Die Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien werden am 30. September 2018 über die mit Griechenland ausgehandelte Übereinkunft zur Lösung des sogenannten Streits um den Namen „Makedonien“ entscheiden. Das ist der wichtigste Moment im Prozess zur Überwindung der Differenzen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien im Kulturstreit um „Makedonien“. Diese Abstimmung ist seit dem Referendum zur Unabhängigkeit der Republik Makedonien vom 08. September 1991 das folgenreichste für die makedonische Republik und ihre Nation. Nachfolgend soll auf die wichtigste Aspekte des Referendums eingegangen werden.
Gegenstand des Referendums / Wichtigsten Punkte des Vertrages
Der Streit um den Namen „Makedonien“ zwischen Griechenland und der Republik Makedonien ist das stärkste und wahrnehmbarste Symptom des Kulturstreits um Makedonien. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien zur Lösung dieses Streits im Verlauf des Jahres 2018, wurde am 12. Juni 2018 vom griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras und dem makedonischen Ministerpräsidenten Zoran Zaev ein Abkommen zur Lösung dieses seit 27 Jahren andauernden Streits ausgehandelt. Unterzeichnet wurde das Abkommen am 17. Juni 2018 im griechischen Dorf Pserades am Prespasee in einem eigens dafür aufgestellten Zelt vom griechischen Außenminister Nikos Kotzias und vom makedonischen Außenminister Nikola Dimitrov. Anwesend bei der Unterzeichnung waren auch die Ministerpräsidenten beider Staaten, die stellvertretende Generalsekretärin der Vereinten Nationen (UN) Rosemary DiCarlo, der langjährige Sonderbeauftragte im Namensstreit Matthew Nimetz (welcher am 17. Juni 2018 Geburtstag hatte und 79 Jahre alt wurde), die Außenbeauftragte der Europäischen Union (EU) Federica Mogherini und EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn.
Die vereinbarte Lösung sieht unter anderem die Umbenennung der Republik Makedonien in „Republik Nord-Makedonien“ für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch („erga omnes“), sowie die Anerkennung der makedonischen Nationalität und Sprache als „Makedonisch“ vor. In der Vereinbarung wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“ und „Makedonier“ durch die Vertragspartner geregelt. Anerkannt wird, dass unter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik Makedonien. Nachfolgend wir auf die wichtigsten Punkte des Vertrages eingegangen. Eine sehr ausführliche Darstellung des Abkommens findet sich im Artikel: „Das Abkommen zur Lösung des Streits um den Namen „Makedonien“ vom 17. Juni 2018“
Namens- und Verfassungsänderungen
Die Republik Makedonien wird gemäß der vereinbarten Lösung in „Republik Nord-Makedonien“ für den allgemeinen und uneingeschränkten Gebrauch („erga omnes“) umbenannt. Dieser Staatsname ersetzt vollständig sowohl die bisherige verfassungsmäßige Bezeichnung „Republik Makedonien“ als auch die provisorische Bezeichnung im Rahmen der Vereinten Nationen (UN) „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“. Die bisherigen Länderkennungen „MK“ und „MKD“ bleiben jedoch bestehen. Nur auf den Kraftfahrzeugkennzeichen müssen diese durch „NM“ oder „NMK“ ersetzt werden.
Nach dem Abkommen müssen der vereinbarte Staatsname „Republik Nord-Makedonien“ bzw. „Nord-Makedonien“ sowie alle vereinbarten offiziellen Bezeichnungen in die makedonische Verfassung aufgenommen werden. Damit wird der verfassungsmäßige Name des Staates zu „Republik Nord-Makedonien“ geändert. In allen offiziellen Dokumenten und Veröffentlichungen muss dann dieser Name verwendet werden. Alle sich aus dem Abkommen ergebenen Änderungen der makedonischen Verfassung sollen im Rahmen eines Verfassungszusatzes zusammengefasst und verabschiedet werden.
Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Staatsnamens und aller sich daraus ergebenen staatlichen Bezeichnungen sollen auch die Präambel, Artikel 3 (Veränderung der Grenzen) und Artikel 49 (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) geändert werden. Hier liegen allerdings noch keine konkreten Formulierungen vor, auf diesen Punkt wird sehr ausführlich im oben genannten Artikel „Das Abkommen zur Lösung des Streits um den Namen „Makedonien“ vom 17. Juni 2018“ eingegangen.
