Die Regierungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) wollen im kommenden Frühjahr entscheiden, ob und wann sie mit der Republik Makedonien Verhandlungen über deren Beitritt in die EU aufnehmen. Dieser Beschluss soll dann noch einmal auf dem EU-Gipfel am 14.12.2012 bekräftigt werden. Damit erhält die Republik Makedonien immer noch kein Datum für den Beginn der Beitrittsgespräche. Allerdings ist die jetzige Sprachregelung deutlich positiver als in den Jahren davor und die Chancen für ein Datum für den Beginn von möglichen Beitrittsgesprächen im Frühjahr 2013 sind zumindest gestiegen.
Die Republik Makedonien bleibt weiterhin aufgefordert mit Griechenland des sogenannten Namensstreit beizulegen. Bisher blockierte Griechenland den Beginn von möglichen Beitrittsgesprächen der EU mit der Republik Makedonien. Allerdings ist Griechenland nach dem Interimsabkommen mit der Republik Makedonien vom 13.09.1995 verpflichtet den Beitritt der Republik Makedonien in internationale Organisationen, in der es selbst Mitglied ist, zu unterstützen und darf diesen nicht blockieren, insoweit die Republik Makedonien unter der vorläufigen Bezeichnung „Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ beizutreten versucht. Im Falle eines möglichen NATO-Beitritts hat der Internationale Gerichtshof (IGH) am 05.12.2011 diese Regelung in seinem Urteil gegen Griechenland bestätigt.
Auch im Falle der Republik Serbien soll im kommenden Frühjahr über ein Datum für den Beginn von möglichen Beitrittsgesprächen entschieden werden. Hier kommt es vor allem auf den kosovarisch-serbischen Dialog zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Serbien und dem Kosovo an. Eine formelle Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo durch Serbien wird zwar nicht verlangt, wohl aber eine faktische. Der Dialog zwischen dem Kosovo und Serbien über organisatorische Fragen verläuft bisher relativ gut.