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Reform des Wahlgesetzes in der Republik Makedonien vorerst gescheitert

Rückschlag bei der Umsetzung der Vereinbarung zur Beendigung der innenpolitischen Krise vom 02. Juni 2015. bzw. deren Konkretisierung vom 13./14. Juli 2015. Diese sieht unter anderem vorgezogene Parlamentswahlen am 24. April 2016 auf Basis eines reformierten Wahlgesetzes vor. Bei der vorgesehenen Reform sollte es vor allem um die notwendigen Kompetenzen für die staatlichen Wahlbehörde SEC gehen, damit eine größtmögliche Unabhängigkeit gegenüber den politischen und staatlichen Institutionen erreicht würde und damit eine von alle beteiligten akzeptierte faire Wahl durchgeführt werden kann. Damit sollten mögliche Wahlmanipulationen im Voraus verhindert werden.

Die geplante Reform des Wahlgesetzes ist vorerst gescheitert. Die verantwortlichen Politiker aus Regierung und Opposition konnten sich nicht einigen. Die Vereinbarung zwischen den Regierungsparteien VMRO-DPMNE und DUI sowie den Oppositionsparteien SDSM und DPA von Juni bzw. Juli 2015 sah eine entsprechende Reform des Wahlgesetzes bis zu diesem Zeitpunkt vor. Wie es jetzt weitergehen soll ist noch offen. Ohne diese Reform bestünde die Gefahr, dass die vorgezogene Parlamentswahl am 24. April 2016 nicht von alle Beteiligten als fair akzeptiert und damit die innenpolitische Krise bestehen bleiben würde. Daher sollte zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Versuch unternommen werden, das Wahlgesetz in geeigneter Weise zu reformieren. Die politischen Akteure stehen in der Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern das Problem unverzüglich zu lösen sowie politische Berechenbarkeit und Stabilität herbeizuführen.