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Vor 25 Jahren: Die Republik Makedonien wird unabhängig

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In einem Referendum am 08.09.1991 sprachen sich bei einer 75%-igen Abstimmungsbeteiligung über 90 % der teilnehmenden makedonischen Bürgerinnen und Bürger für die Unabhängigkeit und Souveränität der Republik Makedonien aus, wobei diese das Recht haben sollte, einem neu zu formierenden und später nie gegründeten jugoslawischen Staatsgefüge aus souveränen Staaten beizutreten. Seitdem gilt der 8. September als Unabhängigkeit- und Feiertag in der Republik Makedonien.

Die formelle Unabhängigkeitserklärung von der damaligen „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) erfolgte durch Parlamentsbeschluss am 18.09.1991. Auch die Unabhängigkeitserklärung des Parlaments sah noch die Möglichkeit vor, dass die Republik Makedonien Mitglied in einem erneuerten Bund souveräner und gleichberechtigter Staaten auf dem Boden Jugoslawiens werden könnte. Dazu kam es nicht mehr, so dass die Republik zu einem unabhängigen und souveränen Mitglied der Völkergemeinschaft wurde.

Nach Kroatien und Slowenien verließ damit die dritte jugoslawische Republik die SFRJ. Makedonien schaffte diesen Schritt ohne Krieg. Der Weg der völkerrechtlichen Anerkennung war aufgrund des Streits um den Namen „Makedonien“ mit Griechenland allerdings mühsam. Dieser Streit ist bis heute noch nicht überwunden und eines der größten außenpolitischen Probleme der Republik Makedonien. Dennoch entwickelte sie sich zu einem anerkannten und stabilen Staatswesen.

 

Die Gründung des makedonischen Staates

Seit der Antike gab es kein makedonisches Staatswesen mehr. Auch die antiken Makedonier gibt es nicht mehr. Das spätere Reich von Samuel (972 bis 1014) hatte zwar seinen Schwerpunkt in Makedonien und einen besonderen Charakter, jedoch kann in diesem Fall nicht ordinär von einem makedonischen Staatswesen gesprochen werden. Allerdings bildet das Reich von Samuel aufgrund seines besonderen Charakters sowohl für Bulgarien als auch für Makedonien eine wichtige historische Basis. Die jetzige Republik Makedonien hat ihre Wurzeln in der neueren Geschichte und ihre Gründung dem erfolgreichen kommunistisch-jugoslawischen Volksbefreiungskampf zwischen 1941 und 1944 zu verdanken. Auf dem Gebiet des jugoslawischen Teils von Makedonien begann dieser Kampf am 11.10.1941. Der Staatsgründung vorausgegangen war die Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als eigenständige Ethnie bzw. Nation auf der zweiten Tagung des „Antifaschistischen Rates der Nationalen Befreiung Jugoslawiens“ (AVNOJ) am 29.11.1943.

Staatsrechtlich kann die Eröffnung der ersten Sitzung des „Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Makedoniens“ („ASNOM“) am 02.08.1944 als Gründungsakt für den noch heute existierenden makedonischen Staat angesehen werden. Der ASNOM bestand aus 17 Mitgliedern und kam im heute zu Serbien gehörenden Kloster Prohor Pčinski zu seiner ersten Sitzung zusammen. Mit dem Sitzungsdatum sollte historisch an den Beginn des Ilinden-Aufstandes und der Gründung der nur kurzzeitig existierenden „Republik von Kruševo“ am 02.08.1903 angeknüpft werden. Damit erhielt die Sitzung der ASNOM neben seinem kommunistischen auch einen besonderen nationalen Charakter makedonischer Prägung. Der Sitzungsort wurde deshalb gewählt, da er zu dieser Zeit bereits von bulgarischen und deutschen Besatzern geräumt war.

