Nach intensiven Verhandlungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien (heute Republik Nord-Makedonien) zur Lösung des Streits um den Namen „Makedonien“ im Verlauf des Jahres 2018, wurde am 12. Juni 2018 vom griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras und dem makedonischen Ministerpräsidenten Zoran Zaev ein Abkommen zur Lösung dieses seit 27 Jahren andauernden Streits ausgehandelt. Die vereinbarte Lösung sah unter anderem die Umbenennung der Republik Makedonien in „Republik Nord-Makedonien“ für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch („erga omnes“) sowie die Anerkennung der makedonischen Nationalität und Sprache als „Makedonisch“ vor. In der Vereinbarung wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“ und „Makedonier“ durch die Vertragspartner geregelt. Anerkannt wird, dass hinter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik Makedonien.
Vor zwei Jahren, am 17. Juni 2018, wurde das ausgehandelte Abkommen im griechischen Dorf Pserades am Prespasee in einem eigens dafür aufgestellten Zelt vom griechischen Außenminister Nikos Kotzias und vom makedonischen Außenminister Nikola Dimitrov unterzeichnet. Anwesend bei der Unterzeichnung waren auch die Ministerpräsidenten beider Staaten, die stellvertretende Generalsekretärin der Vereinten Nationen (UN) Rosemary DiCarlo, der langjährige Sonderbeauftragte im Namensstreit Matthew Nimetz (welcher am 17. Juni 2018 Geburtstag hatte und 79 Jahre alt wurde), die Außenbeauftragte der Europäischen Union (EU) Federica Mogherini und EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn.
Die Umsetzung des Vertrages
Der Prespa-Vertrag wurde durch eine Änderung der makedonischen Verfassung vom 11.01.2019 und durch die Ratifikation im griechischen Parlament am 25.01.2019 völkerrechtlich wirksam implementiert. Der Verfassungsänderung in der Republik Makedonien stimmten 81 von 120 Abgeordneten zu, womit die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht wurde. Im griechischen Parlament stimmten 153 von 300 Abgeordneten dem Prespa-Vertrag zu, womit auch dort die notwendige absolute Mehrheit erreicht wurde. Aufgrund dieses nun völkerrechtswirksamen Vertrages heißt die Republik Makedonien im völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Verkehr nun uneingeschränkt („erga omnes“) „Republik Nord-Makedonien“. Die makedonische Nationalität und Sprache wird als „Makedonisch“ anerkannt. Im Vertrag wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“, „Makedonier“, „Makedonisch“ und „makedonisch“ durch die Vertragspartner geregelt. Gegenseitig anerkannt wird, dass hinter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext, als der der Republik Makedonien. Ein gemeinsamer, interdisziplinärer Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen wurde eingerichtet, um die objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchzuführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden.
Die Lösung des Streits um den Namen „Makedonien“
Die nun implementierte Lösung hat folgende Eckpunkte:
- Die Republik Makedonien heißt nun offiziell „Republik Nord-Makedonien“. Dieser Name ersetzt vollständig sowohl den bisherigen verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ als auch die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ und gilt uneingeschränkt für den allgemeinen Gebrauch („erga omnes“). Die bisherigen Länderkennungen „MK“ und „MKD“ bleiben jedoch bestehen. Nur auf den Kraftfahrzeugkennzeichen müssen diese durch „NM“ oder „NMK“ ersetzt werden.
- Griechenland erkennt die makedonische Sprache unter der Bezeichnung „Makedonisch“ an. Im Prespa-Vertrag ist jedoch vermerkt, dass es sich hierbei um eine südslawische Sprache handelt, welche nichts mit der nicht mehr existierenden antiken makedonischen Sprache zu tun hat.
- Griechenland akzeptiert die Bezeichnung der Nationalität „Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien“.
- Griechenland akzeptiert die Selbstidentifikation des makedonischen Volkes als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes. Damit erkennt Griechenland zwar nicht explizit, jedoch implizit die Bezeichnung der Nation der Republik Nord-Makedonien als „Makedonisch“ an. Das bezieht sich sowohl auf die makedonische Kulturnation als auch auf die makedonische Staatsnation. Im Ergebnis erkennt Griechenland damit eine makedonische Nation an.
- Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Staatsnamens und aller sich daraus ergebenen staatlichen Bezeichnungen wurden auch die Präambel, Artikel 3 (Veränderung der Grenzen) und Artikel 49 (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) geändert. Diese Änderungen bekräftigen, dass die Republik Nord-Makedonien keine territorialen Ansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten hat und sich nicht in deren innere Angelegenheiten einmischen wird.
- Der Vertrag sieht als sehr wichtigen Punkt die objektiv-wissenschaftliche Interpretation von historischen Sachverhalten vor. Zu diesem Zweck haben Griechenland und die Republik (Nord-)Makedonien einen paritätisch organisierten, gemeinsamen und interdisziplinären Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen eingerichtet. Dieser soll eine objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden.
- In der Vereinbarung wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“, „Makedonier“ „Makedonisch“ und „makedonisch“ durch die Vertragspartner geregelt. Anerkannt wird, dass unter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik (Nord-)Makedonien. Die Republik Nord-Makedonien darf sich nicht auf den kulturellen und historischen Kontext zu Makedonien beziehen, welcher der griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet wird. So werden z.B. im Ergebnis das antike Makedonien und die antiken Makedonier der griechischen Kultur und Geschichte zugerechnet.
- Die kommerzielle Verwendung der oben genannten Bezeichnungen (z.B. als Handelsnamen und Handelsmarken) soll im Rahmen eines Dialoges geklärt werden. Dazu wird ein paritätisch organisiertes Expertengremium im Rahmen der Europäischen Union (EU), unter Beteiligung der Vereinten Nationen (UN) und der „Internationalen Organisation für Normung“ („ISO“), eingerichtet, welches im Jahr 2019 seine Arbeit aufnimmt.
- Griechenland gibt die Blockade gegen eine Mitgliedschaft der Republik Nord-Makedonien in der Europäischen Union (EU) und NATO ausdrücklich auf und unterstützt diese Mitgliedschaften aktiv.
- Die bilateralen Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Nord-Makedonien werden auf verschiedenen Gebieten (u.a. Kultur, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus, Sicherheit) ausgebaut und vertieft.
Zum Staatsnamen „Republik Nord-Makedonien“
Der jetzt gültige neue Staatsname der Republik Makedonien lautet auf Englisch „Republic of North Macedonia“ und in der Kurzschreibweise „North Macedonia“. Übersetzt ins Deutsche würde der Staatsname „Republik Nord-Makedonien“ bzw. „Nord-Makedonien“ oder „Republik Nordmakedonien“ bzw. „Nordmakedonien“ lauten. Letztere Schreibweise ohne Bindestrich wird auch im offiziellen amtlichen Verkehr der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden. Nach Vorgaben des makedonischen Außenministeriums soll die Bindestrich-Schreibweise „Nord-Makedonien“ verwendet werden. Im Griechischen lautet der neue Name „Δημοκρατία της Βόρειας Μακεδονίας” („Dimokratía tis Vóreias Makedonías“) bzw. „Βόρεια Μακεδονία” („Vóreia Makedonía“) und im Makedonischen „Република Северна Македонија“ („Republika Severna Makedonija“) bzw. „Северна Македонија“ („Severna Makedonija“). Der neue Staatsname gilt für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch („erga omnes“). Er ersetzt vollständig die bisherige verfassungsmäßige Bezeichnung „Republik Makedonien“ und die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemaligen Jugoslawische Republik Makedonien“.
