Der sogenannte Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien ist rational und völkerrechtlich lösbar! Er ist nur so lösbar!
Der Namensstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien ist ein inhaltlicher Streit um die materielle Bedeutung der Begriffe „Makedonien“ und „Makedonier“. Ein inhaltlicher Streit kann nicht durch Äußerlichkeiten, etwa durch Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Makedonien gelöst werden. Um den sogenannten Namensstreit überhaupt lösen zu können müssen wir nach der Art des heutigen Makedonien fragen. Das heutige Makedonien unterscheidet sich grundlegend vom antiken Makedonien sowie sich die heutigen Makedonier auch grundlegend von den antiken Makedoniern unterscheiden. Die Identität des heutigen Makedonien ist größtenteils ein Produkt der jüngeren Zeit und hat zwei wesentliche Komponenten:
- eine ethnisch- oder slawisch-makedonische Identität sowie
- eine griechisch-makedonische Identität.
Die ethnisch- oder slawisch-makedonische Identität ist das Merkmal der ethnischen- oder slawischen Makedonier und es handelt sich hierbei um eine Nationalidentität. Die griechisch-makedonische Identität ist das Merkmal der griechischen Makedonier als Teil des griechischen Volkes. Hierbei handelt es sich um eine Regionalidentität. Das antike Makedonien wird nach der mehrheitlichen Auffassung in der Wissenschaft der antiken griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet. Die antiken Makedonier waren nach der mehrheitlichen Auffassung in der Wissenschaft ein mit Illyrern und Thrakern vermischter antiker griechischer Volksstamm, der zusammen mit den anderen antiken griechischen Volksstämmen und wohl auch anderen Völkern im Griechentum der alexandrinischen, römischen und byzantinischen Zeit aufgegangen ist. Nach einer anderen Auffassung waren die antiken Makedonier zunächst ein nichtgriechischer Volksstamm und wurde erst später hellenisiert. Das antike Makedonien und die antiken Makedonier gibt es heute nicht mehr. In welchem Verhältnis das antike Makedonien und die antiken Makedonier zum heutigen Makedonien und zu den heutigen Makedoniern stehen ist primär eine wissenschaftliche und sekundär eine politische Frage. Zweifellos ergeben sich neben der Unterscheidung zwischen dem antiken und heutigen Makedonien im Falle des heutigen Makedonien zwei weitere Abgrenzungskriterien, die auf die zwei wesentlichen Komponenten der makedonischen Identität zurückzuführen sind: Ein personelles und ein territoriales Abgrenzungskriterium. Beide Komponenten der makedonischen Identität sind keine unmittelbare Abbildung des antiken Makedonien in die heutige Zeit. Selbst im Falle der griechischen Makedonier als abgeschlossene Gruppe gibt es höchstens eine mittelbare Verwandtschaft zu den antiken Makedoniern und keine unmittelbare. D.h. die griechischen Makedonier sind keine kontinuierliche Fortsetzung der antiken Makedonier. Tiefer soll an dieser Stelle auf diese Problematik nicht eingegangen werden. Wer hier mehr wissen möchte, dem seien die Abhandlung „Die erweiterte makedonische Frage als völkerrechtliches Problem“ sowie der gleichnamige Artikel hier auf Pelagon.de empfohlen. Im Rahmen des Griechisch-Makedonischen Projektes wird den bisherigen erfolglosen und an sich ineffektiven Lösungsversuchen, ein effektiver Lösungsvorschlag gegenübergestellt, der das eigentliche Problem löst und damit den sogenannten Namensstreit als Symptom dieses Problems gleich mitlöst. Dieser Lösungsvorschlag wird hier schematisch und sehr anschaulich nachfolgend wiedergegeben:
Lösungsschema zur Klärung der speziellen mazedonischen Frage und zur Lösung des sogenannten Namensstreits zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien (EJRM)
Die spezielle mazedonische Frage lautet:
- Welcher Art war das antike Mazedonien und waren die antiken Mazedonier?
- Welcher Art ist das heutige Mazedonien und sind die heutigen Mazedonier?