Gedenkmal zum Ilinden-Aufstand in Krusevo

Auf der ersten Sitzung des ASNOM wurde die Staatsstruktur und die Grundlagen der Verfassung für den makedonischen Staat festgelegt, der als Gliedstaat mit der Bezeichnung „Volksrepublik Makedonien“ gleichberechtigtes Mitglied der „Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“ sein und eigene Gesetzgebungskompetenzen haben sollte. Des Weiteren wurden auf Sitzung die Geltung der Menschen- und Bürgerrechte proklamiert, Minderheitenrechte für Ethnien in Makedonien garantiert und die Grundsätze des Wahlrechts festgelegt. Jede Bürgerin bzw. jedem Bürger wurde das Recht zur Beschwerde gegen staatliche Handlungen gewährt. Der makedonische Staat sollte nach den Beschlüssen des ASNOM nicht zentral verwaltet werden, sondern wurde in Bezirke, Kreise und Gemeinden gegliedert. Auch auf kulturellem Gebiet fasste der ASNOM Beschlüsse. Demnach sollten die makedonischen Dialekte, die um die Stadt Skopje herum gesprochen werden, zu einer Schriftsprache zusammengefasst werden. Diese Schriftsprache sollte eine wichtige Grundlage für die bereits erfolgte Anerkennung der makedonischen Kulturnation und Amtssprache in der Volksrepublik Makedonien sein. Der 02. August wurde als Nationalfeiertag festgelegt. Dieser Tag verkörpert symbolisch die Kontinuität des Freiheitskampfes der makedonischen Bevölkerung gegen alle Besatzer Makedoniens und ist auch heute noch ein wichtiger Feiertag. Außerdem wurde die Errichtung einer makedonischen Volksmiliz beschlossen, die am jugoslawischen Volksbefreiungskampf teilnehmen sollte. In der zweiten Hälfte des Jahres 1944 nahm auch im jugoslawischen Teil von Makedonien der Volksbefreiungskampf an Fahrt auf und war erfolgreich. Zurzeit des Volksbefreiungskampfes war der jugoslawische Teil von Makedonien hauptsächlich bulgarisch besetzt. Es gab auch einen Machtkampf zwischen den bulgarischen und den jugoslawischen Kommunisten um diesen Teil von Makedonien.  Letztendlich verzichtete Bulgarien am 11.10.1944 auf den jugoslawischen Teil.

Der Gründungsakt für den makedonischen Staat am 02.08.1944 erwies sich als nachhaltig. Am 30.04.1945 erfolgte die Proklamation der „Volksrepublik Makedonien“ innerhalb der kommunistisch-jugoslawischen Föderation, welche ihrerseits am 29.11.1945 als „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“ proklamiert wurde. Die erste makedonische Regierung trat ihr Amt im Mai 1945 an. Das heutige makedonische Alphabet unter Verwendung der kyrillischen Schrift wurde am 05.05.1945 bekannt gegeben. Am 07.06.1945 folgte die Veröffentlichung der ersten Rechtschreibregeln für die makedonische Sprache. Auf Basis der Beschlüsse der ASNOM erfolgte die Ausarbeitung der ersten makedonischen Verfassung, welche am 31.12.1946 in Kraft trat.

 

Die Entwicklung des makedonischen Staates in der jugoslawischen Föderation

Mit der Anerkennung der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Ethnie bzw. Nation und der Staatsgründung begann die Entwicklung des makedonischen Staates. Zum einen konnten sich die ethnischen bzw. slawischen Makedonier nun frei und nachhaltig zu einer modernen Kulturnation entwickeln. Zum anderen entwickelte sich auch der makedonische Staat weiter. Innerhalb der jugoslawischen Föderation werden drei Verfassungsperioden unterschieden. Jeder makedonischen Verfassungsperiode ging eine entsprechende Revision der jugoslawischen Verfassung voraus. So erhielten die jugoslawische Föderation und der makedonischen Staat in den Jahren 1946, 1963 und 1974 jeweils neue Verfassungen. Die jugoslawische Verfassung von 1946 wurde im Jahr 1953 durch ein Verfassungsgesetz grundlegend reformiert, was auch eine entsprechende Reform der makedonischen Verfassung zur Folge hatte. Nachfolgend soll die Entwicklung des makedonischen Staates innerhalb der jugoslawischen Föderation anhand der jeweiligen Verfassungsperioden dargestellt werden.

