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Prespa-Abkommen und Sprachgesetz im Amtsblatt der Republik Makedonien veröffentlicht

Der Parlamentspräsident Talat Xhaferi hat das Gesetz zur Ratifikation des Prespa-Abkommens und das Sprachgesetz, mit welchem Albanisch neben der makedonischen Sprache gleichberechtigte Amtssprache in der Republik Makedonien wird, ohne Unterschrift des makedonischen Staatspräsidenten Gjorge Ivanov im Amtsblatt der Republik Makedonien veröffentlicht. Damit treten diese Gesetze formell in Kraft.

Hintergrund

Das makedonische Parlament beschloss mit den Abgeordneten der Regierungskoalition am 11. Januar 2018 ein Sprachgesetz, welches Albanisch neben der makedonischen Sprache zur uneingeschränkten zweiten Amtssprache in der Republik Makedonien aufwertet. Am 17. Januar 2018 weigerte sich Staatspräsident Gjorge Ivanov jedoch das Gesetz zu unterschreiben, damit es in Kraft treten kann. Dieses Recht sieht die Verfassung der Republik Makedonien ausdrücklich vor. In diesem Fall muss das Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder erneut über das Gesetz beraten und entscheiden. Danach kann der Staatspräsident das Gesetz dann nicht noch einmal zur Beratung und Entscheidung an das Parlament zurückverweisen. Ansonsten kann der Staatspräsident nur aus formellen Gründen, nicht jedoch aus politischen Gründen die Unterschrift unter einem Gesetz verweigern. Über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet das Verfassungsgericht der Republik Makedonien und nicht der Staatspräsident.

Zum Gesetz wurden 35.000 Änderungsvorschläge von der oppositionellen nationalkonservativen IVMRO-DPMNE eingereicht. Die früher regierende rechtskonservative VMRO-DPMNE ist gegen eine Aufwertung der albanischen Sprache als mit dem Makedonischen gleichberechtigte zweite Amtssprache und wollte die Verabschiedung des Gesetzes durch ihre Änderungsvorschläge blockieren. Nach erneuter Beratung wurden am 14. März 2018 das Gesetz erneut mit der erforderlichen Mehrheit verabschiedet und die Änderungsanträge der VMRO-DPMNE weitgehend unberücksichtigt gelassen. Demnach wurde das Gesetz ordnungsgemäß verabschiedet und hätte längst vom Staatspräsidenten unterzeichnet werden müssen. Dies geschah jedoch nicht, so dass der Parlamentspräsident das Gesetz am 12. Januar 2019 im Amtsblatt der Republik Makedonien veröffentlichte.

Das Gesetz zur Ratifikation des Prespa-Abkommens wurde am 20. Juni 2018 beschlossen. Auch in diesem Fall verweigerte Staatspräsident Gjorge Ivanov die Unterschrift, so dass dieses Gesetz im Juli 2018 erneut beschlossen wurde. Jetzt hätte der Staatspräsident das Gesetz gemäß der Verfassung unterzeichnen müssen und weigerte sich dennoch. Deshalb veröffentlichte der Parlamentspräsident am 12. Januar 2019 auch dieses Gesetz im Amtsblatt der Republik Makedonien.

Die Weigerung des Staatspräsidenten aus politischen Gründen Gesetze zu unterzeichnen verstößt gegen die Verfassung. Über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der Gesetze hätte das Verfassungsgericht der Republik Makedonien entscheiden müssen. Strittig bleibt jedoch, ob der Parlamentspräsident aufgrund dieses Sachverhaltes die Kompetenz zur Veröffentlichung der Gesetze hatte.