Die Anklage im Verfahren gegen Ratko Mladić wegen Völkermord und Kriegsverbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für den ehemaligen General der bosnisch-serbischen Armee. Ankläger Alan Tieger erklärte am 07. Dezember 2016 in seinem Schlussplädoyer, dass Mladić schuldig für die schlimmsten Kriegsverbrechen im ethnischen Krieg in Bosnien und Herzegowina von 1992 bis 1995 sei. Nach dem Ankläger verdiene er die Höchststrafe, alles andere „wäre eine Beleidigung der Opfer, ob lebend oder tot, und ein Affront gegen die Justiz, eine andere Strafe zu verhängen als die rechtlich höchst mögliche: lebenslang“. Das Urteil soll im November 2017 gesprochen werden.
Der Prozess um Ratko Mladić dauert mittlerweile mehr als vier Jahre an und ist der letzte vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Danach hat es seine Aufgabe erfüllt bzw. werden die weiteren Aufgaben vom Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen wahrgenommen. Im bosnisch-herzegowinischen ethnischen Krieg sind mehr als 100.000 Menschen getötet worden. Die Tötung von rund 8.000 Bosniaken in Srebrenica durch die bosnischen Serben wird als Völkermord eingestuft. Ratko Mladić ist wegen des Massenmordes von Srebrenica sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in insgesamt elf Fällen angeklagt. Nach Auffassung der Verteidigung sei Mladić nur ein untergeordneter Offizier ohne Befehlsgewalt gewesen. Das Schlussplädoyer der Verteidigung ist am 09. Dezember 2016.