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Mazedonien gegen Griechenland

Der ehemalige Vorsitzende der UN-Vollversammlung und ehem. mazedonische Außenminister Srdan Kerim geht davon aus, dass der Schritt der mazedonischen Regierung ein deutliches Signal sei, dass Mazedonien eine Lösung nach dem Prinzip des Stärkeren nicht annehmen werde. Die Anklage kann den Prozess der Annäherung beider Staaten nicht ersetzen, weshalb er die Aussage des mazedonischen Außenministers Antonio Milososki unterstützt, Mazedonien wird weiterhin an den Verhandlungen festhalten, welche unter dem Dach der UN geführt werden.

Das griechische Veto zum Beitritt Mazedoniens in die NATO verletzte die UN-Resolution, welche zwischen beiden Staaten 1995 unterzeichnet wurde. Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs wird eine wichtige Signalwirkung auf die Mitglieder des UN-Sicherheitsrats haben, die sich mit dieser Entscheidung im Anschluss beschäftigen müssen.

Im Abschluss-Kommuniqué des NATO-Gipfels in Bukarest hat sich Griechenland bereits abgesichert. Mit keinem Wort wird das Veto gegen den Beitritt Mazedoniens erwähnt. Unabhängig davon, wie oft sich Griechenland gegen die Anschuldigungen aus Mazedonien verteidigen möchte und absurde Gegenargumente aufführt bleibt eines klar: Griechenland hat gegen die geltende Resolution wissentlich verstoßen.

Falls der Internationale Gerichtshof eine Entscheidung für Mazedonien treffen sollte, könnte Mazedonien eine NATO-Mitgliedschaft erhalten, ohne ein Veto aus Athen zu befürchten. Ein weiteres Szenario könnte sein, dass der Gerichtshof entscheidet, dass mit dem NATO-Veto Griechenland die Resolution verletzt hat und damit diese nicht mehr gültig ist. Die Folgen wären, dass die Beziehungen zwischen Mazedonien und Griechenland neu definiert werden müssten.

Die Resolution von 1995 wurde geschlossen, um Mazedonien die UN-Mitgliedschaft zu ermöglichen, nachdem sich Griechenland gegen den Namen gewehrt hatte und eine Wirtschaftsblockade startete. Die Blockade wurde schließlich aufgehoben, Mazedonien änderte die Staatsflagge und ergänzte die Verfassung (keine territorialen Ansprüche auf Nachbarländer) und wurde unter dem vorläufigen Namen „EJR Mazedonien“ aufgenommen. Allein die Aufnahme eines Staates in die Vereinten Nationen unter einem vorläufigen Namen hatte gegen geltendes UN-Recht verstoßen, was aber keinen gestört hat.

i.A. an Dnevnik.com.mk