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Kritik an der Entscheidung des makedonischen Staatspräsidenten Gjorge Ivanov

Gegen die Einführung der albanischen Sprache als zweite Amtssprache gibt es politischen Widerstand und es kam zu Protesten von Tausenden von Demonstrantinnen und Demonstranten dagegen. Der bisherige Oppositionsführer und SDSM-Vorsitzende Zoran Zaev hatte die Unterstützung von 67 von 120 Abgeordneten im Parlament zusammen, darunter 18 Abgeordnete der DUI (albanisch: BDI), der BESA und der Allianz der Albaner. Diese fordern mehr Rechte, darunter die Anerkennung der albanischen Sprache als zweite Amtssprache. Ihre Forderungen erarbeiteten sie bei einem Treffen in der albanischen Hauptstadt Tirana. Zumindest die Ortswahl war politisch unklug. Es werden Vorwürfe nach politischer Einflussnahme durch Albanien erhoben, ob es wirklich so war, ist eine andere Frage. Die inner-ethnischen Beziehungen sind ein hoch emotionales Thema. Sie sollten natürlich weiter entwickelt werden, doch auf Basis eines intensiven Dialoges in der Gesellschaft. Dieser Dialog sollte in einem möglichst großen gesellschaftlichen Konsens münden.

 

Staatspräsident Gjorge Ivanov hat es abgelehnt Zoran Zaev das Mandat zur Regierungsbildung zu erteilen. Nach seiner Auffassung gefährde die Übereinkunft zwischen der SDSM und den drei Parteien der albanischen Gemeinschaft DUI, BESA und Allianz der Albaner unter anderem die Souveränität und die Unabhängigkeit des Staates sowie die territoriale Integrität der Republik Makedonien. Zoran Zaev kritisiert diese Entscheidung und hat von einem Staatsstreich gesprochen. Auch der albanische Ministerpräsident Edi Rama kritisierte die Entscheidung des makedonischen Staatspräsidenten. Die albanische Sprache sei keine feindliche Sprache, Albaner seien in der Republik Makedonien ein staatsbildendes Volk. Es gebe keine Republik Makedonien ohne Albaner.

 

Unabhängig von der Frage des Streits um die Rechte der Angehörigen der albanischen Gemeinschaft muss die Frage geklärt werden, ob der Staatspräsident richtig gehandelt hat und ob ihm nicht mildere Maßnahmen zur Verfügung standen. Demokratiepolitisch ist die Entscheidung zu kritisieren, da es eine Mehrheit im Parlament für eine Regierungsbildung und ein Regierungsprogramm gab. Des Weiteren ist die Republik Makedonien eine repräsentative parlamentarische Demokratie. Auf der anderen Seite ist überhaupt nicht klar, ob die Souveränität, die Unabhängigkeit oder die Territoriale Integrität der Republik Makedonien objektiv betrachtet überhaupt gefährdet ist. Hier dürften zumindest ernsthafte Zweifel bestehen.

 

Des Weiteren bedarf jede Einführung der albanischen Sprache als zweite Amtssprache einer Verfassungsänderung, welche eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Parlament erfordert. Hierbei ist zusätzlich auch eine Mehrheit unter den Abgeordneten erforderlich, welche die ethnischen Gemeinschaften vertreten, welcher nicht der Bevölkerungsmehrheit angehören.  Also mindestens 80 Abgeordnete müssen zustimmen. Diese Mehrheit hat die Koalition aus SDSM, DUI, BESA und Allianz der Albaner nicht. Allein die 51 Abgeordneten der VMRO-DPMNE verhindern diese Mehrheit bereits. Also ohne die Zustimmung von Abgeordneten der VMRO-DPMNE kann keine entsprechende Verfassungsänderung erfolgen.

 

Einfach gesetzlich kann die albanische Sprache als zweite Amtssprache nicht eingeführt werden. Des Weiteren kann der Staatspräsident die Unterzeichnung entsprechender Gesetze verweigern und auch das Verfassungsgericht der Republik Makedonien kann entsprechende Gesetze überprüfen und ggf. außer Kraft setzen. Das letzte Wort hätte auch das Volk im Rahmen einer Volksabstimmung haben können. Es hätte also Alternativen für den Staatspräsidenten gegeben, die verhältnismäßiger gewesen wären.

 

Das Regierungsprogramm selbst ist nicht grundsätzlich verfassungswidrig und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch hier hätte der Staatspräsident keine Rechtfertigung für seine Entscheidung finden können. Allerdings kann das Verfassungsgericht der Republik Makedonien Parteiprogramme überprüfen, ggf. für verfassungswidrig erklären und aufheben.