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Die Republik Makedonien und die Freiheit der Presse

Weltweite Pressefreiheit 2013       (Quelle: heise.de, http://www.heise.de/newsticker/meldung/ Reporter-ohne-Grenzen-Deutschland-bei-Pressefreiheit-auf-Platz-17-1793844.html?view=zoom;zoom=1)

Die Freiheit der Presse wird durch Artikel 16 der Verfassung der Republik Makedonien garantiert. Demnach wird die Freiheit der Gesinnung, des Gewissens, des Gedankens und der öffentlichen Meinungsäußerung garantiert. Des Weiteren werden die Redefreiheit, die Freiheit des öffentlichen Auftritts und der öffentlichen Information sowie die freie Gründung von Institutionen für die öffentlichen Informationen ebenfalls garantiert. Informationen dürfen grundsätzlich frei empfangen und weitergegeben werden. Eine Zensur findet nicht statt.

Das ist die verfassungsrechtliche Grundlage für die Pressefreiheit in der Republik Makedonien. Doch wie sieht die Verfassungstheorie in der Praxis aus? Hier gibt es Defizite, die in der letzten Zeit und unter der Regierung von Ministerpräsident Nikola Gruevski zugenommen haben. Der kritische Journalismus in der Republik Makedonien steht unter dem Druck von Seiten der makedonischen Exekutive.

Der 48-jährige Journalist Tomislav Kezarovski von der Nova Makedonija veröffentlichte Anfang April 2013 einen Artikel über den nicht vollständig geklärten Tod von Nikola Mladenov.  Der Verleger Mladenov verunglückte Ende März 2013 in der Nähe von Skopje im Alter von 49 tödlich mit seinem Auto. Es gab wohl Ungereimtheiten und offene Fragen bei diesem Unfall. Mit Mladenov starb vor allem ein führender Vertreter der Pressefreiheit in der Republik Makedonien. Der Journalist Tomislav Kezarovski besichtigte die frei zugängliche Unfallstelle und schrieb über das Thema. Ende Mai 2013 verhaftete ihn die makedonische Polizei mit großer öffentlicher Inszenierung. Vor den Augen seiner Kinder wurden ihm Handschellen angelegt und vorbei an Fernsehkameras wurde er abgeführt.

Vorgeworfen wird dem Journalisten in einem Artikel die Identität eines geschützten Zeugen in einem Mordprozess offenbart zu haben. Doch sprich einiges dafür, dass es sich bei diesem Vorwurf nur um einen Vorwand handelt. Der maßgebliche Artikel ist vor fünf Jahren veröffentlicht worden und hat auch erkennbar niemand geschadet. Auch war der betreffende Zeuge wohl zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels noch gar nicht geschützt gewesen. Trotzdem wurde die für 30 Tage verhängte Untersuchungshaft um weitere 30 Tage verlängert, was unter Abwägung aller Umstände überzogen erscheint.

Die Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten hat gegen die Inhaftierung von  Kezarovski protestiert. Sie befindet sich darüber hinaus schon lange im Konflikt mit der makedonischen Regierung. Diese Plant einen parteipolitisch besetzten Medienrat einzurichten, der über die Vergabe von Sendelizenzen entscheiden kann. Dieser soll den Sendern Lizenzen auch wieder entziehen und über alle Medien Strafen verhängen können. Grundlage für mögliche Strafen soll eine nicht näher definierte Verletzung der Interessen von Bürgerinnen und Bürgern sein. Doch bedarf jede mögliche Einschränkung der Pressefreiheit auch gemessen an der makedonischen Verfassung einer objektiven Rechtfertigung und einer ausreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Diese fehlt jedoch beim geplanten Medienrat, wonach dieser mit der Pressefreiheit und der Verfassung der Republik Makedonien nicht im Einklang stehen dürfte.

Die von der VMRO-DPMNE und der DUI getragene Regierung unter Ministerpräsident  Nikola Gruevski scheint die Kritik an der Einschränkung der Pressefreiheit wohl ignorieren zu wollen. Sie unternimmt nicht einmal etwas die entgegengebrachte Kritik zu entkräften. Sie dürfte bei den vorgezogenen Parlamentswahlen wohl wieder eine Mehrheit erreichen.

Allerdings wird die Einschränkung der Pressefreiheit auch international, vor allem innerhalb der Europäischen Union (EU) kritisch gesehen. Nicht nur der sogenannte Namensstreit mit Griechenland sondern auch die derzeitige innenpolitische Lage kann einem möglichen Beitritt der Republik Makedonien zur EU im Wege stehen. Es gibt innerhalb der EU Überlegung der Republik Makedonien ihren Status als Beitrittskandidaten wieder zu entziehen.

Insgesamt ist die Kritik an der Einschränkung der Pressefreiheit in der Republik Makedonien berechtigt. Die makedonische Regierung scheint an einem kritischen Journalismus nicht interessiert zu sein und versucht diesen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Doch die Pressefreiheit ist nicht nur verfassungsrechtlich garantiert, sie ist auch die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Diese Tatsache darf von keiner makedonischen Regierung in Frage gestellt werden, die für sich in Anspruch nimmt auf Basis der verfassungsmäßigen Ordnung der Republik Makedonien zu agieren.