Die makedonische Nation, Nationalität und Sprache
Griechenland akzeptiert die Selbstidentifikation des makedonischen Volkes als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes. Damit erkennt Griechenland zwar nicht explizit, jedoch implizit die Bezeichnung der Nation der Republik Makedonien als „Makedonisch“ an. Das bezieht sich sowohl auf die makedonische Kulturnation als auch auf die makedonische Staatsnation. Eine vergleichbare Regelung besteht auch zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien. Im Ergebnis erkennt Griechenland eine makedonische Kulturnation an, auch wenn diese Anerkennung nur implizit ist. In amtlichen Dokumenten bzw. im amtlichen Verkehr muss die staatsrechtliche Nationalität „Makedonisch“ allerdings noch um die Bezeichnung „Bürger der Republik Nord-Makedonien“ ergänzt werden, so dass die Gesamtbezeichnung der staatsrechtlichen Nationalität „Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien“ lautet. Hier geht es also um die Bezeichnung der makedonischen Staatsbürgerschaft. Als ethnische Selbstidentifikation können sich die ethnischen bzw. slawischen Makedonier als „Makedonisch“ ohne Zusatz bezeichnen. Aus der makedonischen Ethnie werden keine Nord-Makedonierinnen und Nord-Makedonier. Zwischen dem ethnischen und dem staatsrechtlichen Begriff „Makedonisch“ ist also zu unterscheiden. Aufgrund des Abkommens erkennen Griechenland und die Republik Makedonien jedoch an, dass unter diesem Begriff in beiden Staaten jeweils ein unterschiedlicher kultureller und historischer Kontext zu verstehen ist und dass die Republik Makedonien keinen Bezug zum griechischen Teil dieses Kontextes nehmen darf.
Die Bezeichnung der makedonischen Amtssprache als „Makedonisch“ wird von Griechenland anerkannt, wie sie bereits auf der 3. Konferenz der Vereinten Nationen über die Standardisierung geografischer Namen in Athen im Jahr 1977 anerkannt wurde. Allerdings wird in dem Abkommen festgehalten, dass es sich hierbei um eine südslawische Sprache handelt, welche nichts mit der antiken makedonischen Sprache zu tun hat.
EU- und NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien
Bei einer erfolgreichen Implementierung des Abkommens mit Griechenland vom 17. Juni 2018 wird Griechenland jeden Widerstand gegen eine Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der Europäischen Union (EU) und NATO aufgeben und diese Mitgliedschaft aktiv unterstützen. Unter dem Vorbehalt einer endgültigen Implementierung des Abkommens, haben schon jetzt Griechenland den Beginn von EU-Beitrittsgesprächen mit der Republik Nord-Makedonien empfohlen und die NATO mit Zustimmung Griechenlands die Republik Makedonien zu einer Mitgliedschaft eingeladen. Bei einer erfolgreichen Implementierung des Abkommens, welche Anfang 2019 erreicht werden soll, würden voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2019 EU-Beitrittsgespräche mit der Republik Makedonien beginnen. Die Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der NATO soll ebenfalls zügig erreicht werden. Die EU- und NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien ist sowohl für diese als auch für die Westbalkanregion und Europa ein Gewinn. Vor allem führt die Integration der Republik Makedonien in die EU und NATO zu einer Verbesserung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen, zu mehr Stabilität in der betroffenen Region und zu günstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Also insgesamt ein Gewinn für alle Seiten.
Die objektiv-wissenschaftliche Klärung der Geschichte und des Kulturstreits
Der Vertrag sieht als sehr wichtigen Punkt die objektiv-wissenschaftliche Interpretation von historischen Sachverhalten vor. Zu diesem Zweck werden Griechenland und die Republik Makedonien einen paritätisch organisierten, gemeinsamen und interdisziplinären Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen einrichten, um die objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchzuführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden. Die Arbeit dieses Sachverständigenausschusses wird von den Außenministerien Griechenlands und der Republik Makedonien in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen nationalen Behörden überwacht. Der Ausschuss prüft nach eigenem Ermessen alle Schulbücher und Schulhilfsmittel, wie Karten, historische Atlanten, Lehrpläne (nachfolgend zusammengefasst als Lehrmittel bezeichnet), welche im Gebrauch der Vertragsparteien sind. Diese Überprüfung erfolgt in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Zielen der UNESCO und des Europarates. Zu diesem Zweck legt der Ausschuss einen genauen Zeitplan fest, um den Vertragsparteien zu übermitteln, welche Lehrmittel, die ein Jahr nach der Unterzeichnung dieses Abkommens in Gebrauch sind, irredentistische oder revisionistische Verweise enthalten. Hierbei werden auch neue Ausgaben von Lehrmitteln geprüft. Der Sachverständigenausschuss wird regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich einberufen, spricht Empfehlungen aus und erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht.