Die erste Verfassungsperiode von 1946 bis 1963 war durch dynamische Veränderungen der Verfassungsinstitutionen geprägt. Nachdem im Jahr 1950 mit dem Grundgesetz über die Arbeiterselbstverwaltung die wirtschaftliche Ordnung konkretisiert und gefestigt wurde, erfolgte im Jahre 1953 die Verabschiedung eines Verfassungsgesetzes. In diesem wurde die durch die Verfassung von 1946 vorgesehene politische Ordnung und Funktion der Organe der Staatsgewalt innerhalb der Volksrepublik Makedonien konkretisiert. Dieser Zeitabschnitt, in der der Einfluss der kommunistischen Partei und des Staates auf die wirtschaftliche Entwicklung am größten war, wird auch als „administrativer Sozialismus“ bezeichnet. Andere gängige Bezeichnungen waren auch „Staat der Avantgarde“ oder „Volksdemokratie“.

Die zweite Verfassungsperiode von 1963 bis 1974 begann mit dem Inkrafttreten der am 12.04.1963 beschlossenen, zweiten makedonischen Verfassung am 07.07.1963. Gemäß dieser Verfassung wurde der makedonische Staat nicht mehr als „Volksrepublik Makedonien“ sondern als „Sozialistische Republik Makedonien“ bezeichnet. Analog wurde bereits im Vorfeld durch die zweite Verfassung der jugoslawischen Föderation vom 07.03.1963 die „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“ in „Sozialistisch Föderative Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) umbenannt. Die zweite Verfassungsperiode war gekennzeichnet durch den Beginn der Selbstverwaltung der Betriebe und den Machtverlust der bisherigen Elite in Staat und Gesellschaft. Der sogenannte „Selbstverwaltungssozialismus“ sollte als dritter Weg zwischen den Marktwirtschaften westlicher Prägung und den sozialistischen Gesellschaftssystemen der Ostblockstaaten etabliert werden. In diesem System sollten sich die Betriebe und die mit ihnen verbundene Arbeiterschaft nicht nur formell sondern auch tatsächlich selbst verwalten können.

Die dritte Verfassungsperiode von 1974 bis 1991 war die letzte im Rahmen der jugoslawischen Föderation. Mit der jugoslawischen Verfassungsrevision vom 21.02.1974 erhielt der makedonische Staat eine sehr weitgehende Autonomie im Rahmen der jugoslawischen Föderation. Von der jugoslawischen Föderation wurden deutlich mehr Kompetenzen auf die Republiken übertragen, so dass an mancher Stelle der Eindruck entstehen konnte, dass die Föderation mehr einer Konföderation gleiche. So erhielt die Sozialistische Republik Makedonien unter anderem auch Kompetenzen in der Außen- und Verteidigungspolitik. Die jugoslawische Verfassung definierte die Föderation als staatliche Gemeinschaft ihrer Sozialistischen Republiken und Sozialistisch Autonomen Gebietskörperschaften (Kosovo und Vojvodina) im Verband der Sozialistischen Republik Serbien und weiterhin als Bundesstaat. Staatsrechtlich kann daher von einem kooperativen Föderalismus und weniger von einer Konföderation gesprochen werden.

Aufgrund der jugoslawischen Verfassungsrevision war allerdings auch eine entsprechende makedonische Verfassungsrevision notwendig, welche die dritte Verfassungsperiode in der Geschichte des makedonischen Staates einleitete. Die Verfassung der Sozialistischen Republik Makedonien vom 25.02.1974 definierte den makedonischen Staat als staatliche und gesellschaftspolitische Einheit innerhalb der jugoslawischen Föderation und hob das makedonische Volk ausdrücklich als staatsbildende Nation hervor. Die albanische und die türkische Minderheit wurden namentlich als integraler Bestandteil dieser Nation genannt. Die makedonische Verfassung von 1974 enthielt über ihren formal-juristischen Charakter hinaus auch politische und wirtschaftliche Absichtserklärungen, die den veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen sollten. So enthielt die Verfassung auch individuelle Grundrechte, die allerdings nur im Rahmen des sozialistischen Systems verwirklicht werden konnten.

