Heute (30. September 2018) sind 1.806.336 registrierte Wählerinnen und Wähler aufgerufen in einem Referendum über das Prespa-Abkommen mit Griechenland vom 17. Juni 2018 zur Lösung des Streits um den Namen „Makedonien“ abzustimmen. Von dieser Wählerschaft haben sich 2.694 Wählerinnen und Wähler im Ausland registrieren lassen. Die 3.513 Wahllokale sind von 07:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Erste Ergebnisse werden am Abend vorliegen. Beaufsichtigt wird die Abstimmung von 11.907 makedonischen und 493 ausländischen Beobachterinnen und Beobachtern. Das Referendum soll nach dem zugrundeliegenden Parlamentsbeschluss vom 30. Juli 2018 nur beratenden Charakter haben. Allerdings werden Parlament und Regierung nicht gegen die Mehrheit des Volkes agieren können. Zur Gültigkeit des Referendums müssen über 50 Prozent der Wählerschaft, also mindestens 903.169 Wählerinnen und Wähler an der Abstimmung teilnehmen. Von diesen müssen wiederum mehr als die Hälfte dem Prespa-Abkommen zustimmen, damit dieses angenommen ist.
Der konkrete Frage bei dem Referendum am 30. September 2018 lautet: „Sind Sie für die Mitgliedschaft in EU und NATO durch die Annahme des Abkommens zwischen Makedonien und Griechenland?“. Trotz der Verknüpfung der Frage mit einer möglichen EU-und NATO-Mitgliedschaft der Republik Makedonien geht es in erster Linie um den Namenskompromiss mit Griechenland.
Der Kompromiss hat folgende Eckpunkte:
- Der Namen „Republik Nord-Makedonien“ ersetzt vollständig sowohl den verfassungsmäßigen Namen „Republik Makedonien“ als auch die provisorische UN-Bezeichnung „Die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien“ und gilt uneingeschränkt für den allgemeinen Gebrauch („erga omnes“). Die bisherigen Länderkennungen „MK“ und „MKD“ bleiben jedoch bestehen. Nur auf den Kraftfahrzeugkennzeichen müssen diese durch „NM“ oder „NMK“ ersetzt werden.
- Griechenland erkennt die makedonische Sprache unter der Bezeichnung „Makedonisch“ an.
- Griechenland akzeptiert die Bezeichnung der Nationalität „Makedonisch / Bürger der Republik Nord-Makedonien“
- Griechenland akzeptiert die Selbstidentifikation des makedonischen Volkes als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes. Damit erkennt Griechenland zwar nicht explizit, jedoch implizit die Bezeichnung der Nation der Republik Makedonien als „Makedonisch“ an. Das bezieht sich sowohl auf die makedonische Kulturnation als auch auf die makedonische Staatsnation.
- Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Staatsnamens und aller sich daraus ergebenen staatlichen Bezeichnungen sollen auch die Präambel, Artikel 3 (Veränderung der Grenzen) und Artikel 49 (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) geändert werden. Hier liegen allerdings noch keine konkreten Formulierungen vor.
- Der Vertrag sieht als sehr wichtigen Punkt die objektiv-wissenschaftliche Interpretation von historischen Sachverhalten vor. Zu diesem Zweck werden Griechenland und die Republik Makedonien einen paritätisch organisierten, gemeinsamen und interdisziplinären Sachverständigenausschuss für Geschichts-, Archäologie- und Bildungsfragen einrichten, um die objektiv-wissenschaftliche Interpretation historischer Ereignisse durchzuführen, basierend auf authentischen, evidenzbasierten und wissenschaftlich fundierten Quellen und archäologischen Funden.
- In der Vereinbarung wird die Verwendung der Bezeichnungen „Makedonien“ und „Makedonier“ durch die Vertragspartner geregelt. Anerkannt wird, dass unter diesen Begriffen verschiedene kulturelle und historische Kontexte stehen. So hat der „Makedonismus“ für Griechenland einen anderen kulturellen und historischen Kontext als der der Republik Makedonien.
Offizielle Informationen finden sich auf der Seite der zuständigen Abstimmungsbehörde (SEC) unter folgendem Link: https://referendum.sec.mk/