Das Parlament der Republik Makedonien hat am späten Abend des 19. Oktober 2018, mit einer Mehrheit von Zweidritteln aller Abgeordneten (80 von 120 Abgeordnete), den Prozess zur Änderung der makedonischen Verfassung, zwecks Implementierung des Prespa-Abkommens vom 17. Juni 2018, eingeleitet. Insgesamt 9 Stimmen kamen von der Opposition, davon 8 aus den Reihen der national-konservativen IMRO-DPMNE (VMRO-DPMNE).
Die 8 Abgeordneten der VMRO-DPMNE haben sich gegen die Linie ihrer Partei gestellt, nun droht ihnen ein Parteiausschlussverfahren. Zwar kritisieren auch die 8 Abgeordneten der VMRO-DPMNE das Prespa-Abkommen, doch wollen sie, dass die Republik Makedonien eine Zukunft in der Europäischen Union (EU) und NATO hat. Bei einem Scheitern der Verfassungsänderung wäre diese wohl für lange Zeit verbaut gewesen. Allerdings haben die Abgeordneten der VMRO-DPMNE für ihre Zustimmung folgende Bedingungen gestellt:
- Annahme einer Verfassungsänderung, die die makedonische Identität garantiert
- Annahme einer Bestimmung in der Verfassung, die garantiert, dass, wenn die Hellenische Republik das Abkommen nicht ratifiziert und die euro-atlantische Integration der Republik Makedonien erneut behindert, alle angenommenen Verfassungsänderungen, die sich aus der Umsetzung des Prespa-Abkommens ergeben, bedingungslos annulliert werden
- Allmähliche Änderung des Namens für den internen Gebrauch nach dem Prozess, der zur vollen Mitgliedschaft der Republik Makedonien in der EU führt
- Annahme der Initiative des makedonischen Ministerpräsidenten zur Vergebung und Versöhnung, besonders bezüglich der Ereignisse vom 27. April 2017
Abgesehen von den 8 Abweichlern bleibt die VMRO-DPMNE bei ihrer ablehnenden Haltung.
Die Einleitung der Verfassungsänderung am 19. Oktober 2018 war der erste Schritt. In einem zweiten Schritt muss der konkrete Verfassungsänderungsentwurf mit der Mehrheit der Stimmen von allen Abgeordneten (61 von 120 Abgeordneten) bestätigt werden. Hierfür hat die Regierungskoalition selbst eine Mehrheit. Nach der Bestätigung wird der Verfassungsänderungsentwurf öffentlich zur Diskussion gestellt. In einem dritten und letzten Schritt muss dann die Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit unter allen Abgeordneten (80 von 120 Abgeordneten) entsprechend des bestätigten Entwurfes geändert werden. Erst dann ist die Verfassung formell geändert worden.