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2019 – Ein entscheidendes Jahr für den Balkan

Das Jahr 2019 wird für den Balkan ein entscheidendes Jahr werden. Es wird sich zeigen, ob der Kulturstreit um „Makedonien“ zwischen Griechenland und der Republik Makedonien formell beendet sein wird. Doch stehen auch Fragen zur Zukunft von Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo an. Im Falle von Bosnien und Herzegowina bedarf es einer Klärung des staatsrechtlichen Verhältnisses zwischen bosniakischen (muslimischen), kroatischen und serbischen Bosniern. Im Falle des Kosovos muss über dessen Status eine Übereinkunft zwischen Serbien und dem Kosovo gefunden werden. Von der Überwindung der offenen Fragen und Streitpunkte hängt unter anderem die weitere Integration der Staaten des Westbalkans in die Europäische Union (EU) ab. Eines Tages könnten alle südslawischen Völker und alle Albaner unter dem Dach der EU vereint sein, ohne dass die weiterhin bestehenden Staatsgrenzen sie dann trennen würden. Der Traum der jeweiligen Völker nach Einheit ist also möglich. Jedoch nicht, wie oft angestrebt, im Rahmen von Nationalstaaten, sondern in Form der europäischen Einigung.

Die Republik Makedonien

Der Kulturstreit um „Makedonien“ zwischen Bulgarien, Griechenland und der Republik Makedonien ist ein Jahrhunderte andauernder Streit um die Kulturhoheit über die Region Makedonien, welcher ursprünglich zwischen Bulgarien, Griechenland und Serbien geführt wurde. Nach zwei Balkankriegen wurde die geografische Region Makedonien im Jahr 1913 zwischen diesen Staaten aufgeteilt. Die Friedensverträge zur formellen Beendigung des Ersten Weltkrieges aus dem Jahr 1919 bestätigten diese bis heute fortbestehende Aufteilung. Aus dem serbischen Teil entstand in den Jahren 1943/1944 der Staat Makedonien, welcher sich im Jahre 1991 als „Republik Makedonien“ für unabhängig erklärte. Die serbische Partei wurde dadurch in diesem Kulturkampf durch eine eigenständige makedonische ersetzt. Die Region Makedonien ist vor allem durch kulturelle Vielfalt geprägt und nicht nur durch eine bestimmte Kultur. Entsprechend konnte sich bis heute im Kulturkampf um Makedonien keine bestimmte Partei durchsetzen. Im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien sowie im Streit zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien um die kulturelle Identität der makedonischen Nation lebt dieser Kulturstreit bis heute fort.

In den Jahren 2017 und 2018 kam es zu zwei historischen Verträgen zwischen den am Kulturstreit beteiligten Parteien, um diesen zu beenden. Zunächst wurden am 01. August 2017 der „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“ zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien unterzeichnet. Bulgarien erkennt durch diesen Vertrag das Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Republik Makedonien ausdrücklich an. Das schließt damit auch die ethnische Selbstidentifikation der ethnischen bzw. slawischen Makedonier als Angehörige der makedonischen Kulturnation mit ein. Der Vertrag beruht im Wesentlichen auf einer bereits am 22. Februar 1999 unterzeichneten Deklaration. Zusätzlich wurde in diesem Vertrag eine gemeinsame multidisziplinäre Expertenkommission für historische und bildungsrelevante Fragen auf paritätischer Grundlage vereinbart. Die gemeinsame Geschichte soll nach objektiven, authentischen und wissenschaftlichen Kriterien bewertet und der Deutungshoheit durch die Politiker entzogen werden. Historische Ereignisse und Persönlichkeiten sollen aufgrund der vielfältigen Verbindungen zwischen Bulgarien und Makedonien in der Vergangenheit gemeinsam begangen werden und gelten damit als Bestandteile der Geschichte und Kultur von beiden Nationen. Damit wollen die Republiken Bulgarien und Makedonien ein neues Kapitel in ihren Beziehungen beginnen und ihre kulturellen Streitigkeiten endgültig beilegen. Dieser Vertrag kann zu einem historischen Dokument werden, wenn er erfolgreich umgesetzt und damit der Kulturstreit zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien beendet wird.

