Gemäß Artikel 125 der Verfassung der Republik Nord-Makedonien wurde wegen der dortigen Corona-Infektionen der Ausnahmezustand in Debar und Centar Zupa ausgerufen. In Artikel 125 ist festgelegt:
Artikel 125 (Ausnahmezustand)
- Der Ausnahmezustand tritt ein, wenn große Naturkatastrophen oder Epidemien auftreten.
- Das Bestehen des Ausnahmezustandes im Hoheitsgebiet der Republik Makedonien oder in einem Teil von ihm bestätigt das Parlament auf Vorschlag des Präsidenten der Republik, der Regierung oder von mindestens 30 Abgeordneten.
- Die Entscheidung durch den das Bestehen des Ausnahmezustands bestätigt wird, wird mit der Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten gefasst und gilt höchstens 30 Tage lang.
- Kann das Parlament nicht zusammentreten, so fasst der Präsident der Republik den Beschluss über das Bestehen des Ausnahmezustandes und legt ihn dem Parlament zur Bestätigung vor, sobald dieses in der Lage ist, zusammenzutreten.
Aufgrund des Ausnahmezustandes kann die Armee zur Unterstützung der Polizei eingesetzt und die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden. Dies wurde entsprechend für die betroffenen Gemeinden angeordnet. In Debar und Centar Zupa wurden sechs Krankheitsfälle registriert. Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden sollen zu Hause bleiben bzw. dorthin zurückkehren. Durch die beschlossenen Maßnahmen soll eine Ausbreitung der Corona-Infektionen verhindert werden. Der Ausnahmezustand ist auf 30 Tage beschränkt und endet am 11. April 2020.