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Der EU-Fortschrittsbericht zur Republik Makedonien mit wenig Neuigkeiten

Der Fortschrittsbericht  der Kommission der Europäischen Union (EU) zur Republik Makedonien  enthält nichts wesentlich Neues. Moniert werden allerdings Defizite im politisch-demokratischen Diskurs zwischen den politischen Parteien und eine weitere Stärkung der Unabhängigkeit der makedonischen Justiz. Des Weiteren stoßen einige Einschränkungen in der Freiheit der Presse aufgrund des geplanten neuen Pressegesetzes auf Kritik. Im Gesamtergebnis stellt die EU-Kommission der Republik Makedonien ein positives Beitrittszeugnis aus.

 

Der für den Beitritt von weiterer Staaten zur EU zuständige Kommissar der Kommission Štefan  Fülle befürwortet den unverzüglichen Beginn von Beitrittsgespräche mit der Republik Makedonien. Die Kommission führt in ihrem Bericht noch einmal den im letzten Jahr gemachten Vorschlag aus mit den Beitrittsverhandlungen formell zu beginnen und währenddessen den sogenannten Namensstreit zu lösen.  Materielle Beitrittsgespräche bzw. die Eröffnung des ersten Kapitels der Beitrittsverhandlungen finden erst nach Lösung des bilateralen Streits zwischen Griechenland und der Republik Makedonien statt.

 

Das Verhalten der EU in der sogenannten Namensfrage ist grundsätzlich zu kritisieren. Faktisch stellt sich die EU auf die Seite ihres Mitgliedes Griechenland. Dieses Verhalten verstößt an sich gegen die Grundwerten der EU, die eine Organisation des friedlichen Miteinanders der Staaten in Europa ist. Auch das Völkerrecht, insbesondere das Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) vom 05.12.2011 zum Interimsabkommen gegen Griechenland, wird nicht ausreichend gewürdigt. Gemäß dem zwischen Griechenland und der Republik Makedonien am 13.09.1995 unterzeichneten Interimsabkommen muss Griechenland den Beitritt der Republik Makedonien in internationale Organisationen grundsätzlich unterstützen und darf diesen nicht blockieren. Vorausgesetzt die Republik Makedonien tritt diesen Organisationen unter ihrer vorläufigen Bezeichnung im Rahmen der Vereinten Nationen „Ehemalige jugoslawische Republik Makedonien“ bei. Demnach müssten die Beitrittsgespräche auch vor einer Lösung des sogenannten Namensstreits beginnen können. Sogar ein Beitritt selbst wäre unter Beachtung des Interimsabkommens möglich und geboten – allerdings dann unter der vorläufigen Bezeichnung im Rahmen der Vereinten Nationen.

 

Im Falle der Türkei spricht sich der Fortschrittsbericht für die Fortsetzung bzw. die Wiederaufnahmen der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei aus. Zwar werden Defizite demokratischer und rechtsstaatlicher Art, wie etwa das aggressive Vorgehen des Staates gegen Demonstranten, deutlich kritisiert. Doch werden dafür die Reformbemühungen, so etwa die geplante Stärkung von Rechten der kurdischen Bevölkerungsgruppe, ausdrücklich gewürdigt. Doch noch ist der Weg der Türkei in die EU weit. Weitere Reformen in Richtung mehr Demokratie und Rechtsstaat sind Voraussetzungen für eine Integration der Türkei in die EU. Wirtschaftlich steht die Türkei aufgrund ihres großen Wirtschaftswachstums ebenfalls gut dar und schneidet in diesem Punkt auch besser als die weiteren Beitrittskandidaten ab.

 

Im Falle Serbiens ist der erfolgreiche Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo zur Überwindung ihrer bilateralen Streitigkeiten ein wesentlicher Grund Beitrittsgespräche mit Serbien im Jahre 2014 zu beginnen. Auch in Serbien sind gewaltige politische, soziale und wirtschaftliche Reformen bis Erreichung eines möglichen EU-Beitritts notwendig. Mit dem Kosovo ist die Unterzeichnung eines Assoziierungs- und Stabilitätsabkommens geplant, was als eine Vorstufe für den Beginn von Beitrittsverhandlungen gilt.

 

Bosnien und Herzegowina bleibt aufgrund seiner labilen Staatskonstruktion und der Verzögerung von notwendigen Reformen ein Problemfall und ist damit noch kein Kandidat für den Beginn von Beitrittsgesprächen. Grundsätzlich positiv wird hingegen im Fortschrittsbericht die Entwicklung in Albanien und Montenegro gesehen.