Vor drei Jahren, am 01.08.2017, wurde zwischen Bulgarien und der Republik Makedonien (heute Republik Nord-Makedonien) der „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Auch wenn dieser nicht unumstritten ist, besonders unter den Nationalisten, so dürfte er doch ein Meilenstein und Vorbild für die Region sein. Bereits am 17.06.2018 wurde ein entsprechender Vertrag zwischen Griechenland und der Republik Makedonien (heute Republik Nord-Makedonien) unterzeichnet, mit welchem der Kultur- und Namensstreit zwischen beiden Staaten formell beigelegt wurde.
Der „Vertrag zur Freundschaft, Guten Nachbarschaft und Zusammenarbeit“ beruht im Wesentlichen auf einer bereits am 22.02.1999 unterzeichneten Deklaration. Zusätzlich wurde in diesem Vertrag eine gemeinsame multidisziplinäre Expertenkommission für historische und bildungsrelevante Fragen auf paritätischer Grundlage vereinbart. Die gemeinsame Geschichte soll nach objektiven, authentischen und wissenschaftlichen Kriterien bewertet und der Deutungshoheit durch die Politiker entzogen werden. Historische Ereignisse und Persönlichkeiten sollen aufgrund der vielfältigen Verbindungen zwischen Bulgarien und Makedonien in der Vergangenheit gemeinsam begangen werden und gelten damit als Bestandteile der Geschichte und Kultur von beiden Nationen. Damit haben die Republiken Bulgarien und Nord-Makedonien ein neues Kapitel in ihren Beziehungen begonnen und eine Basis zur Beilegung ihrer kulturellen Streitigkeiten gelegt.
Anlässlich des Jahrestages sagte der ehemalige Ministerpräsident Nord-Makedoniens Zoran Zaev: „Wir haben den politischen Willen zum Fortschritt und zur Lösung offener Probleme gezeigt und einen historischen Schritt nach vorne gemacht. Wir haben ein Modell geschaffen, mit dem wir die gemeinsame Vergangenheit als Grundlage für eine bessere Zukunft und ein besseres Leben für unsere Bürgerinnen und Bürger setzen. Die Perspektiven des Vertrags über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit Bulgarien und später des Prespa-Abkommens mit Griechenland brachten uns die NATO-Mitgliedschaft, den offenen Prozess für EU-Beitrittsverhandlungen, aber auch den gemeinsamen Vorsitz des Berliner Prozesses in diesem Jahr, der zum ersten Mal stattfand „Ein Nicht-EU-Land übernimmt die Führung in diesem EU-Regionalprogramm für den westlichen Balkan.“
Tatsächlich ist die Republik Nord-Makedonien Mitglied der NATO geworden und die offiziellen EU-Beitrittsgespräche mit ihr wurden formell im Europäischen Rat beschlossen. In der Arbeit der gemeinsamen multidisziplinären Expertenkommission für historische und bildungsrelevante Fragen wurden auch Fortschritte erzielt. Dennoch bleiben wesentliche strittige Punkte, für welche noch keine gemeinsame Klärung gefunden wurde. Auch versucht die Politik Einfluss auf die Ergebnisse dieser Kommission zu nehmen. Der Vertrag ist zweifellos ein Meilenstein, doch muss dieser konsequent und inhaltlich streng korrekt umgesetzt werden. Dafür braucht er die uneigennützige Unterstützung aus der Politik und Wissenschaft. Nur so kann der Vertrag zu einer erfolgreichen Klärung der makedonischen Frage zwischen Bulgarien und Nord-Makedonien führen.