Das Referendum am 30. September 2018
Das Parlament der Republik Makedonien hat am 30. Juli 2018 formell ein Referendum über das Abkommen mit Griechenland zur Lösung des sogenannten Namensstreits vom 17. Juni 2018 festgelegt. In diesem Abkommen wurde ein entsprechendes Referendum der Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien vereinbart. Am 30. September 2018 wird das Referendum stattfinden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dann über folgende Frage abstimmen: „Sind Sie für die Mitgliedschaft in EU und NATO durch die Annahme des Abkommens zwischen Makedonien und Griechenland?“
Der Parlamentsbeschluss zur Ansetzung des Referendums erfolgte mit 68 von 120 Stimmen. Die größte Oppositionspartei IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) boykottierte die Abstimmung. Sie lehnt nicht nur den angestrebten Kompromiss mit Griechenland ab, sondern auch die Fragestellung im Referendum. Nach Auffassung der VMRO-DPMNE soll nur über das Abkommen selbst, ohne Verbindung mit der Frage nach einer EU- und NATO-Mitgliedschaft, abgestimmt werden.
Das Parlament beschloss, dass das Referendum nur beratenden Charakter haben und für die Regierung nicht verbindlich sein soll. Allerdings sieht die Verfassung der Republik Makedonien keine beratenden Referenden vor. In Artikel 73 der makedonischen Verfassung ist festgelegt: „Das Parlament entscheidet mit der Mehrheit aller Abgeordneten über die Ansetzung eines Referendums über einzelne Fragen aus seinem Zuständigkeitsbereich. Die Entscheidung in einem Referendum ist angenommen, wenn die Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Wähler dafür gestimmt hat, sofern mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Wähler an der Abstimmung teilgenommen hat. Das Parlament ist verpflichtet, ein Referendum anzusetzen, wenn mindestens 150.000 Wähler einen entsprechenden Vorschlag einreichen. Die in einem Referendum getroffene Entscheidung ist verbindlich.“
Ein gemäß Artikel 73 zustande gekommenes Ergebnis in einem Referendum ist für die Institutionen der Republik Makedonien also verbindlich. Wenn das Referendum aufgrund einer zu geringen Abstimmungsbeteiligung scheitert, dann ist es nicht verbindlich für die Institutionen der Republik Makedonien. In diesem Fall entscheidet das Parlament der Republik Makedonien. Allerdings ist ein klares Votum des makedonischen Volkes dafür oder dagegen ausdrücklich anzustreben. So kann eine Spaltung der Gesellschaft in dieser Frage am besten überwunden werden.
Abschließende Worte
An dieser Stelle soll nicht für ein bestimmtes Abstimmungsergebnis geworben werden. Die Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien müssen sich selbst über den Vertrag informieren, die Vor- und Nachteile dieses Vertrages abwägen und dann entscheiden. Ausführliche Informationen zum Vertrag, auch mit einer persönlichen Wertung von mir, finden sich im bereits erwähnten Artikel „Das Abkommen zur Lösung des Streits um den Namen „Makedonien“ vom 17. Juni 2018“. Am Ende dieses Artikels findet sich auch ein Link zum Abkommen vom 17. Juni 2018 in englischer Sprache. Das ist dann der Vertrag ohne weitere Kommentierung. Meine Empfehlung ist daher, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien den originalen Vertrag durchlesen sollten. Erst dann sollten sie sich über die verschiedenen Interpretationen des Vertrages durch Politik und Wissenschaft informieren. Letztendlich muss sich jede Bürgerin und jeder Bürger selbst ein Bild von dem Vertrag und seine Folgen für die makedonische Republik und Nation machen. Doch zu einem möchte ich ganz klar aufrufen: „Stimmen Sie über diesen Vertrag ab!“ Unabhängig vom Ergebnis ist ein klares Votum, vergleichbar mit dem klaren Votum des Unabhängigkeitsreferendums vom 08. September 1991, sehr wichtig. In diesem Unabhängigkeitsreferendum sprachen sich seinerzeit bei einer Abstimmungsbeteiligung von 75 % über 90 % der abstimmenden makedonischen Bürgerinnen und Bürger für die Unabhängigkeit und Souveränität der Republik Makedonien aus, wobei diese das Recht haben sollte, einem neu zu formierenden und später nie gegründeten jugoslawischen Staatsgefüge aus souveränen Staaten beizutreten. Auf Basis des Ergebnisses dieses Referendums erklärte das makedonische Parlament am 18. September 1991 die Unabhängigkeit der Republik Makedonien von der sich in Auflösung befindlichen „Sozialistisch Föderative Republik Jugoslawien“.
Ein gemäß Artikel 73 der makedonischen Verfassung zustande gekommenes, verbindliches Abstimmungsergebnis ist sowohl von Griechenland und der Republik Makedonien als auch von der internationalen Gemeinschaft zu respektieren. Das völkerrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht eines Volkes, welches durch eine Volksabstimmung im Einklang mit der Verfassung der Republik Makedonien und dem Völkerrecht zum Ausdruck gebracht wurde, kann nicht zur Disposition stehen. Die Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien entscheiden über eine wichtige nationale Frage. Ein bestimmtes Ergebnis sollte sowohl eine deutliche Mehrheit auf nationaler Ebene als auch innerhalb der einzelnen ethnischen Gemeinschaften haben. Um ein eindeutiges Votum herbeiführen zu können, ist eine hohe Abstimmungsbeteiligung und eine unabhängige Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich. Dies zu ermöglichen ist die oberste Pflicht der staatlichen Organe und Funktionsträger, politischen Parteien und Politiker.
