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Die spezielle makedonische Frage und der daraus resultierende Namensstreit

Der sogenannte Namensstreit zwischen der Hellenischen Republik (Griechenland) und der Republik Makedonien besteht bereits seit 20 Jahren. Aufgrund der divergierenden Standpunkte beider an diesem Streit beteiligten Parteien sind bisher alle Ansätze für eine politische und völkerrechtlich tragbare Lösung gescheitert. Vor zwei Jahren (06.08.2009) wurde hier auf Pelagon.de – Nachrichten aus Makedonien meine Abhandlung „Die erweiterte makedonische Frage als völkerrechtliches Problem“ veröffentlicht und genau ein Jahr später (06.08.2010) wurde auf Pelagon.de eine überarbeitete Version veröffentlicht. In dieser Abhandlung gehe ich auf die historischen und politischen Hintergründe des sogenannten Namensstreits zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien ein. Darüber hinaus werden mögliche Ansätze für eine Lösung dieses Streits auf Basis von rationalen Erwägungen und des Völkerrechts angeben.  Meine persönliche Auffassung zu diesem sogenannten Namensstreit habe ich in einigen Artikeln angegeben und begründet. Besonders hervorheben möchte ich hierbei den Artikel „Plädoyer für die makedonische Nation„. Auch in Zukunft werde ich mich weiterhin für eine Lösung in diesem Streit einsetzen und Artikel schreiben. Einen sehr großen Dank möchte ich in diesem Zusammenhang dem Team von Pelagon.de aussprechen! Die Zusammenarbeit mit Pelagon.de war und ist stets sehr gut und macht mir große Freude!

Die Substanz der Namensfrage

Das heutige Makedonien im geographischen Sinne unterscheidet sich vom geographischen Gebiet des antiken Makedonien und ist aufgeteilt auf die Staaten Bulgarien, Griechenland und Makedonien (Republik). Auch in seiner inhaltlichen Bedeutung unterscheidet sich das heutige Makedonien vom antiken Makedonien. Das antike Makedonien und die antiken Makedonier werden nach mehrheitlicher akademischer Auffassung  der hellenischen Geschichte und Kultur zugerechnet. Die antiken Makedonier waren nach dieser mehrheitlichen Auffassung ein antiker griechischer Volksstamm, der gegenüber den anderen antiken griechischen Stämmen jedoch recht eigenständig war. Die antike makedonische Sprache war entweder ein antiker griechischer Dialekt oder eine eigenständige Sprache, die mit der antiken griechischen Sprache verwandt war. Die antiken Makedonier und die antike makedonische Sprache sind heute ausgestorben. Heute wird die Bezeichnung „Makedonien“ vor allem für die Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt und die griechische Region Makedonien (staatsrechtlich drei Regionen: West-Makedonien, Zentral-Makedonien und Ost-Makedonien-Thrakien) als völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Bestandteil der Hellenischen Republik verwendet. Die Bezeichnung „Makedonier“ wird heute vor allem für die ethnischen oder slawischen Makedonier als wesentlicher Bestandteil der makedonischen Nation (Republik Makedonien) und die griechischen Makedonier (Hellenische Republik, griechische Region Makedonien) als Bestandteil der hellenischen Nation verwendet. In der Vergangenheit wurde die Bezeichnung „Makedonier“ auch allgemein für die Einwohner der geographischen Region Makedonien verwendet, ohne dabei nach ethnischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Die heutige makedonische Sprache der ethnischen oder slawischen Makedonier ist eine südslawische Sprache und hat mit der antiken makedonischen Sprache nichts zu tun. Der sogenannte Namensstreit über die völkerrechtliche und staatsrechtliche Verwendung der Begriffe „Makedonien“ und „Makedonier“ durch die Republik Makedonien zwischen dieser und der Hellenischen Republik hat vor allem drei Komponenten:

1.      Die politische Absicht, die Art des heutigen Makedonien und die Art der heutigen Makedonier durch die Art des antiken Makedonien und die Art der antiken Makedonier zu präjudizieren,

2.      die Befürchtung, die Republik Makedonien könnte Gebietsansprüche gegenüber der Hellenischen Republik auf die griechische Region Makedonien erheben und

3.      die mögliche Gefahr einer materiellen Verwechselung der Republik Makedonien mit der griechischen Region Makedonien und umgekehrt.

Nachfolgend soll auf die drei Komponenten des sogenannten Namensstreits einzeln eingegangen werden.

Komponente 1 – Die Klärung der speziellen makedonischen Frage

Die abschließende und völkerrechtlich erhebliche Klärung der speziellen makedonischen Frage ist für eine mögliche Lösung des sogenannten Namensstreits grundlegend. Die spezielle makedonische Frage gliedert sich in folgende drei Teilfragen:

1.      Welcher Art war das antike Makedonien und waren die antiken Makedonier?

2.      Welcher Art ist das heutige Makedonien und sind die heutigen Makedonier?

3.      In welchem Verhältnis stehen das antike Makedonien und die antiken Makedonier zum heutigen Makedonien und zu den heutigen Makedoniern?

Nach Auffassung der Hellenischen Republik und der Hellenen präjudiziert die Art des antiken Makedonien und die Art der antiken Makedonier abschließend die Art des heutigen Makedonien und die Art der heutigen Makedonier. Da das antike Makedonien und die antiken Makedonier der hellenischen Geschichte und Kultur zugerechnet werden, können das heutige Makedonien und die heutigen Makedonier ausschließlich nur hellenisch sein. Demnach dürfen die Bezeichnungen „Makedonien“ und „Makedonier“ außerhalb der Hellenischen Republik und der hellenischen Nation nicht verwendet werden. Nach Auffassung der Republik Makedonien und der ethnischen oder slawischen Makedonier ist der Charakter des heutigen Makedonien vielseitiger und komplexer. So wurden die Einwohner der geographischen Region Makedonien seit der Antike unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft immer wieder auch als Makedonier bezeichnet. Dies gilt insbesondere auch für die slawische Bevölkerung Makedoniens, die seit dem 6. Jahrhundert nach Christus dort ansässig ist. Die allgemeine makedonische Frage betraf das Schicksal der christlichen Einwohner der unter osmanischer Oberhoheit stehenden Region Makedonien und differenzierte dabei nicht nach weiteren ethnischen Gesichtspunkten. Der Freiheitskampf der slawisch-christlichen Bevölkerung Makedoniens wurde ebenfalls unter dem Namen „Makedonien“ geführt, so vor allem von der am 23.10.1893 gegründeten „Inneren Makedonischen Revolutionären Organisation“ (IMRO). Historische und politische Faktoren führten in einem Teil von Makedonien, dem heutigen Gebiet der Republik Makedonien, zum makedonischen Nationenbuilding. Nach meiner Auffassung präjudiziert die Art des antiken Makedonien und die Art der antiken Makedonier ebensowenig die Art des heutigen Makedonien und die Art der heutigen Makedonier wie die Art des heutigen Makedonien und die Art der heutigen Makedonier die Art des antiken Makedonien und die Art der antiken Makedonier präjudiziert. Das bedeutet, dass weder das enthellenisieren des antiken Makedonien noch das ausschließliche hellenisieren des heutigen Makedonien zielführend für eine politische und völkerrechtlich tragbare Lösung sein können. Im Falle des heutigen Makedonien und der heutigen Makedonier hat weder die Hellenische Republik noch die Republik Makedonien ein Monopol auf die Bezeichnungen „Makedonien“ und „Makedonier“. Eine zukünftige Lösung im sogenannten Namensstreit muss ausgehend von der heutigen materiellen Bedeutung der Begriffe „Makedonien“ und „Makedonier“ ihre völkerrechtlich konforme Verwendung regeln.

Komponente 2 – Mögliche Gebietsansprüche

Völkerrechtlich gesehen hat die Republik Makedonien keine berechtigten Gebietsansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten. Das gilt insbesondere auch für Gebiete des geographischen Makedoniens außerhalb des Territoriums der Republik Makedonien. Der Name „Republik Makedonien“ begründet und impliziert keine Gebietsansprüche. Die Republik Makedonien hat in ihrer Verfassung eindeutig festgelegt, dass sie keine Gebietsansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten hat und sich auch nicht in die souveränen Rechte ihrer Nachbarstaaten einmischen wird. Somit ist sowohl völkerrechtlich als auch staatsrechtlich durch die Republik Makedonien ihr Staatsgebiet abschließend festgelegt. Somit bestehen keine territorialen Ansprüche gegenüber den Nachbarstaaten. Die Angst der Hellenischen Republik und der Hellenen ist historisch bedingt. Sie spielt heute immer noch eine große Rolle und ist heute eher psychologisch begründet. Der damalige Freiheitskampf der „Inneren Makedonischen Revolutionären Organisation“ (IMRO) hatte damals eine Befreiung des gesamten geographischen Makedoniens zum Ziel gehabt. Auch nach den zwei Balkankriegen im Jahr 1913 und der Aufteilung des geographischen Makedoniens auf drei Staaten (Bulgarien, Griechenland und Serbien) wurde dieses Ziel nicht aufgegeben. So steht die Republik Makedonien gemäß der Präambel ihrer Verfassung in der Tradition der „Republik von Kruševo“,die auch Ausgangspunkt für die Befreiung und Unabhängigkeit des gesamten geographischen Makedoniens sein sollte. Am 02.08.1903 gab es auf dem Gebiet von Makedonien den sogenannten „Ilinden-Aufstand“,der zur Bildung dieser nur für zwölf Tagen bestehenden „Republik von Kruševo“ führte. Dieser Aufstand wurde von osmanischen Truppen niedergeschlagen und damit endete auch die Existenz der Republik von Kruševo. Als am 02.08.1944 im makedonischen Kloster Prohor Pčinski die erste Tagung der Antifaschistischen Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens eröffnet und damit der Schlussakt zur Gründung des makedonischen Staates innerhalb der jugoslawischen Föderation eingeleitet wurde, gab es auch Bestrebungen einen makedonischen Staat in den Grenzen des gesamten geographischen Makedoniens zu errichten. Zu guter Letzt bleibt vielen Griechen auch der Bürgerkrieg zwischen Kommunisten und Königstreuen (1946 – 1949) noch in Erinnerung, der seinen Schwerpunkt vor allem in Nord-Griechenland (griechische Region Makedonien) hatte. Auch bei diesem Bürgerkrieg spielte die makedonische Frage eine Rolle. Heute spielt vor allem die kulturelle Integrität der Hellenischen Republik, die wir als Unterfall der territorialen Integrität ansehen können, eine große Rolle. So stieß die damalige Verwendung eines antiken makedonischen Symbols, dem Stern von Vergina, in der Flagge der Republik Makedonien auf Mißtrauen und Unverständnis bei den Hellenen. Die Flagge wurde aufgrund eines Interimsabkommens zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien vom 13.09.1995 geändert. In diesem Interimsabkommen wurde auch noch einmal festgelegt, dass die Republik Makedonien keine Gebietsansprüche gegenüber der Hellenischen Republik hat oder erhebt. In diesem Jahr führte die Aufstellung einer Statue von „Alexander dem Großen“ in der makedonischen Hauptstadt Skopje zu großer Kritik von Seiten der Hellenischen Republik. Auch die Forderung nach einer Anerkennung der ethnischen oder slawischen Makedonier als Minderheit innerhalb der Hellenischen Republik wird als Versuch gesehen die territoriale Integrität der Hellenischen Republik zu untergraben. Es leben zirka 40.000 bis 45.000 ethnische oder slawische Makedonier in der Hellenischen Republik, die dort nur als slawophone Hellenen gelten und nicht als Minderheit anerkannt werden. Aber auch völlig andere Konflikte spielen dabei für viele Hellenen eine große Rolle: Der griechisch-türkische Konflikt oder der Zypern-Konflikt. In allen diesen Konflikten spielt die territoriale Integrität eine wesentliche Rolle. Die Angst der Hellenen vor Gebietsansprüchen oder vor einem möglichen politischen Brennpunkt „Makedonien“ ist nachvollziehbar, jedoch heute nur noch psychologisch begründet. Ein politischer Brennpunkt Makedonien ist heute ebenso wenig vorstellbar wie Gebietsansprüche der Republik Makedonien gegenüber der Hellenischen Republik. Im Gegenteil: Ein stabiler und demokratischer makedonischer Staat ist eher geeignet einen politischen Brennpunkt „Makedonien“ zu vermeiden, als ein fortlaufender Namensstreit. Dies gilt insbesondere bei einer erfolgreichen Integration der Republik Makedonien in die Europäische Union (EU) und dem Nordatlantikpakt (NATO). Gebietsansprüche der Republik Makedonien gegenüber der Hellenische Republik können heute sowohl de jure als auch de facto ausgeschlossen werden.