Es ist nach meiner Auffassung nicht ersichtlich, warum ein zusammengesetzter Name mit geografischer Spezifizierung überhaupt notwendig ist. Auch mit der bisherigen verfassungsmäßigen Bezeichnung „Republik Makedonien“ wäre eine ausreichende Abgrenzung zur griechischen Region Makedonien und ihrer Bevölkerung möglich. Auf der einen Seite die „Republik Makedonien“ als einziges Völkerrechtssubjekt, auf der anderen Seite die griechischen Regionen „Westmakedonien“, „Zentralmakedonien“ und „Ostmakedonien-Thrakien“ als völkerrechtliche Bestandteile Griechenlands. Die neue Staatsbezeichnung mit geografischer Spezifizierung, Republik Nord-Makedonien, führt eher zu mehr als zu weniger Missverständnissen in der makedonischen Frage. Denn es entsteht so noch mehr der Eindruck eines geteilten Ganzen (wie z.B. im Falle von Nord- und Süd-Korea oder Nord- und Süd-Zypern). Hingegen wären die kulturellen Unterschiede zwischen der griechischen Region Makedonien bzw. den griechischen Makedoniern und der Republik Nord-Makedonien bzw. den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern aus dem Staatsnamen erst recht nicht mehr ersichtlich. Auch wenn der neue Staatsname ein symbolträchtiges Zugeständnis an Griechenland war, ein wirklicher Gewinn für Griechenland ist er nicht.
Aus Sicht des Völkerrechts stellt im Übrigen die Verwendung eines Namens, der zugleich auch als Name eines anderen Staates oder einer Region innerhalb eines anderen Staates verwendet wird, kein Problem dar. Beispiele hierfür sind die Demokratische Republik Kongo und die Republik Kongo (zwei Völkerrechtssubjekte), das Großherzogtum Luxemburg (Völkerrechtssubjekt) und die belgische Provinz Luxemburg oder auch die Aserbaidschanische Republik (Völkerrechtssubjekt) und die iranische Provinz Aserbaidschan. Dies kommt regelmäßig in den Fällen vor, wo eine historisch gewachsene geografische Region mit einem bestimmten Namen auf mehrere Staaten verteilt ist. Liegt der entsprechende Staat vollständig in dieser Region, kann es auch seine völkerrechtliche bzw. staatsrechtliche Bezeichnung vom Namen dieser Region ableiten (Territorialableitung). Liegen nur Teile eines Staates in einer bestimmten Region, werden die entsprechenden Provinzen dieses Staates nach dieser Region benannt. Im Falle der geografischen Region Makedonien und der an ihr beteiligten Staaten sollte dies nicht anders gehandhabt werden. Demnach würde die Republik Makedonien aus völkerrechtlicher Sicht zu Recht den Namen Makedonien tragen, ohne die völkerrechtlichen Rechte Griechenlands zu verletzten.
Es ist daher möglich, dass eines Tages der Name „Republik Nord-Makedonien“ zwischen dieser und Griechenland wieder zur Disposition stehen wird. Es könnte daher sehr gut möglich sein, dass irgendwann im Rahmen von Verhandlungen zwischen Griechenland und der Republik Nord-Makedonien wieder zur ursprünglichen Bezeichnung „Republik Makedonien“ zurückgekehrt wird.
Die makedonische Nation und Sprache
Griechenland erkennt die Nation und Sprache der Republik Nord-Makedonien als „Makedonisch“ an. Es wird vertraglich allerdings klargestellt, dass diese Nation und Sprache südslawisch ist und nichts mit der griechischen Region Makedonien und ihrer Bevölkerung zu tun hat. Griechenland erkennt die Selbstidentifikation der ethnischen bzw. slawischen Makedonier im Rahmen ihres Staates als Ausdruck ihres Selbstbestimmungsrechtes ausdrücklich an. Das ist zwar keine explizierte Anerkennung einer eigenständigen makedonischen Kulturnation, jedoch eine faktische. Daran ändern auch die offiziellen Aussagen Griechenlands nichts, dass sie keine eigenständige makedonische Kulturnation anerkannt hätten.