Ein knappes Votum ist zwar auch eine Entscheidung, doch bliebe die Gesellschaft dann gespalten. Vor diesem Problem standen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts schon die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die Nation war gespalten in zwei unterschiedlichen Vorstellungen über die Rechte der Bundesstaaten und über die Frage der Sklaverei. Im Prinzip standen sich zwei verschiedene Gesellschaftsformen gegenüber. Schon Abraham Lincoln, der spätere US-Präsident von 1861 – 1865, erkannte im Jahre 1859 „Jedes Haus, das in sich uneins ist, wird nicht bestehen. Ich glaube, dass diese Regierung auf Dauer nicht überleben kann, indem sie halb für die Sklaverei ist und halb für die Freiheit. Ich erwarte nicht, dass die Union (Anmerkung: Die USA) aufgelöst wird; ich erwarte nicht, dass das Haus einstürzt; aber ich erwarte, dass es aufhören wird, geteilt zu sein. Es wird entweder ganz das eine oder ganz das andere sein.“. Zwischen 1861 und 1865 entschied zwar der amerikanische Bürgerkrieg diese Frage, doch blieb die Gesellschaft noch fast ein Jahrhundert gespalten.
Auf die Republik Makedonien übertragen würde diese Aussagen in etwa so lauten: „Jede Nation, welche in sich uneins ist, wird auf Dauer nicht bestehen können. Eine Nation kann auf lange Sicht nicht überleben, indem sie bezüglich einer großen nationalen Frage dauerhaft in zwei Lager gespalten ist. Ich erwarte nicht, dass die Republik Makedonien aufgelöst bzw. in sich zusammenfallen wird. Doch erwarte ich, dass die makedonische Nation unabhängig von ihrer ethnischen Zusammensetzung aufhört gespalten zu sein. Die makedonische Nation wird diese wichtige nationale Frage klar entscheiden, entweder in die eine oder in die andere Richtung.“ Die makedonische Nation sollte sich nach einer Entscheidung am 30. September 2018 nicht spalten lassen, sondern geeint den entschiedenen Weg gehen.
Ein klares Votum bei einer hohen Abstimmungsbeteiligung ist daher sehr wichtig für die Republik Makedonien und ihre Nation. Sie steht vor zwei möglichen Wegen, welche in die Zukunft führen. Allerdings kann die makedonische Nation nur einen dieser Wege als ungeteilte Nation gehen.
Sollten die Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien dem Abkommen mit Griechenland vom 17. Juni 2018 verbindlich zustimmen, so ist dieses von den staatlichen Organen und Funktionsträgern, den politischen Parteien und den Politikern der Republik Makedonien voll zu respektieren und uneingeschränkt umzusetzen. In diesem Fall muss in der Republik Makedonien die Verfassung durch das Parlament entsprechend geändert werden und das griechische Parlament muss im Anschluss ebenfalls der Vereinbarung abschließend zustimmen. Danach muss die Übereinkunft auch durch praktische Politik umgesetzt werden. Im Falle einer Ablehnung gilt ein verbindliches Abstimmungsergebnis insbesondere für die Organe der Republik Makedonien. Doch auch Griechenland und die internationale Gemeinschaft haben dieses Ergebnis zu respektieren. In diesem Fall ist das Abkommen mit Griechenland gescheitert und kann nicht mehr umgesetzt werden. Auch das makedonische Parlament kann in diesem Fall keine anderslautende Entscheidung treffen. Wenn kein verbindliches Votum des Volkes vorliegt, so hat das Parlament verantwortungsvoll im Sinne der makedonischen Nation zu entscheiden.
Am 30. September 2018 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien endgültig über das Abkommen mit Griechenland vom 17. Juni 2018. Alle Angehörigen der makedonischen Nation sind aufgerufen abzustimmen. Sie sind hierbei aufgefordert sich eigenverantwortlich über das Abkommen und die Folgen für die makedonische Republik und Nation zu informieren und sich eine Meinung zu bilden. Hierbei sollten sich die Angehörigen der makedonischen Nation umfassend und nicht nur selektiv informieren. Die Verantwortung für die Annahme oder Ablehnung des Abkommens mit Griechenland und dem daraus resultierenden Schicksal der Republik Makedonien liegt jetzt in den Händen des makedonischen Staatsvolkes. Allen Bürgerinnen und Bürgern der Republik Makedonien wünsche ich eine glückliche Hand bei ihrer Entscheidung!