Mit zehn Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und ohne Enthaltung nahm der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Parlaments der Republik Makedonien am 12. Oktober 2018 nach zweitägiger Debatte den Vorschlag der Regierung zur Änderung der Verfassung an. Am 15. Oktober 2018 soll die Verfassungsänderung im Parlament beraten werden.
Der grundsätzliche Beschluss die Verfassung zu ändern benötigt eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten, was 80 von 120 Abgeordneten entspricht. Das Prespa-Abkommen wird derzeit von 71 Abgeordneten unterstützt. Offen bleibt, ob noch weitere Stimmen von der oppositionellen IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE) kommen. Der konkrete Entwurf muss dann in einer zweiten Abstimmung von der Mehrheit aller Abgeordneten bestätigt werden. Anschließend wird der Entwurf zur Änderung der Verfassung zur öffentlichen Diskussion gestellt. Erst dann wird in einer dritten und letzten Abstimmung endgültig über die Verfassungsänderung entschieden, wofür wieder eine Mehrheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten erforderlich ist.
Nach derzeitigem Stand ist die VMRO-DPMNE gegen eine verfassungsrechtliche Implementierung des Prespa-Abkommens mit Griechenland zur Lösung des Namensstreits vom 17. Juni 2018. Wenn nicht mindestens 10 Abgeordnete der VMRO-DPMNE ihre Meinung ändern und der Verfassungsänderung zustimmen, wird die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt. In diesem Fall möchte die Regierung das Parlament auflösen und am 25. November 2018 Neuwahlen abhalten lassen. Dann muss das Volk erneut entscheiden, ob es den Befürwortern des Prespa-Abkommens eine Zweidrittelmehrheit im Parlament ermöglicht oder nicht.