Aufgrund der Verbreitung der Corona-Infektionen wurde am 17. März 2020 auf dem gesamten Territorium der Republik Nord-Makedonien gemäß Artikel 125 der Verfassung für 30 Tage der Ausnahmezustand ausgerufen. In Artikel 125 der Verfassung Nord-Makedoniens ist festgelegt:
Artikel 125 (Ausnahmezustand)
- Der Ausnahmezustand tritt ein, wenn große Naturkatastrophen oder Epidemien auftreten.
- Das Bestehen des Ausnahmezustandes im Hoheitsgebiet der Republik Makedonien oder in einem Teil von ihm bestätigt das Parlament auf Vorschlag des Präsidenten der Republik, der Regierung oder von mindestens 30 Abgeordneten.
- Die Entscheidung durch den das Bestehen des Ausnahmezustands bestätigt wird, wird mit der Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten gefasst und gilt höchstens 30 Tage lang.
- Kann das Parlament nicht zusammentreten, so fasst der Präsident der Republik den Beschluss über das Bestehen des Ausnahmezustandes und legt ihn dem Parlament zur Bestätigung vor, sobald dieses in der Lage ist, zusammenzutreten.
Aufgrund des Ausnahmezustandes hat die Regierung der Republik Nord-Makedonien mehr Rechte zur Bekämpfung der Corona-Infektionen. So kann unter anderem die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in dem notwendigen Maße eingeschränkt und die Armee zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingesetzt werden. Eine komplette Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist noch nicht vorgesehen, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen Besonnen zu bleiben, nicht in Panik zu verfallen und alle Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Die Lebensmittelversorgung sei gesichert. Hamsterkäufe seien nicht notwendig.
In der Republik Nord-Makedonien gibt es derzeit knapp über 30 bestätigte Infektionen mit dem Corona-Virus (Sars-CoV-2) und weitere Verdachtsfälle.
Die vorgezogenen Parlamentswahlen für den 12. April 2020 wurden abgesagt und werden zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Ein neuer Termin für die Parlamentswahlen wird noch bekanntgeben.
Hier finden sie aktuelle und fundierte Informationen zum Corona-Virus (Sars-CoV-2)
Aktuelle und wichtige Informationen finden sich auf der Website der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (GZgA) https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html und auf der Website des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html .
Die aufgeführten Websites der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch-Instituts werden laufend aktualisiert und sind sehr fundiert.