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Makedonischer Staatspräsident Gjorge Ivanov bekräftigte vor UN seine Ablehnung des Prespa-Abkommens mit Griechenland

Vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) am 27. September 2018 bekräftigte der makedonische Staatspräsident Gjorge Ivanov die Ablehnung des Prespa-Abkommens mit Griechenland vom 17. Juni 2018 zur Lösung des sogenannten Namensstreits. Die Umbenennung der Republik Makedonien in „Republik Nord-Makedonien“ sei ein historischer Selbstmord.

Er wolle auch nicht am Referendum am 30. September 2018 teilnehmen und sei überzeugt, dass auch seine Bürgerinnen und Bürger diese „weise Entscheidung treffen werden“. Die Abstimmung bei einem Volksentscheid sei „ein Recht, keine Pflicht“. Ein Ja zu der von Griechenland geforderten Namensänderung würde aus der Republik Makedonien einen „halb-souveränen“ Staat mit einem „eingeschränkten Selbstbestimmungsrecht“ machen

 

Nach Auffassung von Gjorge Ivanov verletze das Abkommen mit Griechenland das in der Charta verbriefte Selbstbestimmungsrecht des makedonischen Volkes. Der neue Staatsname würde von Außen auferlegt und nicht souverän vom makedonischen Volk entschieden. Dies sei nicht im Einklang mit dem Völkerrecht. Des Weiteren würde der neue Name „Nord-Makedonien“ die nationale Identität des makedonischen Volkes in ihrem Staatswesen ändern. Aus diesem Grunde rief der Staatspräsident seine Bürgerinnen und Bürger auf nicht am Referendum teilzunehmen. Allerdings sagte er auch, dass die Frage der Teilnahme an dem Referendum die Entscheidung einer jeder Bürgerin und eines jeden Bürgers sei.

 

Gjorge Ivanov verwies auch darauf, dass die überwiegende Anzahl der Staaten auf der Welt die „Republik Makedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Name anerkannt habe. Er forderte diese Staaten auf die Republik Makedonien weiterhin unter ihrem verfassungsmäßigen Namen anzuerkennen. Bei einem Scheitern des Prespa-Abkommens versicherte der makedonische Staatspräsident Gjorge Ivanov, dass weiterhin eine Lösung mit Griechenland gefunden werden solle, welche im Einklang mit dem Völkerrecht sei.