Allerdings erkennt Griechenland auf seinem Territorium keine ethnischen Minderheiten an. Nur eine religiöse Minderheit, obwohl es eigentlich eine ethnische ist, wird anerkannt: Die muslimische Minderheit in der griechischen Region Thrakien, welche allerdings aus muslimischen Bulgaren (Pomaken) und ethnischen Türken besteht. In der griechischen Region Makedonien leben auch ethische bzw. slawische Makedonier, welche „Makedonisch“ sprechen. Ihre Anzahl wird auf rund 50.000 Personen geschätzt, welche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Hellenischen Republik sind. Allerdings werden ihre kulturellen Eigenheiten nicht gefördert und negiert. Nach Auffassung Griechenlands würde es sich um Griechinnen und Griechen handeln, welche auch einen slawischen Dialekt sprechen. Dieser Dialekt oder diese südslawische Sprache wird allerdings offiziell nicht als Makedonisch anerkannt. Als „Makedonisch“ wird ausdrücklich nur die Amtssprache der Republik Nord-Makedonien anerkannt, wie sie bereits auf der Dritten Konferenz der Vereinten Nationen über die Standardisierung geografischer Namen in Athen im Jahr 1977 anerkannt wurde. Griechenland reagiert sehr ablehnend und emotional auf eine mögliche ethnisch-slawisch-makedonische Minderheit auf seinem Territorium. Besonders seit dem griechischen Bürgerkrieg von 1943/1946 bis 1949, in dem diese Volksgruppe überwiegend auf Seiten der griechischen Kommunisten und mit Unterstützung unter anderem aus der kommunistisch-jugoslawischen Föderation gekämpft hatte. Seitdem wurde in dieser Volksgruppe und in einem nicht-griechischen Makedonismus eine Gefahr für die territoriale Integrität Griechenlands gesehen. Diese Auffassung wurde nach dem Bürgerkrieg von den Siegern kultiviert und ist bis heute weit verbreitet. An einer objektiven Aufklärung fehlte es. Durch das Prespa-Abkommen wird eine Einflussmöglichkeit der Republik Nord-Makedonien zugunsten der ethnisch-slawisch-makedonischen Minderheit in Griechenland zunächst weitgehend ausgeschlossen.
Dies ist zunächst tatsächlich ein Nachteil der vereinbarten und nun ratifizierten Lösung. Allerdings dürfte das wichtigste Ziel der erreichten Lösung zunächst die Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen Griechenland und der Republik Nord-Makedonien sein. Erst einmal muss eine freundschaftliche und vertrauensvolle Beziehung zwischen beiden Staaten und ihren Nationen aufgebaut werden. Dies ermöglicht die erreichte Lösung auch. Wenn dieses Ziel erreicht worden ist, dann wird auch über eine mögliche Regelung der Minderheitenfrage in Griechenland viel entspannter und sachlicher gesprochen werden können. Hinzu kommt, dass die Bürgerkriegsgeneration auch immer mehr ausstirbt. Des Weiteren soll die Bildungspolitik nach objektiv-wissenschaftlichen Interpretationen von historischen Ereignissen durchgeführt werden, wie sie vom paritätisch zusammengesetzten Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen erarbeitet wurden. Unter diesen geänderten Rahmenbedingungen ist eine Übereinkunft über eine mögliche ethnisch-slawisch-makedonische Minderheit im Rahmen der griechischen Staatsnation durchaus möglich. Dann dürfte auch eine Anerkennung und Förderung der makedonischen Sprache in Griechenland möglich sein. Selbstverständlich unter vollständige Wahrung der territorialen Integrität Griechenlands.
Die zwischen Griechenland und der Republik (Nord-)Makedonien erreichte Lösung erkennt die makedonische Antwort auf die makedonische Frage für das Territorium der Republik Nord-Makedonien durchaus an. Nach dieser Antwort gibt es auf dem Territorium der Republik Nord-Makedonien nicht nur eine makedonische Staatsnation und Amtssprache, sondern auch eine makedonische Kulturnation und -sprache. Das ist ein wichtiges Kernelement der erreichten Lösung.
Die objektive Klärung der makedonischen Frage
Die Begriffe „Makedonien“, „Makedonierin bzw. Makedonier“, „Makedonisch“ und „makedonisch“ haben zu unterschiedlichen Zeiten auch unterschiedliche Bedeutungen gehabt. So unterscheiden sich das antike Makedonien und die antiken Makedonier vom heutigen Makedonien und von den heutigen Makedoniern. Heute muss zwischen dem griechischen Makedonien (geografisch: Süd-Makedonien) und den griechischen Makedoniern auf der einen und der Republik Nord-Makedonien und den ethnischen bzw. slawischen Makedoniern auf der anderen Seite unterschieden werden. Dies legt der Prespa-Vertrag ausdrücklich fest, da gegenseitig anerkannt wird, dass unter den oben genannten Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik Nord-Makedonien.
