Mit dem Auslaufen der im Jahre 2016 eingerichteten Sonderstaatsanwaltschaft zur Ahndung von Verbrechen der Regierung und von Staatsbediensteten wurde eine Revision des Gesetzes zur Staatsanwaltschaft erforderlich. Doch bisher konnten sich die Regierung und die Opposition nicht auf ein entsprechendes Gesetz einigen. Ein weiteres Treffen zwischen Regierung und Opposition endete ohne einen Epilog zum Gesetzesentwurf über die Staatsanwaltschaft. Die Parteien stimmen den Empfehlungen der Experten zwar zu, sind sich jedoch nicht einig, wie sie umgesetzt werden sollen. Justizministerin Renata Deskoska strebt eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor Auflösung des Parlaments an und hat der Opposition eine entsprechende Frist gesetzt. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.