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Milososki: Die Klage in Haag bezieht sich nicht auf die Namensfrage

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„Der aktuelle Fall vor dem internationalen Strafgerichtshof in Haag dreht sich um §11 des vorläufigen Abkommens und ich gehe davon aus, dass sowohl in Skopje als auch in Athen klar ist, dass sich die Klage nicht auf die aktuelle Namensfrage bezieht“, so der makedonische Außenminister Antonio Milososki.

„Ich denke es ist sehr wichtig, dass hohe Offizielle von beiden Seiten in ihren Aussagen deutlich gemacht haben, dass der Prozess einer Lösungsfindung innerhalb der UN fortgesetzt werden soll. Das sei ein deutliches Signal.“ Dies sagte Milososki heute nach seinem Treffen mit dem estnischen Außenminister Urmas Paet.

– Wir sehen die Aussagen von hohen Vertretern der griechischen Regierung als sehr nützlich an in denen sie deutlich machen, dass sie das vorläufige Abkommen zwischen Athen und Skopje weiterhin akzeptieren, wozu auch §11 dieses Vertrages gehört. Und allein der Fakt, dass die griechische Regierung die Zuständigkeit des Gerichtes in Haag zu dieser Frage nicht anzweifelt ist sowohl ein positives Signal für die Kredibilität des internationalen Strafgerichtshofes als auch ein gutes Zeichen für den aktuellen Fall der sich um §11 des Abkommens dreht, sagte Milososki.

Weiterhin sagte der makedonische Außenminister, „dass sowohl die makedonische als auch die griechische Seite sich positiv zum Interimsabkommen geäußert haben und dieses Dokument für beide Seiten ein sehr wichtiges Dokument für die guten nachbarschaftlichen Beziehungen sei.“ Er fügte an, dass die Republik Makedonien gute Beziehungen zu Griechenland zum Ziel habe, nichtsdestotrotz die Klage aber von allen relevanten politischen Faktoren in Makedonien als legitim angesehen werde.

Die Klage in Haag richtet sich auf drei Prinzipien. Zum einen soll weiterhin das Recht herrschen mit dem Hintergrund der gemeinsamen Prinzipien der UN und der EU, vor allem im Hinblick auf das bilaterale Abkommen zwischen den beiden Ländern. Weiterhin soll dem Recht genüge getan werden im Hinblick auf das Interimsabkommen und schließlich soll das Interimsabkommen durch diese Klage geschützt werden, da dieses das Fundament der nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Makedonien und Griechenland sei.

Auf die Frage hin, ob diese Klage die EU-Integration stoppen könnte erwiderte Milososki, dass es zuerst wichtig sei, die Reformen weiterhin voranzutreiben und so die Kriterien für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen zu erfüllen. Weiterhin fügte er an, dass die Republik Makedonien in kurzer Zeit einen neuen Unterhändler für die Gespräche bei der UN vorstellen werde, da der bisherige Diplomat Nikola Dimitrov vom Staatspräsidenten Branko Crvenkovski zurückberufen wurde.

Der estnische Außenminister Paet fügte noch hinzu, dass jeder Staat das Recht habe sich an den internationalen Strafgerichtshof zu wenden um so zu seinem Recht zu kommen. Er zeigt sich jedoch auch optimistisch, dass die Gespräche fortgeführt werden und es schließlich zu einer einvernehmlichen Lösung kommen wird.

Quelle: kirilica