonische Regierung hätte wohl nur im Falle des Namens „Republik Ilinden-Makedonien“ einer „erga omnes“-Lösung zugestimmt. Strittig ist in der Republik Makedonien auch die ggf. notwendige Änderung der Verfassung zur Verankerung eines neuen Namens. Von Griechenland wird eine entsprechende Änderung der Verfassung gefordert, von der Republik Makedonien wird diese bisher grundsätzlich abgelehnt. Allerdings dürfte eine Verankerung eines neuen Namens in der Verfassung der Republik Makedonien auch unabhängig von der griechischen Forderung aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich sein.

Die Lösungsfindung geht weiter und wird intensiviert. Wie am Ende eine konkrete Lösung aussehen wird ist noch offen. Allerdings stellt die Zustimmung zu einer endgültigen Lösung durch die Regierungen von Griechenland und der Republik Makedonien nur eine erste Hürde da. Anschließend müssen die Parlamente in beiden Staaten zustimmen. Im Falle einer Verfassungsänderung in der Republik Makedonien bedarf es hierbei einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten. Des Weiteren ist in der Republik Makedonien eine Volksabstimmung über einen möglichen Lösungsvorschlag vorgesehen.