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Notwendige Verfassungsänderungen sollen erst nach dem Referendum vorgelegt werden

Gemäß dem Abkommen zwischen Griechenland und der Republik Makedonien vom 17. Juni 2018 muss auch die Verfassung der Republik Makedonien geändert werden. Neben der Verankerung des neuen Staatsnamens „Republik Nord-Makedonien“ müssen insbesondere auch die Präambel, Artikel 3 Absatz 3 (Änderung der Grenzen der Republik Makedonien) und Artikel 49 (Angehörigen des makedonischen Volkes im Ausland) geändert werden. Nach Auffassung Griechenland sollen alle betroffenen Artikel so geändert werden, dass irredentistische Interpretationen ausgeschlossen sind.

Die makedonische Regierung möchte einen entsprechenden Änderungsentwurf allerdings erst nach dem Referendum vorlegen. Dies wird von der oppositionellen IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) kritisiert. Nach ihrer Auffassung sollen die Bürgerinnen und Bürger der Republik Makedonien vor dem Referendum über die damit verbundenen Verfassungsänderungen informiert werden. Das Referendum wird am 30. September 2018 durchgeführt.

In der Präambel ist unter anderem der Satz aufgeführt: „…in Übereinstimmung mit der Tradition der Republik von Kruševo und den Einscheidung des ASNOM (Anmerkung: „Antifaschistischen Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens“) und dem Referendum vom 08. September 1991, haben entschieden, die Republik Makedonien als unabhängigen und souveränen Staat zu konstituieren …“ Da diese Traditionen ursprünglich unter anderem auch die Schaffung eines makedonischen Staates auf dem gesamten Gebiet des heute zwischen Bulgarien, Griechenland und der Republik Makedonien aufgeteilten geografischen Makedoniens vorsahen, sind diese Verfassungsbestimmungen aus Sicht Griechenland irredentistisch. Allerdings stellt der I. Verfassungszusatz vom 06. Januar 1992 zu Artikel 3 eindeutig klar: Die Republik Makedonien hat keine territorialen Ansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten. Damit ist auch klar, dass die Republik Makedonien verfassungsrechtlich keine irredentistischen Bestrebungen verfolgt.