Nach der jugoslawischen bzw. der makedonischen Verfassungsrevision von 1974 und dem jugoslawischen Gesetz über die assoziierte Arbeit von 1976 waren nicht mehr die Unternehmen sondern die „Grundorganisation der assoziierten Arbeit“ die alleinigen Träger der Selbstverwaltung und ihnen fiel auch das finanzielle Ergebnis ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu. Unternehmen bzw. Betrieben war ein Zusammenschluss dieser politisch und finanziell autonomen Grundorganisationen. Die Grundorganisation der assoziierten Arbeit war ein Zusammenschluss von Arbeiterinnen und Arbeitern. Allerdings stand die zunehmende Föderalisierung in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis zur Einparteienherrschaft in der SFRJ und der SR Makedonien. Die jugoslawischen Republiken drifteten zunächst wirtschaftlich auseinander, dann auch politisch und in nationalen Fragen. Aus einer andauernden Wirtschaftskrise in der SFRJ war eine Systemkrise geworden. Der kooperative Bundesstaat konnte die divergierenden Interessen der jugoslawischen Republiken bzw. der einzelnen jugoslawischen Völker nicht mehr kanalisieren und ausgleichen.

 

Das Ende des Kommunismus und erste Mehrparteienwahlen

Das faktische Ende der kommunistischen Einparteienherrschaft leitete der 14. Kongress des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens (BdKJ) im Januar 1990 ein. Der BdKJ zerfiel praktisch aufgrund der Gegensätze der Parteiorganisationen auf der Ebene der Republiken und autonomen Gebietskörperschaften. In den Republiken Kroatien und Slowenien fanden bereits im April 1990 erste demokratische Mehrparteienwahlen statt. Ende Mai 1990 wurde der vertagte 14. Kongress des BdKJ fortgesetzt. Er beschloss formell das Ende der Einparteienherrschaft und die Möglichkeit von demokratischen Mehrparteienwahlen. Die Verfassung der SFRJ wurde daraufhin am 08.08.1990 in wesentlichen Punkten, die das gesellschaftliche System betrafen, vom jugoslawischen Parlament geändert. Das System der Selbstverwaltung der Arbeiterschaft wurde zugunsten marktwirtschaftlicher Strukturen abgeschafft. Des Weiteren wurde das Mehrparteiensystem eingeführt und so die Einparteienherrschaft durch den Bund der Kommunisten auch formell beendet. Zu weiteren Verfassungsreformen kam es danach aufgrund der Gegensätze zwischen den jugoslawischen Republiken nicht mehr. Das Ende der jugoslawischen Föderation zeichnete sich immer mehr ab.

Die Schwäche des Bundes der Kommunisten in der SFRJ und ihrer Parteiorganisationen in den Sozialistischen Republiken hinterließ ein politisches Vakuum, welches bereits vor der formellen Einführung des Mehrparteiensystems zur Gründung von politischen Parteien führte. Bereits Anfang 1990 entstanden in der Sozialistischen Republik Makedonien Parteien, die einerseits reformkommunistisch, andererseits auch national-konservativ, liberal oder nach ethnischen Gesichtspunkten orientiert waren. So entstand unter anderem Anfang des Jahres 1990 die „Bewegung für eine allmakedonische Aktion“ („MAAK“). Von dieser spaltete sich die „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Demokratische Partei für die makedonische Einheit“ („IMRO-DPMNE“) ab, welche im Juni 1990 erstmals öffentlich auftrat und Mitte Juli 1990 dann auch formell gegründet wurde. Der Bund der Kommunisten Makedoniens reformierte sich und wurde zunächst in „Bund der Kommunisten Makedoniens – Partei für demokratische Umgestaltung“ umbenannt. Unter dieser Bezeichnung trat diese Partei bei den ersten freien Parlamentswahlen in der Sozialistischen Republik Makedonien an. Formell wurden demokratische Strukturen und das Mehrparteiensystem in der Sozialistischen Republik Makedonien durch Parlamentsbeschluss vom 24.09.1990 eingeführt. Festgelegt wurden dabei auch die Termine für den ersten Wahlgang und für die Stichwahlen.