- In welchem Verhältnis stehen das antike Mazedonien und die antiken Mazedonier zum heutigen Mazedonien und zu den heutigen Mazedoniern?
Anforderungen an einer objektiven Klärung der speziellen mazedonischen Frage:
Auf Basis der objektiven Klärung der speziellen mazedonischen Fragen wird verbindlich in einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien / EJRM festgelegt und voneinander abgegrenzt:
- der Anteil der Hellenischen Republik an der Gesamtgeschichte und Kultur Mazedoniens,
- der Anteil der Republik Mazedonien / EJRM an der Gesamtgeschichte und Kultur Mazedoniens.
Des weiteren werden in diesem völkerrechtlichen Vertrag nachfolgende Abgrenzungskriterien verbindlich festgelegt. Materiell und zeitlich wird unterschieden zwischen:
- dem antiken Mazedonien und den antiken Mazedoniern sowie
- dem heutigen Mazedonien und den heutigen Mazedoniern.
Im Falle des heutigen Mazedonien wird territorial unterschieden zwischen:
- der Republik Mazedonien / EJRM als Völkerrechtssubjekt sowie
- der griechischen Region Mazedonien als völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Bestandteil der Hellenischen Republik.
Im Falle der heutigen Mazedonier wird personell unterschieden zwischen:
- den ethnischen oder slawischen Mazedoniern als Nation sowie
- den griechischen Mazedoniern als Bestandteil der griechischen Nation
Der völkerrechtliche Vertrag zur Klärung der speziellen mazedonischen Frage und zur Lösung des Namensstreits zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien / EJRM muss staatsrechtlich von den Vertragsparteien umgesetzt werden. Über die Umsetzung hat die Staatengemeinschaft zu wachen.
Die oben genannten Abgrenzungskriterien sind materieller Art und bedürfen einer effektiven, verbindlichen Wahrnehmung sowohl durch die beiden Vertragsparteien als auch durch die internationale Staatengemeinschaft. Zur Förderung einer effektiven nationalen und internationalen Wahrnehmung der objektiven Klärung der speziellen mazedonischen Frage und der verbindlich festgelegten Abgrenzungskriterien verpflichten sich beide Vertragsparteien zu einer entsprechenden:
- nationalen Bildungspolitik,
- nationalen Informationspolitik sowie
- internationalen Informationspolitik.
Aufgrund einer entsprechenden Politik werden die nationalen Identitäten der Völker der Hellenischen Republik und der Republik Mazedonien sowohl durch die beiden Vertragsparteien selbst als auch durch die internationale Staatengemeinschaft geachtet und geschützt. Eine auf einer objektiven Klärung der speziellen mazedonischen Frage aufbauende Bildungs- und Informationspolitik ist effektiver geeignet zur Lösung des sogenannten Namensstreits als Namenszusätze zum verfassungsmäßigen Namen der Republik Mazedonien / EJRM. Im Falle einer notwendigen Unterscheidung der Begriffe „Mazedonier“ oder „Mazedonisch“ im völkerrechtlichen Verkehr soll zusätzlich ein Adjektiv in Klammern verwendet werden:
- Mazedonier (……….)
- >Mazedonisch (……….)
Mögliche Adjektive für eine im völkerrechtlichen Verkehr notwendige Unterscheidung könnten sein:
- Mazedonier (Republik); Mazedonier (Ethnisch); Mazedonier (MK),
- Mazedonier (Hellenische Republik); Mazedonier (Hellenisch); Mazedonier (GR).
Mit der Eigenschaft „Mazedonisch“ kann im völkerrechtlichen Verkehr analog verfahren werden.
Eine formal ausreichende Unterscheidung des materiellen Begriffes „Mazedonien“ ist im völkerrechtlichen Verkehr durch die völkerrechtliche und staatsrechtliche Bezeichnung „Republik Mazedonien“ gegeben. Die materielle Unterscheidung selbst erfolgt im Rahmen des oben skizzierten völkerrechtlichen Vertrages.
Zur besseren Anschauung ist dieses Lösungsschema nachfolgend als Schaubild dargestellt: