Zum Inhalt springen

Neuer Lösungsvorschlag im Namensstreit zwischen Mazedonien und Griechenland

Vor einigen Monaten ging das Makedonisch-Griechische-Projekt mit dem Ziel an den Start, die Ursachen für den Namensstreit zwischen Mazedonien und Griechenland zu identifizieren und eine Lösung zu erarbeiten. Seit einigen Tagen ist nun eine Lösung online, die von beiden Seiten einige Kompromisse erfordert. Hauptaspekt ist, dass Mazedonien als „Republik Makedonien“  von allen Staaten und internationalen Institutionen anerkannt wird. Mit dem neuen Vorschlag kommt nun eine konstruktive Alternative zu den ins Stocken gekommenen Verhandlungen der UN.

Weitere Informationen zum Projekt unter: www.makedonisch-griechisches-projekt.eu

Der Lösungsvorschlag im Detail:

Vorschlag zur Lösung der Namensfrage zwischen der E.J.R. Makedonien und der Griechischen Republik

Von G.P. und Andreas Schwarz.

Die aktuellen Differenzen zwischen der E.J.R. Makedonien und der Griechischen Republik im sog. Namensstreit können unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ansätze (Völkerrecht, Selbst-bestimmungsrecht, Territorialprinzip, etc.) beigelegt werden. Dabei werden alle relevanten Fragen, die zu diesen Differenzen geführt haben, berücksichtigt, aufgearbeitet und im Rahmen eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrages zwischen beiden Seiten abschließend und endgültig geklärt.

Die ursprüngliche sog. Namensfrage beinhaltet demnach nicht nur die Frage über den Staatsnamen der E.J.R. Makedonien, sondern hinterfragt auch weiterführende Aspekte wie die Gesamtgeschichte Makedoniens, deren zeitliche Zuordnung sowie die Identität der Makedonier in der E.J.R. Makedonien. Es wird im Rahmen dieser Lösung territorial zwischen der griechischen Region Makedonien als Teil der Griechischen Republik und der E.J.R. Makedonien als Völkerrechtssubjekt, personell zwischen den griechischen Makedonier als Teil der griechischen Nation und der ethnischen Makedonier als eigenständige Nation und zeitlich zwischen den jeweiligen Anteilen an der Gesamtgeschichte Makedoniens unterschieden.

Die Namensfrage zwischen der E.J.R. Makedonien und der Griechischen Republik ist nach unserer Auffassung der Ausdruck einer neuen makedonischen Frage, die die klassische makedonische Frage überlagert hat und somit im Ergebnis zu einer erweiterten makedonischen Frage führt. Während die klassische makedonische Frage im Wesentlichen gelöst ist, betrifft die neue makedonische Frage die Klärung der materiellen Bedeutung der Begriffe „Makedonien“ und „Makedonier“ nach personellen, territorialen und zeitlichen Gesichtspunkten. Diese Klärung muss auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und des Völkerrechts erfolgen und entsprechen von der Politik umgesetzt werden.

Die Eckpunkte zur Klärung der erweiterten makedonischen Frage und zur Lösung des daraus resultierenden Namensstreit lauten wie folgt:

1.    Die E.J.R. Makedonien wird unter dem Namen „Republik Makedonien“ von allen Staaten, allen internationalen Institutionen und Organisationen, wie beispielsweise die Vereinten Nationen, in denen die E.J.R. Makedonien Mitglied ist, anerkannt. Damit entfällt die provisorische Bezeichnung „Ehemalige jugoslawische Republik Makedonien“, unter welcher die E.J.R. Makedonien am 08.04.1993 in die Vereinten Nationen aufgenommen wurde.

2.    In den bilateralen Beziehungen zwischen der E.J.R. Makedonien und der Griechischen Republik kann abweichend vom ersten Punkt auch ein anderer Name verwendet werden. Bis zu einer möglichen Einigung auf einen entsprechenden Namen wird auf Wunsch der Griechischen Republik der Name „Frühere Jugoslawische Republik Makedonien“ verwendet.

3.    Die Definition der Eigenschaft „makedonisch“ wird als nicht exklusiv für eine Seite definiert. Um eine klare Unterscheidung sicherzustellen, muss zu der jeweiligen Bezeichnung eine Länderkennung erfolgen, wie bspw. makedonisch (MK) oder makedonisch (GR). Falls diese Kennzeichnung nicht möglich ist, muss ein anderes, klar erkenntliches Differenzierungs-merkmal vorhanden sein, welches die Eigenschaft „makedonisch“ eindeutig zuordnen kann.