In der SR Makedonien fanden am 11.11.1990 die ersten Mehrparteienwahlen statt, die am 25.11.1990 (Stichwahlen) und am 09.12.1990 (Einzelne Wahlwiederholungen wegen Unregelmäßigkeiten) fortgesetzt wurden. Gleichzeitig mit der Parlamentswahl wurden die Kommunalparlamente der damaligen 34 Großgemeinden der Sozialistischen Republik Makedonien gewählt. Die Wahlbeteiligung lag im ersten Wahlgang bei 84 % und im zweiten Wahlgang bei 80 %.

Stärkste Kraft mit 37 von 120 Sitzen wurde die „Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Demokratische Partei für die makedonische nationale Einheit“ („IMRO-DPMNE“) (Vnatrešna Makedonska Revolucionerna Organizacija – Demokratska Partija za Makedonsko Nacionalno Edinstvo / VMRO-DPMNE). Die VMRO-DPMNE bildete mit der „Bewegung für eine allmakedonische Aktion“ (MAAK) und zwei kleineren Gruppen eine nationale Front.

Es folgte als zweitstärkste Kraft mit 31 Sitzen der „Bund der Kommunisten Makedoniens – Parteien für demokratische Umgestaltung“, aus der im April 1991 der „Sozialdemokratische Bund Makedoniens“ (Socijaldemokratski Sojuz Makedonija / SDSM) hervorging.

Mit 18 Sitzen drittstärkste Kraft wurde die „Partei der demokratischen Prosperität“ (Partija za Demokratski Prosperitet / PDP bzw. Partie e Prosperitetit Demokratik) der albanischen und moslemischen Bürger der Sozialistischen Republik Makedonien.

Sieben Sitze erhielt die PDP im Bündnis mit der ebenfalls albanisch-moslemischen „Demokratischen Volkspartei“ (NDP).

Elf Sitze gingen an die später zerfallende, gesamtjugoslawische „Allianz der Reformkräfte“ des damaligen jugoslawischen Ministerpräsidenten Ante Marković, die erstmals bei einer Wahl antrat. Sechs Sitze gewann ein Bündnis aus der Allianz und der ebenfalls gesamtjugoslawisch ausgerichteten „Jungen Demokratischen Fortschrittlichen Partei“.

Die zwei zuletzt genannten Parteien sowie die Roma-Partei und die Sozialisten errangen als Viererbündnis zwei weitere Sitze. Die „Sozialistische Partei Makedoniens“ gewann vier Sitze. Diese Partei war aus dem ehemaligen „Sozialistischen Bund der Werktätigen“ hervorgegangen. Ein Sitz ging an die „Partei der Jugoslawen“ und drei weitere Sitze an unabhängige Kandidierende.

Am 27.01.1991 wählte das makedonische Parlament im zweiten Wahlgang mit 114 Stimmen bei 119 anwesenden Abgeordneten Kiro Gligorov zum Staatspräsidenten der Sozialistischen Republik Makedonien. Kiro Gligorov war der Kandidierende der Reformkommunisten und hatte bereits eine erfolgreiche langjährige Karriere in der jugoslawischen Politik hinter sich gebracht. Auf diesen Kandidierenden einigten sich am 23.01.1991 alle im Parlament vertretenden Parteien, nach dem Kiro Gligorov am 19.01.1991 aufgrund des Widerstands der VMRO-DPMNE noch die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlte. Zum Vizepräsidenten wählte das makedonische Parlament am 01.02.1991 den damaligen Vorsitzenden der VMRO-DPMNE Ljubčo Georgievski, welcher am 22.10.1991 bereits wieder zurücktrat.