Der sogenannte Namensstreit zwischen Griechenland und der Republik Makedonien ist das stärkste Symptom des Kulturstreits zwischen beiden Staaten. Verstärkt wurde dieser Streit durch eine nicht-objektive und national ausgerichtete Bildungspolitik auf beiden Seiten. Rund 25 Jahre wurden zwischen Griechenland und der Republik Makedonien im Rahmen und unter Vermittlung der Vereinten Nationen erfolglos verhandelt. Doch im Jahr 2018 änderte sich dies. Am 12. Juni 2018 konnte vom griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras und dem makedonischen Ministerpräsidenten Zoran Zaev ein Abkommen zur Lösung dieses seit 27 Jahren andauernden Streits ausgehandelt werden. Dieses wurde von den Außenministern beider Staaten am 17. Juni 2018 im griechischen Dorf Pserades am Prespasee unterzeichnet und trägt daher den Namen „Prespa-Abkommen“. Die vereinbarte Lösung sieht unter anderem die Umbenennung der Republik Makedonien in „Republik Nord-Makedonien“ für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch („erga omnes“) sowie die Anerkennung der makedonischen Nationalität und Sprache als „Makedonisch“ vor. In der Vereinbarung wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“ und „Makedonier“ durch die Vertragspartner geregelt. Anerkannt wird, dass hinter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik Makedonien.

Der Vertrag sieht einen interdisziplinären Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen vor, um eine objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchzuführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden. Die Arbeit dieses Sachverständigenausschusses wird von den Außenministerien Griechenlands und der Republik Makedonien in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen nationalen Behörden überwacht. Der Ausschuss prüft nach eigenem Ermessen alle Schulbücher und Schulhilfsmittel, wie Karten, historische Atlanten, Lehrpläne (nachfolgend zusammengefasst als Lehrmittel bezeichnet), welche im Gebrauch der Vertragsparteien sind. Diese Überprüfung erfolgt in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Zielen der UNESCO und des Europarates. Zu diesem Zweck legt der Ausschuss einen genauen Zeitplan fest, um den Vertragsparteien zu übermitteln, welche Lehrmittel, die ein Jahr nach der Unterzeichnung dieses Abkommens in Gebrauch sind, irredentistische oder revisionistische Verweise enthalten. Hierbei werden auch neue Ausgaben von Lehrmitteln geprüft. Der Sachverständigenausschuss wird regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich einberufen, spricht Empfehlungen aus und erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht.

Das „Prespa-Abkommen“ ist auf beiden Seiten hoch umstritten und dennoch ein historischer Vertrag. Er ist geeignet, den Kulturstreit um Makedonien zu beenden. In einer letzten Abstimmung zur Änderung der makedonischen Verfassung bis zum 20. Januar 2019 muss das „Prespa-Abkommen“ verfassungsrechtlich implementiert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit unter allen Abgeordneten des makedonischen Parlaments erforderlich. Die bereits zuvor durchgeführten notwendigen Abstimmungen im Parlament waren bisher erfolgreich. Wenn die letzte Parlamentsabstimmung in der Republik Makedonien die notwendige Zweidrittelmehrheit erreichen sollte, dann muss Griechenland mit der Mehrheit seiner Parlamentsabgeordneten das „Prespa-Abkommen“ noch ratifizieren. Danach ist der Weg für die Republik Makedonien in die Europäische Union (EU) und die NATO frei – beides hatte Griechenland bislang blockiert.

