Am 20. Juni 2018 hat das makedonische Parlament das Gesetz zur Ratifikation des Abkommens mit Griechenland zur Lösung des sogenannten Namensstreits beschlossen. Der makedonische Staatspräsident Gjorge Ivanov hatte sieben Tage Zeit das Gesetz zu unterzeichnen, was dieser jedoch ablehnt. In einem Brief an das Parlament am 26. Juni 2018 teilte Ivanov diesem offiziell mit: „Ich akzeptiere die Verfassungsänderung mit dem geänderten Staatsnamen nicht“. Nach Auffassung des Staatspräsidenten würde das Abkommen die makedonische Identität gefährden. Die Republik Makedonien würde sich durch die Übereinkunft mit Griechenland unterordnen und sich von Griechenland abhängig machen. Das Abkommen sei auch nicht im Einklang mit der Verfassung ratifiziert worden und habe daher keine verfassungsmäßige Grundlage. Das Parlament kann das Gesetz nun mit der Mehrheit seiner Mitglieder erneut beschließen, was auch für bereits nächste Woche vorgesehen ist, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2018. In diesem Fall muss der Staatspräsident laut Verfassung das Gesetz unterzeichnen. Allerdings dürfte dann trotzdem offen sein, wann oder ob er das tun wird. Des Weiteren könnte es zu einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht der Republik Makedonien kommen. Letztendlich werden bei einem Zustandekommen des Gesetzes die Bürgerinnen und Bürger bei einem Referendum im September oder Oktober 2018 das letzte Wort haben.
Makedonischer Staatspräsident Gjorge Ivanov verweigert die Unterzeichnung des Gesetzes zum Vertrag mit Griechenland
- von Redaktion