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Sonderstaatsanwältin Katica Janeva im Fokus von Angriffen und Unterstützung

Nach dreimonatiger Pause gab es am 26. September 2016 erstmals wieder Proteste von Gegnern der rechtskonservativen Regierungspartei VMRO-DPMNE in der makedonischen Hauptstadt Skopje. Aktivisten der sogenannten „Bunten Revolution“ wollen durch diese Proteste die unter Beschuss geratene Sonderstaatsanwältin Katica Janeva unterstützen. Diese hatte kürzlich einen Arbeitsbericht über die letzten sechs Monate vorlegt. Von Angehörigen und Unterstützern der Regierungspartei VMRO-DPMNE wurde der Bericht scharf kritisiert und die Eignung von Janeva in Frage gestellt. Die Sonderstaatsanwältin selbst sprach sogar von Mobbing und kündigte in Folge an, deswegen bei der Parlamentssitzung am 27. September 2016 zu fehlen.

Die Berufung von Katica Janeva zur Sonderstaatsanwältin im September 2015 erfolgte aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den ursprünglichen Regierungsparteien VMRO-DPMNE und DUI (albanisch: BDI) sowie den führenden Oppositionsparteien SDSM und DPA (albanisch: DPSH). Vor allem von der VMRO-DPMNE unter Führung von Nikola Gruevski wurde die Arbeit der Sonderstaatsanwaltschaft zunächst massiv unterlaufen. Der von der VMRO-DPMNE gestellte Staatspräsident Gjorge Ivanov versuchte sogar durch eine umstrittene Amnestie mutmaßliche Täter vor Abschluss des Verfahrens vor einer Strafverfolgung zu schützen. Unter großem Druck mussten die Begnadigungen wieder zurückgenommen und die Sonderstaatsanwaltschaft bei der Aufklärung von mutmaßlichen Verbrechen unterstützt werden. Unter anderem geht es um die Aufklärung von mutmaßlichen Wahlfälschungen und der illegalen Abhörung von 20.000 makedonischen Bürgerinnen und Bürgern. Regierungsmitglieder, darunter auch der von 2006 bis 2016 amtierende Ministerpräsident Nikola Gruevski, sollen in diese Verbrechen verwickelt sein.

Der Rechtsstaat Republik Makedonien steht vor seiner größten Bewährungsprobe in seiner Geschichte. Kein Zweifel darf daran bestehen, dass alle mutmaßlichen Verbrechen aufgeklärt und ggf. bei objektiver Feststellung von entsprechenden Tatbeständen und Täterschaft auch geahndet werden müssen. Die Aufarbeitung von mutmaßlichen Verbrechen muss im Rahmen des Rechtsstaats, objektiv und frei von jeglicher Beeinflussung stattfinden.