Das Jahr 2019 ist also entscheidend für die Zukunft der geografischen Region Makedonien einschließlich der Republik (Nord-)Makedonien. Bulgarien und Griechenland sind mit ihren Anteilen an der geografischen Region Makedonien bereits Mitglieder der EU. Mit der Republik Makedonien würde die gesamte geografische Region Makedonien unter dem Dach der EU vereint sein. In diesem Fall könnten Bulgarien, Griechenland und die Republik (Nord-)Makedonien die europäische Kulturregion Makedonien bilden. Nicht der Streit um die kulturelle Identität Makedoniens würde die Entwicklung dann prägen, sondern die kulturelle Vielfalt Makedoniens als Gewinn für Europa.

 

Das Kosovo

Unter Druck und Vermittlung der EU kam es Ende 2012 erstmals zu direkten Gesprächen zwischen dem kosovarischen und dem serbischen Ministerpräsidenten. In mehreren Verhandlungsrunden konnte eine Annäherung und teilweise auch eine gewisse Normalisierung der Beziehungen erreicht werden. Vor allem für praktische Fragen konnten Lösungen gefunden werden. Zwar erkennt Serbien das Kosovo weiterhin völkerrechtlich nicht als unabhängig an, jedoch geht es faktisch von einem unabhängigen Kosovo aus. Demnach sollen sich die serbischen Kosovaren im Nordkosovo im kosovarischen Staat integrieren. Zuvor hatte Serbien noch die serbischen Parallelstrukturen im Kosovo politisch unterstützt und finanziert. Im Gegenzug dafür ist zwischen dem Kosovo und Serbien eine Autonomie für die serbischen Kosovaren vereinbart worden. Gemäß dieser Vereinbarung können die serbisch-kosovarischen Kommunen einen Verbund mit einem Präsidenten, einem Parlament und exekutiven Befugnissen im Bereich Bildung, Gesundheitswesen, Raumplanung, wirtschaftliche Entwicklung und lokale Medien gründen. Allerdings ist dieser Teil der Vereinbarung bisher nicht umgesetzt worden.

Im Jahr 2018 sollte dann auch eine Übereinkunft zwischen Serbien und dem Kosovo über ihre endgültigen bilateralen Beziehungen erreicht werden. Nach serbischer Auffassung ist das Kosovo noch völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Bestandteil der Republik Serbien. Entsprechend ist dies auch in der serbischen Verfassung geregelt. Eine völkerrechtliche Anerkennung des Kosovos durch Serbien würde also eine entsprechende Verfassungsänderung voraussetzen. Nach albanisch-kosovarischer Auffassung ist die „Republik Kosovo“ ein unabhängiger Staat. Dieser wird von der Mehrheit der Staaten auf der Welt auch völkerrechtlich anerkannt. Allerdings erkennen die Veto-Mächte China und Russland im UN-Sicherheitsrat das Kosovo nicht völkerrechtlich an und verhindern über den UN-Sicherheitsrat eine Aufnahme des Kosovos in die Vereinten Nationen. Erst nach einer Übereinkunft mit Serbien würde es hier zu einem Ende der Blockade kommen können.

Als Ausweg aus dieser Situation wird im Rahmen und unter der Vermittlung der Europäischen Union folgender Weg angestrebt: Die Republik Serbien könnte das Kosovo statt völkerrechtlich rein staatsrechtlich anerkennen, so wie es von 1949 bis 1990 auch zwischen beiden deutschen Staaten der Fall war. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland durch die Siegermächte Frankreich, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika besetzt und in Besatzungszonen aufgeteilt. Auf dem Gebiet der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone (Westzone) wurde am 24. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gegründet, auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone am 07. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Somit bestanden in Deutschland zwei deutsche Staaten, welche füreinander nicht Ausland waren. Entsprechend erkannten sich die BRD und die DDR auch nicht völkerrechtlich an, sondern rein staatsrechtlich. Beide deutsche Staaten waren gleichwohl Völkerrechtssubjekte und Mitglieder der UN. Am 03.10.1990 kam es zur Wiedervereinigung beider deutscher Staaten, wobei die Staats- und Gesellschaftsordnung der BRD für das vereinte Deutschland übernommen wurden.