4.    Die Angehörigen der makedonischen Staatsnation (Staatsbürger der Republik Makedonien) werden als „Makedonier(MK)“ bezeichnet. Die Angehörigen der makedonischen Kulturnation werden als „ethnische Makedonier“ bezeichnet. Eine eindeutige Differenzierung zu den griechischen Makedoniern ist damit gegeben, da diese sich primär als Griechen identifizieren.

5.    Die in Makedonien von den ethnischen Makedoniern gesprochene Sprache wird als „makedonisch (MK)“ bezeichnet.

6.    Eine unabhängige Expertenkommission, bestehend aus makedonischen, griechischen und internationalen Experten wird von den Vereinten Nationen einberufen, um strittige geschichtliche Themen wie die erweiterte makedonische Frage zu diskutieren, wissenschaftlich aufzubereiten und entsprechend ihrer Ergebnisse Empfehlungen auszusprechen, die von beiden Staaten offiziell anzuerkennen sind. Die Vereinten Nationen definieren die Zusammensetzung der internationalen Vertreter in einer unabhängigen Expertenkommission und überwachen die Arbeit dieser regelmäßig. Die Vertreter der makedonischen und griechischen Seite werden durch das jeweilige Land bestimmt. Die Expertenkommission legt auf Basis ihrer Erkenntnisse die jeweiligen Anteile der Griechischen Republik und der E.J.R. Makedonien an der Gesamtgeschichte Makedoniens fest und grenzt diese, soweit möglich, voneinander ab. Ebenfalls wird die Beziehung des heutigen Makedonien zum antiken Makedonien nach folgenden Gesichtspunkten evaluiert:
a.    Welcher Art war das antike Makedonien und waren die antiken Makedonier?
b.    Welcher Art ist das heutige Makedonien und sind die heutigen Makedonier?
c.    In welchem Verhältnis stehen das antike Makedonien und die antiken Makedonier zum heutigen Makedonien und zu den heutigen Makedoniern?

7.    Die E.J.R. Makedonien und die Griechische Republik stimmen grundsätzlich darüber überein, dass das antike Makedonien nicht identisch mit dem heutigen Makedonien ist und daher jede materielle Klärung des Namensstreites von Makedonien im heutigen Sinne ausgehen muss. Eine mögliche Teilidentität des heutigen Makedonien mit dem antiken Makedonien bleibt hiervon unberührt und ist entsprechend von Punkt 6. zu klären.

8.    Bis innerhalb der Expertenkommission eine endgültige Klärung für die Beziehung der E.J.R. Makedonien zum antiken Makedonien gefunden wurde, verzichtet die E.J.R. Makedonien offiziell auf jegliche Bezugnahme auf das antike Makedonien.

9.    Die E.J.R. Makedonien erhebt bis zu einer anderslautenden und völkerrechtlich verbindlichen Entscheidung einer Expertenkommission keinen Einspruch dagegen, wenn sich die Griechische Republik auf das antike Makedonien bezieht.

10.    Die Minderheit der ethnischen Makedonier in Griechenland wird als solche anerkannt. Elementare Minderheitenrechte gemäß internationaler Normen werden von der Griechischen Republik garantiert und deren Einhaltung überwacht und sichergestellt.

11.    Die in der griechischen Region Makedonien lebenden Griechen, die sich aufgrund des Territorialprinzips ebenfalls als Makedonier bezeichnen, werden als „griechische Makedonier“ bezeichnet.

12.    Die E.J.R. Makedonien erhebt weder Gebietsansprüche auf die griechische Region Makedonien, noch auf den griechischen Anteil der makedonischen Geschichte und Kultur.

Die Umsetzung der aufgeführten Punkte erfolgt durch eine entsprechende internationale und innerstaatliche (Informations-)Politik (Medien, Bildungssysteme, offiziellen Veröffentlichungen) von Seiten der E.J.R. Makedonien und der Griechischen Republik auf Basis eines völkerrechtlichen Vertrages. Zur Koordinierung der Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrages und zur Klärung von offenen Fragen wird ein gemeinsamer Rat eingerichtet, der paritätisch aus Vertretern der Griechischen Republik und der E.J.R Makedonien sowie aus weiteren unabhängigen Mitgliedern zusammengesetzt ist.

Eine einseitige Namensänderung der E.J.R. Makedonien, wie in anderen Vorschlägen zur Lösung der Namensfrage vorgeschlagen, kann die Differenzen aufgrund der erweiterte Makedonische Frage als Ursache des Namensstreits nicht effektiv gegeneinander auflösen und ist daher als Lösung des sogenannten Namensstreits ungeeignet. Der von uns vorgeschlagene Lösungsweg ist effektiver und geeignet den Namensstreit zu lösen. Daher stellt dieser Lösungsweg eine echte Alternative dar, die von allen Parteien angestrebt werden sollte.