Im Ergebnis dürften das antike Makedonien und die antiken Makedonier der Kultur und Geschichte Griechenlands zugeordnet werden. Hierbei sind die heutigen griechischen Makedonier Teil der griechischen Kulturnation. Die ethnischen bzw. slawischen Makedonier haben ihre eigene Kultur und Geschichte, welche sich von der Griechenlands und der griechischen Region Makedonien unterscheiden.
Ein gemeinsamer, interdisziplinärer Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen wird eine objektiv-wissenschaftliche Interpretation von historischen Sachverhalten durchführen, welche auf authentische, evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Quellen und archäologische Funde basieren. Die Arbeit dieses Sachverständigenausschusses wird von den Außenministerien Griechenlands und der Republik Nord-Makedonien in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen nationalen Behörden überwacht. Der Ausschuss prüft nach eigenem Ermessen alle Schulbücher und Schulhilfsmittel, wie Karten, historische Atlanten, Lehrpläne (nachfolgend zusammengefasst als Lehrmittel bezeichnet), welche im Gebrauch von Griechenland und der Republik Nord-Makedonien sind. Diese Überprüfung erfolgt in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Zielen der UNESCO und des Europarates. Zu diesem Zweck legt der Ausschuss einen genauen Zeitplan fest, um beiden Vertragsstaaten zu übermitteln, welche Lehrmittel, die ein Jahr nach der Unterzeichnung des Prespa-Abkommens vom 17.06.2018 in Gebrauch sind, irredentistische oder revisionistische Verweise enthalten. Hierbei werden auch neue Ausgaben von Lehrmitteln geprüft. Der Sachverständigenausschuss wird regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich einberufen, spricht Empfehlungen aus und erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht.
Diese Punkte sind nach meiner Auffassung die wichtigsten Ansätze zur Lösung des Kulturstreits um Makedonien und des daraus resultierenden Namensstreits. Denn dieser Streit kann nur inhaltlich nach objektiv-wissenschaftlichen Kriterien und mit entsprechenden Methoden geklärt werden. Diese Klärung muss dann in den Bildungssystemen Griechenlands und der Republik Nord-Makedonien umgesetzt werden. Dies ist der beste Weg zur Bekämpfung und Verhinderung von Irredentismus und Revisionismus.
Fazit
Der Kulturstreit um „Makedonien“ und der daraus resultierende Namensstreit wurden formell beendet. Damit gab Griechenland auch die Blockade einer möglichen Mitgliedschaft der Republik Nord-Makedonien in der EU und NATO auf und unterstützt diese Mitgliedschaften sogar aktiv. Seit dem Jahr 2020 ist die Republik Nord-Makedonien vollständiges Mitglied der NATO und es haben offiziell die EU-Beitrittsgespräche begonnen. Der Weg nach Europa wird nun beschritten und eines Tages wird die Republik Nord-Makedonien Mitglied der NATO sein.
In den Köpfen der Bevölkerungen von Griechenland und der Republik Nord-Makedonien wird dieser Kulturstreit natürlich vorerst noch weiter existieren. In Griechenland lehnen ca. 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger die erreichte Lösung noch ab. Die Bürgerinnen und Bürger der Republik Nord-Makedonien sind ebenfalls gespalten. Nicht wenige dürften nur aus pragmatischen Gründen für die erreichte Lösung sein, weil sie sich daraus eine bessere Zukunft erhoffen. Der Weg bis zu einer tatsächlichen Überwindung des Kulturstreits um Makedonien dürfte daher noch weit und steinig sein. Dennoch muss dieser Weg nun gegangen werden.
Das vorliegende Lösungskonzept bietet hier jedoch eine Strategie, welche den Kulturkampf um Makedonien auch in den Köpfen der beteiligten Menschen überwinden wird: Wissenschaft und Bildung. Im Rahmen der Wissenschaft werden historische Sachverhalte evaluiert und objektiv interpretiert. Die so gewonnenen Ergebnisse bzw. Erkenntnisse werden dann in den Bildungssystemen von Griechenland und der Republik Nord-Makedonien umgesetzt. Wissenschaft und Bildung sind die besten Methoden den Nationalisten auf beiden Seiten die Grundlagen zu entziehen. Offene Streitpunkte, welche derzeit noch unlösbar sind, wie etwa die Frage nach einer ethnisch-slawisch-makedonischen Minderheit in Griechenland, könnten aufgrund einer erfolgreichen Implementierung des Prespa-Vertrages in Zukunft unter gut entwickelten nachbarschaftlichen, freundschaftlichen und vertrauensvollen Beziehungen wesentlich besser geklärt und gelöst werden. Selbst der Name „Republik Nord-Makedonien“ könnte eines Tages einvernehmlich wieder in „Republik Makedonien“ umgeändert werden.
Die Menschen in der geografischen Region Makedonien in Bulgarien, Griechenland und der Republik Nord-Makedonien werden die vielseitige Kultur und Geschichte dieses Gebietes gegenseitig anerkennen und schätzen lernen. Die geografische Region Makedonien wird eines Tages unter dem Dach der EU vereint sein. Für die Nationen und Nationalitäten von Bulgarien, Griechenland und der Republik Nord-Makedonien kann die geografische Region Makedonien ein verbindender Faktor sein. Dieses trägt zu guten nachbarschaftlichen Beziehungen, Frieden und Stabilität in der betroffenen Region bei. Eines Tages könnte unter dem Dach der EU eine europäische Kulturregion Makedonien entstehen, an der Bulgarien, Griechenland und die Republik Nord-Makedonien beteiligt sind. Wenn alles klappt, ermöglicht die vereinbarte Lösung eine prosperierende Entwicklung in Makedonien zum Wohle aller dort lebenden Menschen.
Persönliche Anmerkung
Sowohl meine seit 2008 veröffentlichten Lösungskonzepte zum Kulturstreit um Makedonien und des daraus resultierenden Namensstreits als auch die von Goran Popcanovski und mir gemeinsam im Jahre 2009 erarbeiten und veröffentlichten Lösungskonzepte sehen als zentrale Kernpunkte vor:
- Die objektiv-wissenschaftliche Klärung von kulturellen und geschichtlichen Sachverhalten durch einen Expertenausschuss unter Beteiligung der betroffenen Parteien,
- Die Umsetzung dieser objektiv-wissenschaftlichen Klärung im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Informationspolitik der betroffenen Parteien,
- Die formelle und materielle (inhaltliche) Differenzierung der Begriffe „Makedonien“, „Makedonier“, „Makedonisch“ und „makedonisch“ nach örtlichen, zeitlichen, kulturellen, geschichtlichen und personellen Kriterien.
- Die gegenseitige Achtung und Anerkennung der bestehenden völkerrechtlichen Grenzen, der territorialen Integrität und Souveränität der beteiligten Staaten.
Diese Punkte wurden im Prespa-Abkommen vom 17.06.2018 vollständig berücksichtigt und werden von nun an von Griechenland und der Republik Nord-Makedonien praktiziert. Für Goran Popcanovski und für mich sind damit die wesentlichen Ziele unserer Arbeit an der Überwindung des Kulturstreits um „Makedonien“ und des daraus resultierenden Namensstreits erreicht worden. Die geografische Spezifizierung „Nord“ im Staatsnamen der Republik Nord-Makedonien halten wir weiterhin für nicht notwendig, da diese entgegen der griechischen Auffassung nicht zur Klärung der makedonischen Frage beiträgt und eher zu mehr Missverständnissen in dieser Frage führt. Eines Tages dürfte daher zumindest die Chance bestehen im Rahmen von Verhandlungen wieder einvernehmlich zur Bezeichnung „Republik Makedonien“ zurückzukehren. Fazit: Das Prespa-Abkommen und dessen Umsetzung sind historische, grundlegende und mutige Schritte den Kulturstreit um „Makedonien“ endgültig zum Wohle aller Beteiligten zu überwinden.