Entsprechen der damaligen Regelung könnte die Republik Serbien das Kosovo rein staatsrechtlich anerkennen. In diesem Fall würden aus serbischer Sicht auf dem Gebiet der Republik Serbien zwei Staaten bestehen, welche füreinander nicht Ausland sind. Gleichwohl würde das Kosovo ein Völkerrechtssubjekt sein und Mitglied der UN werden können. Damit würde auch der albanisch-kosovarischen Auffassung nach einem unabhängigen Staat Rechnung getragen. Mit der faktischen Unabhängigkeit hat sich Serbien bereits seit längerem abgefunden. Diese Lösung könnte ein erfolgreicher Modus vivendi zur Regelung der gegenseitigen Beziehungen sein. Das Kosovo und Serbien streben eine Mitgliedschaft in der EU an, wollen sich dabei gegenseitig unterstützen und nicht blockieren. Unter dem Dach der EU wären das Kosovo und Serbien wieder vereint. Die Grenzen zwischen beiden Staaten hätte dann keine trennende Wirkung mehr.

Als weitere Lösungsvariante wird auch ein Gebietstausch zwischen dem Kosovo und Serbien aufs Tapet gebracht. Der serbisch besiedelte Nordkosovo würde dann zu Serbien kommen, dafür würden albanisch besiedelte Gebiete in Serbien an das Kosovo angeschlossen. Dieser Gebietstausch nach ethnischen Kriterien ist sehr umstritten. Voraussetzung wäre hier nicht nur ein Einvernehmen zwischen dem Kosovo und Serbien. Auch die betroffene Bevölkerung müsste durch Referenden an die Entscheidung über einen möglichen Gebietstausch beteiligt werden.

Die beutenden serbischen Kirchen und Klöster könnten einen besonderen Status erhalten. Dies könnte zum Beispiel ein exterritorialer Status sein, wie ihn Botschaften oder der Petersdom in Rom haben. So steht der Petersdom zwar in Rom, gehört jedoch völkerrechtlich zum Vatikanstaat. Alternativ könnten die serbischen Kirchen und Klöster auch eine sehr hohe Autonomie im Rahmen des kosovarischen Staates erhalten, wie sie zum Beispiel die Mönchsrepublik Athos im Rahmen der Hellenischen Republik (Griechenland) hat.

Die Auffassungsunterschiede zwischen Serbien und dem Kosovo sind noch groß. Auch ist das Verhältnis zwischen beiden noch nicht vollständig frei von Spannungen, welche bei bestimmten Streitthemen immer wieder ansteigen. Dennoch könnte bei gutem Einvernehmen zwischen beiden Staaten und bei guter Vermittlungsarbeit eine Lösung im Jahr 2019 erreicht werden.

 

Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina war als unabhängiger Staat von vornherein zwischen den bosniakischen (muslimischen), kroatischen und serbischen Bosniern umstritten und ist es heute noch. Am 03. März 1992 erfolgte die Unabhängigkeitserklärung. Während die bosniakischen und kroatischen Bosnier mit großer Mehrheit für die Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina waren, wurde sie von den serbischen Bosniern mit großer Mehrheit strikt abgelehnt. Die Folge war ein brutaler, kriegerischer Konflikt zwischen den drei staatstragenden Volksgruppen von Bosnien und Herzegowina. Erst im November / Dezember 1995 wurde dieser ethnische Krieg zwischen diesen Volksgruppen durch das Abkommen von Dayton formell und materiell beendet.

