Bereits am 20. Juni 2018 hat das makedonische Parlament das Gesetz zur Ratifizierung des Vertrags mit Griechenland zur Lösung des sogenannten Namensstreits beschlossen. Der makedonische Staatspräsident Gjorge Ivanov weigerte sich jedoch das Gesetz zu unterschreiben und damit auszufertigen. In diesem Fall sieht die Verfassung der Republik Makedonien eine erneute Beschlussfassung im Parlament mit der Mehrheit der Stimmen unter allen seinen Abgeordneten vor. Bei einer erneuten Annahme des Gesetzes muss der makedonische Staatspräsident das Gesetz laut der Verfassung unterzeichnen.
Das Parlament der Republik Makedonien hat am 05. Juli 2018 erneut das Gesetz zur Ratifikation des Abkommens mit Griechenland vom 17. Juni 2018 mit 69 von 120 Stimmen beschlossen. Die Abgeordneten der größten Oppositionspartei IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) blieben der Abstimmung fern. Jetzt kommt es auf das Verhalten von Gjorge Ivanov an. Sollte dieser unter Bruch der Verfassung wieder die Unterschrift verweigern, dann würde an seiner Stelle Parlamentspräsident Talat Xhaferi stellvertretend für den Staatspräsidenten das Gesetz unterschreiben und es im Gesetzesblatt der Republik Makedonien veröffentlichen lassen. In diesem Fall könnte nur noch das Verfassungsgericht der Republik Makedonien darüber entscheiden, ob das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist.