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Ivanov: Griechenland verwirrt die internationale Staatengemeinschaft

Der mazedonische Präsident trat mit einem klaren Statement während der Sicherheitskonferenz in München auf. Er richtete seine Kritik insb. auf Griechenland, welches den sog. Namensstreit „vollkommen unentschuldigt und vor allem auch absurd, als ein Sicherheitsproblem darstellt.“

Ivanov weiter: „Die Republik Makedonien hat seit ihrer Selbständigkeit bis heute, den historischen Kontext der beunruhigenden Unterschiede zwischen den balkanischen Völkern, mit der Politik einer gut-nachbarschaftlichen Beziehung ausgetauscht, die auf den gemeinsamen Interessen und den regionalen Entwicklung beruhen.“

Makedonischer Präsident Ivanov in München

Ferner thematisierte er in seiner Rede insbesondere den aufgezwungenen Streit seitens Griechenlands über den Namen Makedoniens:

„Als ob schon seit den ersten Tagen der Unabhängigkeit, mit dem aufzwingen dieses Streits und die darauf folgenden Maßnahmen, jemanden die neue Realität, die unabhängige Republik Makedonien gestört hat. Dieser Streit und das Verhalten unseres Nachbars hatten ihre Implikationen im Prozess zur internationalen Anerkennung und der Etablierung unseres Staates. Darauf folgten Negationen, Erniedrigungen, Blockaden, Embargos und das ganze führte sogar zu einem Präzedenzfall während der Aufnahme in die Vereinten Nationen“, sagte Ivanov und fügte hinzu, dass Griechenland den Namensstreit „vollkommen unbegründet, vor allem auch absurd als ein Sicherheitsproblem darstellt“.

„Die haben damals wie heute die internationale Gemeinschaft verwirrt. Und die angeblichen Argumente unseres Nachbars in diesem Zusammenhang waren, dass wir territoriale Ansprüche haben. Obwohl diese Behauptungen unbegründet waren, hat die Republik Makedonien die Verfassung geändert, um auch offiziell zu beweisen, dass sie keine territorialen Ansprüche hat und hat diesbezüglich sogar ihren Namen laut Verfassung geändert. Damit hat die Republik Makedonien konkrete Schritte unternommen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob jemand anders in der internationalen Gemeinschaft diese machen würde“, sagte der mazedonische Präsident.

Sicherheitskonferenz in München 2010

Er wies darauf hin, dass 1995 beide Staaten ein Interims-Abkommen unterschrieben haben, nachdem eine Normalisierung der Beziehungen stattgefunden hat. „Trotz der gezeigten Konstruktivität und Initiative seitens Makedoniens zur Lösung dieses Problems, hat auf dem Gipfeltreffen in Bukarest 2008 die Republik Griechenland, im Gegensatz zu den Verpflichtungen aus dem Interim-Abkommens den Beitritt unseres Landes in der NATO verhindert“ so Ivanov. „Falls Griechenland damit argumentiert hat, dass Makedonien eine Sicherheitsfrage sei, weil sie sich Republik Makedonien nennt, warum hat dann Griechenland unseren Beitritt zur NATO verhindert? Warum hat Griechenland es gewagt, das internationale Interims-Abkommen vom 1995 zu verletzen, und hat der Republik Makedonien ihren Beitritt in die NATO unter der vorläufigen Referenz, die in bei der UN verwendet wird, nicht gestattet? Dies wäre die größte Garantie seitens Griechenlands gewesen, dass Mazedonien keine Bedrohung für die Sicherheit gegenüber keinem Nachbarland darstellt“, betonte der mazedonische Präsident.

Er stellte fest, das „die Bedingungen, die uns leider auferlegt bzw. aufgezwungen wurden, unter denen wir den Weg der euro-atlantischen Integrationen fortführen sollen, nicht nur Verleugnung des Namens unseres Staates, sondern auch Verleugnung der individuellen Menschenrechte der mazedonischen Bürger, des Rechtes der Menschenwürde und der Selbstbestimmung beinhalten“.

Ivanov erinnerte daran, dass laut der universalen Deklaration der Menschenrechte „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind“. Kein Land darf erlauben, dass die Rechte deren Bürger von keiner Seite verletzt sein dürfen, sowohl von innen, wie auch von außen.

Abschließend sagte Ivanov: „Mit diesem Einsehen tut die Republik Makedonien alles, ist dabei aktiv und gibt Initiativen, damit es zu einer Lösung kommt. Aber wir werden nicht erlauben, dass die individuellen Menschenrechte durch Gewalt und Nötigung verletzt werden.“