Die heutige Staatsstruktur von Bosnien und Herzegowina ist ein Ergebnis des Krieges (1992 – 1995) und des daraus resultierenden Friedensvertrages. Demnach besteht Bosnien und Herzegowina staatsrechtlich aus zwei weitgehend autonomen Entitäten, der „Föderation Bosnien und Herzegowina“ (Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der „Serbischen Republik“ („Republika Srpska“), die durch eine übergeordnete Föderation miteinander verbunden sind. Durch diese Föderation bleibt Bosnien und Herzegowina als Völkerrechtssubjekt erhalten. Die Entität „Föderation Bosnien und Herzegowina“ gliedert sich wiederum in zehn Kantone, die ihrerseits über weitgehende Rechte verfügen. Die faktische Teilung Bosnien und Herzegowinas in zwei Entitäten und die Gliederung der Föderation Bosnien und Herzegowina in zehn Kantone soll die Interessengegensätze der drei staatstragenden Volksgruppen (Bosniaken, Kroaten und Serben) auffangen. Von den 3,79 Millionen Einwohnern bekennen sich nach der letzten Volkszählung von Oktober 2013 50,1 % zu der bosniakischen (muslimischen), 30,8 % zu der serbischen und 15,4 % zu der kroatischen Volksgruppe. Nach einer Volkszählung aus dem Jahr 1991 gab es noch 4,4 Millionen Einwohner in Bosnien und Herzegowina, von denen sich 43,5 zu der bosniakischen (muslimischen), 31,2 % zu der serbischen und 17,4 % zu der kroatischen Volksgruppe bekannten. Es hat also zwischen 1991 und 2013 deutliche Verschiebungen in der Gesamteinwohnerzahl und in den Anteilen für die jeweilige Volksgruppe gegeben. Der Rückgang der Gesamtbevölkerung beträgt 13 %. Rund 850.000 Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina verließen seit 1991 den Staat oder wurden im ethnischen Krieg zwischen 1991 und 1995 vertrieben oder getötet.

Die Föderation Bosnien und Herzegowina besteht aus 50 % und die Republika Srpska aus 49 % des bosnisch-herzegowinischen Gesamtterritoriums. Der Distrikt Brčko besteht aus einem Prozent des Territoriums und bildet ein Kondominium (gemeinsame Herrschaft bzw. Verwaltung) beider Entitäten, wobei die Verwaltung im Rahmen des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina unter Wahrung einer lokalen Selbstverwaltung erfolgt. Die Organe des Gesamtstaates sind ein Zweikammerparlament, ein Präsidium mit rotierender Präsidentschaft als Staatsoberhaupt, eine Regierung mit einem Ministerpräsidenten an der Spitze, ein Verfassungsgericht und eine Zentralbank. Das Zweikammerparlament setzt sich aus einem Abgeordnetenhaus und einer Völkerkammer zusammen. In der Völkerkammer sind die zwei Entitäten bzw. die drei staatstragenden Ethnien (Bosniaken, Kroaten, Serben) vertreten. Das Präsidium setzt sich aus einem bosniakischen (muslimischen), kroatischen und serbischen Bosnier zusammen. Der Vorsitz im Präsidium rotiert alle acht Monate zwischen den drei Mitgliedern. Hauptstadt des Gesamtstaates Bosnien und Herzegowina ist Sarajevo. Der Gesamtstaat hat klar festgelegte und begrenzte Kompetenzen, darunter in der Außen- und Außenhandelspolitik, im Zoll- und Währungswesen, in Einwanderungsfragen und bei der Kontrolle des Luftraumes. Alles, was nicht in der Kompetenz des Gesamtstaates liegt, gehört in den Zuständigkeitsbereich der Entitäten.

Dieser Staat wird weiterhin nicht vor allen Volksgruppen in gleicher Weise akzeptiert. Die Bosniaken (Muslime) stehen zu diesem Staat, da es für sie kein weiteres Mutterland auf dem Balkan gibt. Sie wünschen sich jedoch einen stärkeren Bundesstaat und lehnen die faktische Teilung des Staates ab. Die bosnischen Kroaten und Serben haben jeweils Mutterstaaten auf dem Balkan: Kroatien und Serbien. Für beide Volksgruppen wäre ein Aufgehen in ihren Mutterstaaten eine Option. Während sich die kroatischen Bosnier in dieser Frage zurückhaltender geben, streben die serbischen Bosnier offen die Abspaltung der „Republika Srpska“ und die Vereinigung mit der Republik Serbien an. Die beiden Mutterstaaten Kroatien und Serbien stehen jedoch wie die internationale Staatengemeinschaft zur Einheit von Bosnien und Herzegowina und lehnen möglichen Separatismus ab.

