17. November 2008
Der seit Jahren schwelende sogenannte Namensstreit zwischen Griechenland und Mazedonien hat sich weiter verschärft: Am Montag hat die mazedonische Regierung Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Griechenland eingereicht. Der IGH ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz Den Haag. Die Klage bezieht sich darauf, dass die Regierung in Athen den von allen anderen Mitgliedern befürworteten Beitritt des Balkan-Staates zur Nato blockiert.
Auf dem Gipfel der Allianz in Bukarest im April dieses Jahres war deshalb trotz starker Unterstützung der Vereinigten Staaten die Aufnahme Mazedoniens gescheitert, obwohl das Land formal alle Bedingungen für einen Beitritt erfüllte.
Übereinkunft „schwerwiegend verletzt“
Zur Klage vor dem IGH heißt es in einer Mitteilung der mazedonischen Regierung: „Beide Nachbarstaaten haben unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen im Jahr 1995 eine vorübergehende Übereinkunft unterzeichnet, in der sich Griechenland dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft Mazedoniens in internationalen Organisationen nicht zu verhindern, soweit diese unter dem provisorischen Namen „ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien“ erfolgt.
Laut Darstellung der Rechtsberater der mazedonischen Regierung hat Griechenland durch die Verhinderung des Nato-Beitritts Mazedoniens unter seinem provisorischen Namen die Übereinkunft aus dem Jahr 1995 „schwerwiegend verletzt“. Das mazedonische Rechtsberaterteam wird von dem kroatischen Professor für Internationales Recht, Budislav Vukas, geleitet.
Trotz der griechischen Position wurde Mazedonien seit seiner Unabhängigkeitserklärung von 1991 bis heute bereits von mehr als 120 Ländern unter seinem verfassungsmäßigen Namen anerkannt, darunter von den Vereinten Staaten, Russland, China und Indien.
Quelle: FAZ