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Keine Volksabstimmung in der Republik Makedonien notwendig?

Mit der Ratifizierung des Vertrages zur Lösung des Namensstreits mit Griechenland entsteht laut Aussage von Prof. Igor Janev eine sehr schwierige Situation.

Janev dazu:“ Für den UN-Sondervermittler Matthew Nimetz ist der Vertrag von Prespa bereits gültig. Denn bereits nach der Unterschrift (bereits erfolgt) und der finalen Ratifizierung im makedonischen Parlament, geht dieser direkt an den UN-Sicherheitsrat als Anhang einer noch zu erstellenden Resolution, die im UN-Sicherheitsrat final beschlossen wird und in Kraft tritt. Damit wäre die Umbenennung auf internationaler Ebene eingeleitet“.

Nach Aussage von Herrn Nimetz ist die Ratifizierung des Vertrages im makedonischen Parlament hierfür ausreichend. Eine Unterschrift des makedonischen Präsidenten Ivanov sei nicht erforderlich, ebenso wie eine Volksabstimmung. Damit ändert die Republik Makedonien ihren Namen auf internationaler Ebene OHNE Unterschrift des Präsidenten und OHNE Volksabstimmung. Wozu ist noch eine Volksabstimmung notwendig, wenn der Name bereits geändert wurde oder ist das Ergebnis bereits bekannt – weil manipuliert?

Mit der neuen Resolution im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen werden die Resolutionen 817 und 845 durch den Vertrag ersetzt. Die Verabschiedung gilt als sicher. Im Anschluss wird die Lösung noch von der UN-Vollversammlung bestätigt, was als Formsache gilt.

Nach diesen Schritten ist es schlicht unmöglich, diesen Prozess wieder zurückzudrehen. Eine Volksabstimmung ist damit nicht mehr notwendig.

Wird das makedonische Volk um seine Stimme betrogen?