Am 09. Januar 2019 hat in der Republik Makedonien die parlamentarische Debatte zur Änderung der makedonischen Verfassung zur Umsetzung des Prespa-Abkommens begonnen. Bis zum 15. Januar 2019 soll dann über die Verfassungsänderungen abgestimmt werden. Notwendig hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit unter allen Abgeordneten (80 von 120 Abgeordneten).
Offen ist, ob diese Mehrheit tatsächlich erreicht wird. Die BESA, eine Partei der Angehörigen der albanischen Gemeinschaft in der Republik Makedonien, hat Änderungswünsche bezüglich der vorliegenden Entwürfe der Verfassungsänderungen. So soll die Bezeichnung der Staatsbürgerschaft der dann Republik Nord-Makedonien nur „Bürger der Republik Nord-Makedonien“ lauten und der Begriff „Makedonisch“ nicht verwendet werden. Des Weiteren möchte die BESA in der Verfassung verankern, dass Albanisch die zweite Amtssprache in der Republik Makedonien wird. Diese Forderungen werden jedoch wiederum von den Parteien der makedonischen Mehrheitsbevölkerung abgelehnt.
Nach derzeitigem Stand unterstützen 76 Abgeordnete die Verfassungsänderungen. Die BESA hält ihre Abstimmungsentscheidung offen. Sie soll sich aus dem Verlauf der Debatte ergeben. Wenn das Parlament der Republik Makedonien der Verfassungsänderung nicht zustimmen sollte wäre das Prespa-Abkommen gescheitert. Bei einer erfolgreichen Zustimmung muss das Prespa-Abkommen noch im griechischen Parlament ratifiziert werden, was bis zum März 2019 erfolgen soll. Einen konkreten Termin hierfür möchte der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras ab dem 18. Januar 2019 bekannt geben.