Der makedonische Staatspräsident Gjorge Ivanov ist seit seinen umstrittenen Begnadigungen von 56 Personen am 12. April 2016, welche dem politischen Etablissement angehören, in der Kritik. Zwar nahm er die Begnadigungen am 06. Juni 2016 auf Basis einer zuvor vorm Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlage wieder zurück. Doch geschah dies nur aufgrund von Druck von Außen. Die protestierenden Regierungsgegner fordern seinen Rücktritt. Nun hatten die Opposition und der kleinere Regierungskoalitionspartner DUI einen Antrag gemäß Artikel 87 der Verfassung der Republik Makedonien eingebracht. Demnach muss sich der makedonische Staatspräsident für eine Verletzung der Verfassung oder der Gesetze der Republik Makedonien verantworten, die im Rahmen seiner Amtsführung vorgekommen sind. Dies könnte bei der Durchführung der Begnadigungen vorgekommen sein, da wohl eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gefehlt hatte. Über den Antrag entscheidet das makedonische Verfassungsgericht. Allerdings bedarf es für die Einleitung eines Verfahrens der Zustimmung von Zweidritteln aller Abgeordneten des Parlaments. Hieran scheiterte der Antrag der Opposition und der DUI dann auch. Hätte das Verfassungsgericht eine entsprechende Verletzung festgestellt, dann wäre das Mandat des Präsidenten erloschen.
Vor dem Antrag der Opposition und der DUI hatte der Präsident gedroht notfalls die Armee einzusetzen, um die öffentliche Ordnung wieder herzustellen. Auch in diesem Punkt dürfte er seine Kompetenzen möglicherweise überschritten haben. Die Armee schützt gemäß Artikel 122 der Verfassung die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit der Republik Makedonien. Auch liegen keine rechtlichen Voraussetzungen vor, gemäß Artikel 124 den Kriegszustand oder gemäß Artikel 125 den Ausnahmezustand zu erklären. Vielmehr bedarf es in der Republik Makedonien einem politischen und einem personellen Neuanfang.