Komponente 3 –  Gefahr einer Verwechselung

Auf Ebene des Völkerrechts ist die Republik Makedonien durch ihre verfassungsmäßige Bezeichnung klar definiert. Es bestehen auch keine weiteren völkerrechtlichen Subjekte mit der Bezeichnung Makedonien. Die Bezeichnung Makedonien wird innerhalb der Hellenischen Republik nur auf staatsrechtlicher Ebene verwendet. Es bestehen dort drei staatsrechtliche Subjekte mit den Namen: West-Makedonien, Zentral-Makedonien und Ost-Makedonien-Thrakien. Ein zusätzlicher geographischer Term zur verfassungsmäßigen Bezeichnung der „Republik Makedonien“ würde keinen zusätzlichen Gewinn bringen. Aus Sicht des Völkerrechts ist dies auch nicht notwendig. Es gibt auf internationaler Ebene genügend Beispiele dafür, dass ein Völkerrechtssubjekt nur Teil einer größeren Region gleichen Namens ist bzw. dass ein Völkerrechtssubjekt die gleiche Bezeichnung trägt wie die Region eines anderen Völkerrechtssubjektes. Beispiele hierfür sind: Asserbaidschan (Völkerrechtssubjekt und gleichnamige iranische Provinz), Luxemburg (Völkerrechtssubjekt und gleichnamige belgische Provinz) und Kongo (zwei gleichnamige Völkerrechtssubjekte). In keinem der Fälle wird die Gefahr einer Verwechselung gesehen oder bedarf es zusätzlicher Bezeichnungen.

Bisheriger Stand der Lösungsfindung

Der Namensstreit soll gemäß der Resolution 845 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen in bilateralen Gesprächen zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien gelöst werden. Zuständig für diese Gespräche ist seit 1994 der VN-Sonderbeauftragte Matthew Nimetz. Alle Gespräche verliefen bisher erfolglos. Die Hellenische Republik würde mittlerweile den Namen „Makedonien“ in zusammengesetzter Form mit einer geographischen Spezifizierung, wie zum Beispiel „Republik Nord-Makedonien“ akzeptieren. Dieser Name müsste dann allerdings universell und ohne jede Einschränkung für den völkerrechtlichen Verkehr gelten („erga omnes“). Strittig blieben damit allerdings die Fragen um die zukünftige Bezeichnung der makedonischen Nation und Sprache sowie der makedonischen Staatsbürgerschaft. Die Republik Makedonien wäre nur in bestimmten Fällen bereit einen entsprechend geänderten Namen, wie etwa im bilateralen Verkehr mit der Hellenischen Republik, zu akzeptieren. Jede Änderung der Bezeichnungen für die makedonische Nation und die makedonische Sprache wäre ausgeschlossen. Die grundsätzliche makedonische Identität der Republik Makedonien mit ihrer Nation und Sprache darf durch einen Namens-Kompromiss nicht tangiert werden. Auch müsse jede Änderung des verfassungsmäßigen Namens der Republik Makedonien durch eine Volksabstimmung bestätigt werden.

Fazit

Nicht nur die Art der Lösung ist wichtig, sondern auch die Art der Lösungsfindung. Die bisherige Art der Lösungsfindung ist nach meiner Auffassung gescheitert und nicht zielführend. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sollte sich erneut und ausführlich mit dem sogenannten Namensstreit befassen. Dabei sollte der Sicherheitsrat die Einrichtung eines Expertengremiums zur Klärung aller mit dem sogenannten Namensstreit verbundenen Fragen beschließen. Unter Beteiligung der betroffenen Parteien kann dieses Expertengremium sowohl auf akademischer als auch auf völkerrechtlicher Basis unverbindliche Empfehlungen oder verbindliche Lösungsansätze ausarbeiten. Ein wichtiger Schlüssel zur Lösung des sogenannten Namensstreits wird auch die zukünftige Bildungspolitik in der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien sein. Diese sollte auf Basis der Empfehlungen oder der verbindlichen Lösungsansätze des Expertengremiums inhaltlich gestaltet werden. Dabei sollen vor allem die akademischen Erkenntnisse des Expertengremiums umgesetzt werden. Auch die völkerrechtlich konforme Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“ und „Makedonier“ ergibt sich aus den Empfehlungen oder den verbindlichen Lösungsansätzen des Expertengremiums. Wichtig ist, dass wir bald zu einer gerechten und vernünftigen Lösung kommen. Eine solche Lösung ist im Sinne der Hellenischen Republik und der Republik Makedonien.