Der makedonische Präsident Kiro Gligorov wurde zur prägenden Gestalt auf dem Weg der Republik Makedonien in die Unabhängigkeit, auch wenn dieser zunächst noch mit der jugoslawischen Idee verbunden war. Ihm ist es im Wesentlichen zu verdanken, dass der Weg in die Unabhängigkeit friedlich und ohne Krieg vonstatten ging. Auch die Einbeziehung der ethnisch-albanischen Gemeinschaft in die Regierung der Sozialistischen Republik Makedonien bzw. der Republik Makedonien ging auf seinen Einfluss und seine Initiative zurück und wird seitdem ununterbrochen so gehandhabt.

Nikola Kljusev – Ministerpräsident von 1991-92 (unabhängig) (Quelle: Wikimedia.org)

Im März 1991 einigten sich die Parteien im Parlament auf eine „Regierung der Experten“, so dass Staatspräsident Kiro Gligorov am 07.03.1991 den Unabhängigen Nikola Kljušev zum Ministerpräsidenten ernannte und mit der Regierungsbildung beauftragen konnte. Die erste demokratisch-parlamentarische Regierung bestand überwiegend aus Parteilosen, nur zwei Regierungsmitglieder waren parteigebunden und gehörten jeweils der VMRO-DPMNE und den Reformkommunisten an. Drei Mitglieder der Regierung waren Angehörige der albanischen Gemeinschaft. Außenminister wurde der parteilose Denko Malevski. Am 20.03.1991 wurde die erste nichtkommunistische Regierung vom Parlament bestätigt. Bei der Abstimmung votierten 83 Abgeordnete für die Regierung, 17 dagegen und drei enthielten sich. Damit konnte sich die Regierung zunächst auf über Zweidrittel der Abgeordneten stützen. Innenpolitisch stand sie vor großen Aufgaben: Die Wirtschaftslage in der Sozialistischen Republik Makedonien war sehr schwierig. Die Arbeitslosenquote lag bei über 20 Prozent und die Inflationsrate betrug im Jahr 1990 etwa 120 Prozent. Doch auch das Schicksal des makedonischen Staates musste geklärt werden.

Der Weg in die Unabhängigkeit

Nach makedonischer Auffassung sollte der jugoslawische Bundesstaat in einen Bund souveräner jugoslawischer Staaten umgewandelt werden. Das erste frei gewählte makedonische Parlament verabschiedete am 25.01.1991 per Akklamation eine Souveränitätserklärung, in der das „Recht auf Selbstbestimmung einschließlich des Rechtes auf Sezession“ von der „Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien“ („SFRJ“) betont wurde. Ebenfalls durch Parlamentsbeschluss wurde die „Sozialistische Republik Makedonien“ am 15.04.1991 in „Republik Makedonien“ umbenannt. Daraufhin erklärte Griechenland im Mai 1991, dass es eine internationale Anerkennung der Republik Makedonien unter diesem Namen verhindern wolle. Damit war der sogenannte Namensstreit geboren, der an sich ein griechisch-makedonischer Kulturstreit um die Bedeutung und Verwendung der Bezeichnung „Makedonien“ und der damit assoziierten Bezeichnungen für die makedonische Kulturnation und Sprache ist.

Die Republik Makedonien verkündet feiert ihre Unabhängigkeit 1991

Nach dem endgültigen Scheitern der jugoslawischen Föderation hatte die Republik Makedonien die Wahl mit den Republiken Serbien und Montenegro eine neue Föderation („Bundesrepublik Jugoslawien“) zu bilden oder die Unabhängigkeit anzustreben. Aufgrund der damaligen aggressiven und nationalistischen serbischen Politik entschied sich die Republik Makedonien für letzteren Weg und ließ darüber am 08.09.1991 ein Referendum abhalten. In diesem Referendum sprachen sich bei einer Abstimmungsbeteiligung von 75 % über 90 % der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien für die Unabhängigkeit und Souveränität aus, wobei diese das Recht haben sollte, einem neu zu formierenden und später nie gegründeten jugoslawischen Staatsgefüge aus souveränen Staaten beizutreten. Am 18.09.1991 erklärte das makedonische Parlament formell die Unabhängigkeit der Republik Makedonien von der SFRJ.

Die bereits im Frühjahr 1991 begonnenen Arbeiten an einer neuen Verfassung konnten nach der Klärung des staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Status der Republik Makedonien nun zum Abschluss gebracht werden. Der Entwurf für eine neue makedonische Verfassung war sowohl zwischen den politischen (konservativ, liberal, sozialistisch) als auch zwischen den ethnischen Parteien (ethnisch- bzw. slawisch-makedonisch und albanisch-makedonisch) umstritten. Im letzteren Fall ging es um den verfassungsrechtlichen Status der albanischen Makedonier und deren Rechte innerhalb der Republik Makedonien. Dieser Konflikt wurde im Wesentlichen erst zehn Jahre später durch das Rahmenabkommen von Ohrid (13.08.2001) beigelegt und verfassungsrechtlich umgesetzt, obgleich es auch heute noch offene Fragen und daraus resultierende Spannungen gibt. Auch im Außenverhältnis zu den unmittelbaren Nachbarstaaten Bulgarien, Griechenland und Jugoslawien (Serbien und Montenegro) war der Prozess, die Unabhängigkeit der Republik Makedonien auch verfassungsrechtlich umzusetzen, mit Schwierigkeiten verbunden. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der Entwurf der Verfassung am 18.11.1991 vom makedonischen Parlament mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt. Während einer Festsitzung des makedonischen Parlaments proklamierte am 20.11.1991 die Republik Makedonien feierlich die neue Verfassung, wonach die Republik Makedonien ein souveräner, unabhängiger, demokratischer und sozialer Staat ist. Damit wurde die Unabhängigkeit der Republik Makedonien auch materiell-rechtlich umgesetzt.

Nach der formellen Unabhängigkeitserklärung der Republik Makedonien und deren materiell-rechtlichen Umsetzung durch eine neue Verfassung musste der Prozess zur Trennung von der SFRJ auch durch praktische Schritte umgesetzt werden. Am 22.01.1992 beschloss das makedonische Parlament, alle Vertreter der Republik Makedonien aus den Organen der SFRJ zurückzuziehen. Gemäß diesem Beschluss sollten auch keine makedonische Bürgerinnen und Bürger mehr als Diplomat oder Soldat für die SFRJ tätig sein. Ein wichtiger Aspekt für die Unabhängigkeit blieb die noch vorhandene Anwesenheit von Einheiten der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) auf makedonischem Territorium. Der makedonische Staatspräsident Kiro Gligorov und die JNA konnten sich auf einen Abzug bis zum 15.04.1992 einigen. Bereits am 26.03.1992 war der Abzug abgeschlossen. Die Republik Makedonien erreichte seinerzeit als einzige jugoslawische Republik die Unabhängigkeit friedlich und ohne Krieg. Im Falle von Kroatien und Slowenien war die Umsetzung der Unabhängigkeit mit einem Krieg verbunden, der im Falle Sloweniens nur knapp zwei Woche dauerte und im Falle Kroatiens mehrere Jahre. Auch die Unabhängigkeitserklärung von Bosnien und Herzegowina war mit einem langjährigen ethnischen Krieg verbunden. Der letzte Akt der Trennung von der SFRJ fand am 27.04.1992 statt. Die Republik Makedonien führte eine eigene Währung ein, den makedonischen Denar. Allerdings hörte am gleichen Tag mit der Proklamation der Bundesrepublik Jugoslawien durch Serbien und Montenegro auch die Existenz der sich auflösenden SFRJ endgültig auf. Damit war die Unabhängigkeit der Republik Makedonien auch praktisch abgeschlossen.

