Ein Expertenteam, welches die Verteidigung Griechenlands vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag vorbereitet, schlägt vor, dass Griechenland Gegenklagen gegen die Verletzung des Interimabkommens von Seiten Makedoniens einreichen solle.
Bisher ist nur eine Klage so gut wie sicher. Im Interimsabkommen hatte sich die makedonische Seite auf Drängen Griechenlands dazu bereit erklärt, das Symbol der antiken Makedonier (Sonne von Kutlesh bzw. Vergina) 1995 von der offiziellen Staatsflagge zu nehmen, um eine Eskalation des Konfliktes in den neunziger Jahren zu verhindern.
Griechenland beschuldigt nun Makedonien, dass es erlaubt habe, dass dieses Symbol auf deren Gebiet verwendet wurde und damit auch das Interimsabkommen verletzt habe. Ebenfalls würden die Rechte der WIPO verletzt, der World Intelectual Property Organisation.
Falls Griechenland in diesem Punkt eine Klage erheben wolle, Entscheidung von Karamanlis steht noch aus, dann wird die Klage die Verwendung der „alten“ Staatsflagge vor der Sporthalle „Boris Trajkovski“ betreffen. Vor der Halle sind beide, die neue und alte Staatsflagge gehisst.
Gleichzeitig mit der Klage gegen Makedonien, würde Griechenland auch von den Regierungen von Bulgarien und Albanien fordern, dass sie die Verwendung dieses Symbols durch die makedonischen Parteien verbieten.
Auf Grundlage der WIPO könnte Griechenland auch von Australien, Kanada und den USA verlangen, dass diese Länder den makedonischen Organisationen die Verwendung des Sonnensymbols verbieten.
Makedonien hat bisher noch keinen Widerspruch gegen die Entscheidung der WIPO eingelegt, dass die Sonne von Kutlesh (Vergina) als universelles kulturelles Erbe nicht von einem einzigen Land, Griechenland, formell und exklusiv verwendet werden könne.
Die folgende Seite (auf Englisch) beschreibt Tatsachen, nach denen die Republik Mazedonien ebenfalls das Recht hat, dieses Sonnensymbol zu verwenden: The so-called Flag dispute between Macedonia and Greece.