Im Ergebnis funktioniert der Staat aufgrund der Gegensätze zwischen beiden Volksgruppen und der nach ethnischen Kriterien geregelten Staatsorganisation nicht. Der Nationalismus der jeweiligen Volksgruppe ist nach wie vor sehr stark und verhindert eine prosperierende Entwicklung Bosnien und Herzegowinas. Ein übergeordnetes bosnisch-herzegowinisches Gemeinschaftsgefühl hat sich bisher nicht herausgebildet. In Folge ist der Zentralstaat entsprechend schwach ausgeprägt. Ohne einen Mentalitätswechsel unter den drei staatstragenden Volksgruppen und einer daraus resultierenden Staatsreform können die bestehenden Probleme nicht überwunden werden. Eine Lösung, welche die derzeitigen divergierenden Interessen der Volksgruppen unter einen Hut bringt, ist nicht möglich. Eine Aufteilung von Bosnien und Herzegowina nach ethnischen Kriterien ist nicht durchführbar. Dafür leben die einzelnen Völker zu durchmischt. Die jetzige bestehende Staatsorganisation ist ineffektiv. Die Völker von Bosnien und Herzegowina müssen ihre bisherigen Auffassungen überdenken und miteinander sprechen. Das ist der einzige Weg. Dafür sollte die internationale Gemeinschaft bzw. die Europäische Union geeignete Rahmenbedingungen schaffen und entsprechende Bemühungen im Jahr 2019 starten. Eine Staatsorganisation nach ethnischen Kriterien ist ineffektiv und sollte überwunden werden. Auch die Gliederung des Staates in Entitäten sollte daher nach Möglichkeit überwunden werden. Stattdessen könnte Bosnien und Herzegowina nach dem Vorbild der Schweizer Eidgenossenschaft staatsrechtlich organisiert werden. So könnte Bosnien und Herzegowina in zehn Kantone gegliedert werden. Die Kompetenzverteilung zwischen Kantonen und Gesamtstaat könnte sich ebenfalls nach dem schweizerischen Vorbild richten. Ein entsprechend organisiertes Bosnien und Herzegowina würde dann auch den Weg in die EU-Mitgliedschaft finden.

 

Schlussworte

Die Kultur- und Namensfrage der Republik Makedonien, die Regelungen der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo und die bosnisch-herzegowinische Frage bleiben die großen Herausforderungen auf dem Balkan. In den ersten beiden Fällen stehen im Jahr 2019 ernsthafte Bemühungen und Maßnahmen zur Lösung der Probleme an, welche erfolgreich sein können. So nah an einer Lösung sind die betroffenen Parteien bisher nie gewesen. Im Falle von Bosnien und Herzegowina ist eine Lösung der bestehenden Probleme bisher nicht ersichtlich, doch sollten im Jahr 2019 durch internationale Vermittlung geeignete Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden. Viele Streitpunkte beruhen auf den nationalen Interessen der einzelnen Völker, besonders der Wunsch nach nationaler Einheit. Dieser Wunsch kann allerdings im Rahmen von Nationalstaaten nicht verwirklicht werden. Diese dürften zu einem gewissen Grad überholt sein. Im Rahmen der Europäischen Union können diese nationalen Interessen jedoch in Solidarität und Zusammenarbeit mit anderen Völkern viel besser verwirklicht werden. Der Traum nach Einheit unter den südslawischen Ethnien, Albanern und auch anderen Völkern kann erreicht werden, unter dem Dach der EU. Diesen Weg, frei von Gewalt, Nationalismus und Separatismus, sollten die Völker des Balkans gehen. Denn nur dieser hat Aussicht auf Erfolg und gewährleistet eine prosperierende Zukunft.