Die weitere Entwicklung

Aufgrund des sogenannten Namensstreit wurde die Republik Makedonien zunächst nur von wenigen Staaten völkerrechtlich anerkannt. Die erste Anerkennung erfolgte durch Bulgarien am 16.01.1992. Erst am 08.04.1993 wurde die Republik Makedonien aufgrund der Resolution 817 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN) vom 07.04.1993 von der UN-Vollversammlung per Akklamation unter der vorläufigen Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ in die Vereinten Nationen aufgenommen. Mit der Resolution 817 stellte der UN-Sicherheitsrat auch die Existenz des Namensstreits zwischen der Republik Makedonien und Griechenland sowie die Bedeutung der Lösung dieses Streits für den Frieden und die Stabilität in der betroffenen Region fest. Damit war die Republik Makedonien als Völkerrechtssubjekt von der Staatengemeinschaft anerkannt. In Folge erkannten viele Staaten die Republik Makedonien auch bilateral völkerrechtlich an, wobei die überwiegende Anzahl der Staaten die Republik Makedonien bilateral unter ihrer verfassungsmäßigen Bezeichnung anerkennen.

In einer weiteren Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Resolution 845) vom 18.06.1993 wurden die Hellenische Republik (amtliche Bezeichnung für Griechenland) und die Republik Makedonien dazu aufgefordert den zwischen ihnen bestehenden Namensstreit im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen zu lösen. Dieser Aufgabe ist seit 1993 ein entsprechender Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen zugewiesen. Von 1994 bis heute hat Matthew Nimetz dieses Amt inne. Alle Gespräche und Vermittlungsversuche im Rahmen der Vereinten Nationen blieben bisher erfolglos.

Der bilaterale Umgang zwischen Griechenland und der Republik Makedonien wegen des ungelösten Namensstreit wird in einem Interimsabkommen vom 13.09.1995 geregelt. Gemäß diesem Interimsabkommen müsste Griechenland die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in internationalen Organisationen, in der Griechenland selbst Mitglied ist, unterstützen und darf diese nicht verhindern, solange die Republik Makedonien unter ihrer vorläufigen UN-Bezeichnung beizutreten versucht. Allerdings verstieß Griechenland bereits gegen diese Regelung und wurde wegen der Verhinderung eines möglichen NATO-Beitritts der Republik Makedonien im Jahre 2008 am 05.12.2011 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) entsprechend verurteilt. Trotz dieses Urteils konnte die Republik Makedonien bis heute nicht der NATO beitreten. Auch der Beitritt der Republik Makedonien zur Europäischen Union (EU) ist unabhängig von anderen Kriterien aufgrund des bilateralen Streits mit dem EU-Mitglied Griechenland nicht möglich. Seit dem Jahr 2005 ist die Republik Makedonien zwar EU-Beitrittskandidat, jedoch wurde der Beginn von EU-Beitrittsgesprächen bisher von Griechenland blockiert.

Im Ergebnis hat sich die Republik Makedonien trotz aller außen- und innenpolitischen Probleme unter ihren verfassungsmäßigen Namen als souveräner, unabhängiger, demokratischer und sozialer Staat weitgehend durchgesetzt. Damit dieser Weg erfolgreich weitergeführt werden kann, ist ein Mentalitätswechsel in Gesellschaft und Politik dringend erforderlich. Dieser müsste zu tiefgreifenden Reformen in Gesellschaft und Staat führen. Eines Tages wird der Streit um den Namen „Makedonien“ überwunden sein sowie die Mitgliedschaften in der EU und NATO erreicht werden. Als Autor wünsche ich der Republik Makedonien sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern anlässlich der Erreichung der Unabhängigkeit vor 25 Jahren für die Zukunft alles Gute!