Die makedonische Regierung hat am 08. Oktober 2018 einen Entwurf zur Änderung der Verfassung der Republik Makedonien vorgelegt, mit der das Prespa-Abkommen mit Griechenland zur Lösung des sogenannten Namensstreits vom 17. Juni 2018 verfassungsrechtlich umgesetzt werden soll. Diese Änderungen betreffen den verfassungsmäßigen Namen der Republik Makedonien, die Präambel, Artikel 3 (Änderung der Grenzen der Republik Makedonien) und Artikel 49 (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) ). Alle Änderungen sollen mit einem Verfassungszusatz zur Verfassung der Republik Makedonien erfolgen. Dies wäre dann die 8. Novellierung der makedonischen Verfassung bzw. der 33. Verfassungszusatz zur makedonischen Verfassung.
Nachfolgend die Änderungen im Einzelnen:
In der ganzen Verfassung soll die bisherige verfassungsmäßige Bezeichnung „Republik Makedonien“ durch „Republik Nord-Makedonien“ ersetzt werden.
In der Präambel sollen die Beschlüsse des „Antifaschistischen Rates der Volksbefreiung Makedoniens“ („Antifaschistische Sobranje der Volksbefreiung Makedoniens“, ASNOM) vom 02. August 1944 näher präzisiert sowie einzeln und abschließend aufgeführt werden. Auf diese Weise soll verfassungsrechtlich klar gestellt werden, dass sich hinter den Beschlüssen des ASNOM keine irredentistischen Bestrebungen verstecken.
Artikel 3 (Änderung der Grenzen) soll durch einen Zusatz ergänzt werden, dass die Souveränität, die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit der Nachbarstaaten durch die Republik Makedonien ausdrücklich als Unantastbar anerkannt wird. Bereits schon jetzt ist durch einen Verfassungszusatz zu Artikel 3 vom 06. Januar 1992 festgelegt, dass die Republik Makedonien keine territorialen Ansprüche gegenüber ihren Nachbarstaaten hat. Mit dem geplanten Zusatz wird dies noch zusätzlich bekräftigt und abgesichert.
Artikel 49 (Angehörige des makedonischen Volkes im Ausland) wird neu formuliert: Die Republik trägt Sorge für die kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Angehörigen der makedonischen Nation und aller Bürger der Republik, ohne sich hierbei in die Hoheitsrechte oder die inneren Angelegenheiten anderer Staaten in irgendeiner Form und aus irgendeinem Grund einzumischen. Hier soll eine bestehende Regelung nochmals deutlich schärfer formuliert werden, um den Sorgen Griechenlands Rechnung zu tragen.
Der Regierungsvorschlag zu den geplanten Änderungen findet sich unter folgendem Link: http://vlada.mk/sites/default/
Die geplanten Änderungen der Verfassung der Republik Makedonien sollen spätestens am 10. Oktober 2018 beraten und beschlossen werden. Damit würde zunächst mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten entschieden, dass die Verfassung überhaupt geändert werden soll. In einem weiteren Schritt müsste das Parlament mit der Mehrheit seiner Abgeordneten zunächst die geplanten Änderungen bestätigen und öffentlich zur Diskussion stellen. In einem dritten Schritt müsste die entsprechende Änderung der Verfassung der Republik Makedonien mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Abgeordneten endgültig beschlossen werden. Erst dann würde die Änderung der makedonischen Verfassung wirksam beschlossen sein und in Kraft treten.
Sollte bis zum 10. Oktober 2018 keine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung der makedonischen Verfassung zustande kommen, sollen unverzüglich das Parlament aufgelöst und am 25. November 2018 Neuwahlen stattfinden. Bei diesen Neuwahlen erhoffen sich die Befürworter des Abkommens die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln zu erreichen.