Die Republik Makedonien lässt nur noch Flüchtlinge und Migranten aus Afghanistan, dem Irak und Syrien ein- bzw. durchreisen. Hintergrund dafür ist, dass die Staaten Kroatien, Serbien und Slowenien ebenso verfahren und ein Flüchtlingsstau in der Republik Makedonien verhindert werden soll. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass Flüchtlinge und Migranten aus anderen Herkunftsstaaten nicht in den westeuropäischen Zielstaaten aufgenommen werden.
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UHHCR wirft der Republik Makedonien nun die Verletzung des völkerrechtlich verbrieften Rechtes auf Asyl vor. Dieses Recht gelte für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität und Herkunft. Grundsätzlich haben alle Menschen ein Recht auf ein geregeltes Asylverfahren.
Zurzeit stauen sich auf der griechischen Seite der Grenze zwischen Griechenland und der Republik Makedonien über 1.000 Flüchtlinge und Migranten. Diese kommen überwiegend aus Bangladesch, dem Iran und Pakistan. Nach Auffassung des UNHCR haben auch diese Menschen ein Recht auf ein geregeltes Asylverfahren. Das Recht auf Asyl ist ein Individualrecht. Jeder Fall müsse geprüft und entschieden werden. Auch bei Flüchtlingen und Migranten aus Bangladesch, dem Iran und Pakistan können Asylgründe vorliegen. Auch andere Flüchtlingsorganisationen kritisieren die gegenwärtige Praxis der Republiken Makedonien, Kroatien, Serbien und Slowenien.
Die rechtliche Situation dürfte wohl eindeutig sein, doch ist die Realität eine andere. Nach Auffassung der Republik Makedonien müssten die Flüchtlinge und Migranten Asyl in den sicheren Staaten Türkei und Griechenland beantragen. Vor allem sei Griechenland ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU). Des Weiteren könne die Republik Makedonien so viele Flüchtlinge und Migranten nicht über einen längeren Zeitraum unterbringen und versorgen.
Zweifellos muss in internationaler Kooperation eine Lösung der Flüchtlingsproblematik herbeigeführt werden. Einzelne Staaten sind mit der Situation überfordert. Daher bleibt im Ergebnis nur eine Lösung im Rahmen der EU, unter Beteiligung der betroffenen Nicht-EU-Staaten. Die Flüchtlinge und Migranten müssen im Rahmen einer Lösung, unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit eines Staates, auf alle EU-Staaten und betroffenen Nicht-EU-Staaten angemessen verteilt werden. Vor allem darf dabei nicht vergessen werden, dass hinten den Flüchtlingen und Migranten menschliche Schicksale stecken. Diese Menschen sind zum überwiegenden Teil aufgrund von Kriegen, bewaffneten Auseinandersetzungen und Gefahren für Leib und Leben geflohen.